Frage zum Kindeswohl

  • overtherainbow: Um das Kind. Aber wenn das seelische Gleichgewicht der Mutter zerstört wird, ist das für das Kind nicht förderlich. Und wenn diese für sich sorgt, indem sie sich ein besseres Umfeld schafft, profitiert das Kind davon.

    Dafür muss das Kind dann ja aber nicht bei der Mutter leben.

    Ich (über-)zeichne mal ein Bild:

    Wenn das seelische Gleichgewicht des Vaters durch die ständig wegen aus Ihrer Sicht schlechter Ernährung, überspannten Ansprüchen an Regeln und Strukturen, wiederkehrende Provokationen und Erpressungen, das bei fehlender Einsicht und Veränderung, das Kind aus dem Alltag des Vaters und der Oma entfernt wird, zerstört wird, ist es wohl besser, wenn die Mutter auszieht.


    Machen wir uns nichts vor. Die Meinung des Vaters zur gewohnten Umgebung ist schon nicht falsch, unabhängig von seiner eigentlichen Motivation.

    Und:

    Würde dieses gewohnte Umfeld beiden gehören, oder sogar der Mutter, gäbe es den ganzen thread nicht.


    Grundsätzlich denke ich aber auch, daß es in dieser Phase der Trennung noch mehr um verletzte Eitelkeiten und Befindlichkeiten der Eltern geht, weniger um das Wohl des Kindes.


    vg von overtherainbow

  • Fakt ist wohl leider: Das Kind/die Kinder hat/haben leider am wenigsten Einfluss auf ihr Schicksal. Und müssen die von irgendwem (Papa, Mama, Richter...) getroffenen Entscheidungen hinnehmen. Jedes Kind kommt anders damit klar.


    Wo das Kind objektiv besser aufgehoben ist, können wir im Forum nicht wissen.

  • Fakt ist wohl leider: Das Kind/die Kinder hat/haben leider am wenigsten Einfluss auf ihr Schicksal. Und müssen die von irgendwem (Papa, Mama, Richter...) getroffenen Entscheidungen hinnehmen. Jedes Kind kommt anders damit klar.


    Wo das Kind objektiv besser aufgehoben ist, können wir im Forum nicht wissen.

    Ich denke den Umstand, daß eine ET aus dem Alltag des Kindes verschwindet, wird man hier wohl in Kauf nehmen müssen.

    Gleichzeitig finde ich es halt mit Blick auf das Kind sinnvoll, dies so konfliktarm wie möglich zu tun.

    Ohne wird es nicht gehen, aber Gott sei dank gibt es ja auch was zwischen dem totalen Rosenkrieg mit verbrannter Erde und harmonischer Einigung.


    vg von overtherainbow

  • Ich denke den Umstand, daß eine ET aus dem Alltag des Kindes verschwindet, wird man hier wohl in Kauf nehmen müssen.

    Gleichzeitig finde ich es halt mit Blick auf das Kind sinnvoll, dies so konfliktarm wie möglich zu tun.

    Ohne wird es nicht gehen, aber Gott sei dank gibt es ja auch was zwischen dem totalen Rosenkrieg mit verbrannter Erde und harmonischer Einigung.


    vg von overtherainbow

    Das muss doch gar nicht sein, dass deswegen ein Elternteil aus dem Alltag verschwindet.


    Himbeereis-mit-Sahne Wenn ihr beiden ein Auto habt, dann kannst du den Sohn nach der Schule zum Vater fahren und der Vater am nächsten Morgen das Kind zur Schule, klar geht es nicht täglich, aber es geht. (Oder auch andersherum, wenn das Kind weiter beim Vater verbleibt und weiter dort auf die Schule geht).

    Und spätestens wenn das Kind auf die weiterführende Schule geht, sind die Karten neu gemischt und man kann eine Schule wählen, die von beiden Orten gut zu erreichen ist.

    25km sind keine 250km. Sie sind doch recht problemlos zu bewältigen.


    Die Frage ist doch eher, wie kriegt man euch beiden an den Tisch, dass da eine konstruktive Lösung gefunden wird.

  • In wie fern? Was ich meinte, war, dass der ET, der aus dem gemeinsam bewohnten Wohnraum nicht ausziehen muss, weil es ihm bspw. gehört, sitzt erst mal am längeren Hebel, weil es ja seiner Zustimmung bedarf, wenn das Kind mit dem umziehenden ET mitziehen soll. Also ist hier, nach meinem Verständnis, erst einmal ein Ungleichgewicht geschaffen.

    Noch einmal: Die Gesetzeslage lässt es zu, dass der bisher gemeinsam genutzte Wohnraum - unabhängig von den Miet- oder Besitzverhältnissen - im Streitfall einem Elternteil zugewiesen wird. Das muss nicht zwingend der Wohnraumbesitzer sein. Beide Elternteile können theoretisch den Antrag stellen, wenn sie im Wohnraum verbleiben wollen.

    Ist genauso im Streitfall ein Gerichtsantrag wie der Antrag auf ABR oder Trennungsunterhalt usw. Hat man die Wohnraumzuweisung erhalten, braucht man nicht mehr das ABR ...

    Die Gesetze ermöglichen - wenn man sie jeweils ausnutzt - schon eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wohnt denn die Oma mit in dem Haus, die möchte doch sicherlich auch. dass ihr Sohn wohnen bleibt und nicht die Schwiegertochter..

    im Interesse des Kindes würde ich auch eine Wohnung so nah wie möglich zum jetzigen Wohnort suchen, natürlich sind Wohnungen rar gesät..

    wie sieht es denn mit Busverbindung zwischen den beiden Wohnungen aus?Kind wird ja älter und mobiler