Verwendung Unterhalt

  • Nein. Man muss dem zahlenden Elternteil gar nichts mitteilen oder belegen.


    Wenn er unbedingt möchte, dann würde ich einfach auszählen: Der Unterhalt wird für Anteil Meite, Nebenkosten, Strom, Kleidung, Essen, Hygienemittel, Hobby, Schulbedarf etc. verwendet

  • Nö, aber unser Exemplar hat immer mal wieder Anwandlungen, wofür ich denn "sein ganzes Geld verbraten würde".:rolleyes:


    Und manchmal lasse ich mich hinreißen sowas zu antworten wie: Zwei Wochen Malle -all in....

    Bitte nicht nachmachen.:) Bei unserem Ex-emplar ist nämlich wirklich Hopfen und Malz verloren.

  • Hallo,

    Ich hab mal eine Frage in die Runde. Muss man dem Unterhalt zahlenden Elternteil auf Heller und Pfennig mitteilen für was man den Mindestunterhalt verwendet?

    Du kannst ihm sagen, dass er da etwas verwechselt: Nicht über den Unterhalt musst Du Auskunft geben und abrechnen, sondern über das Vermögen des Kindes. Und auch er als Sorgeberechtigter steht nach § 1626 BGB da im Senkel. Beides muss, wenn die Eltern streitig sind, ab einer Summe von 15.000 Euro auf Anforderung regelmäßig dem Familiengericht zur Kontrolle und Einsichtnahme vorgelegt werden. (Ist quasi so aufwendig wie eine Steuererklärung, allerdings müssen Belege beigebracht werden.)

    Ex kann sich ja schon einmal warmlaufen und das von ihm seinem Kind überschriebene Vermögen Dir und dem Gericht entsprechend § 242 BGB zur Kontrolle vorlegen. Vermögen wird er ja übertragen haben. Wo doch der Unterhaltsbetrag riesige Sparsummen zulässt, wird er doch mit seinem Einkommen riesige Geldanlagen hat schaffen können ...


    Aber Spaß beiseite: Du musst ihm keine Rechenschaft über die Verwendung des Unterhalts geben. Ist er anderer Meinung, kann er einen Antrag beim FamGericht stellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Gericht wird den Antrag ablehnen ...


    Einzig solltest du darauf achten, einen Antrag zu stellen, dass abweichend von der Norm Ex vollständig die Verfahrenskosten zu tragen hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wäre ja auch abnormal, wenn man das müsste.


    Ich weiss nur, bei Unterhaltsvorschuss wird es schwierig, wenn der eigentlich zahlungspflichte nachweisbar zum bsp 50 Euro überweist als Unterhalt, weil er nicht mehr kann. Eine Kumpelline hatte dadurch dann mal Probleme wegen dem Unterhaltsvorschuss. Ist aber schon länger her und ich hoffe, dass es heute anders ist. Würde ich mir zumindest wünschen. :)

  • Man kann immer noch UVG aufstocken - solange der andere ET unterhalb der Zahlbeträge liegt.

    Es gibt viele die nur 50/100/150 Euro zahlen und der Rest von der UVG Stelle kommt.

    Ich habe es so geregelt, dass ich den UVG bekomme und mein Ex die Summe, die er zahlen kann, an die UVG Stelle zahlt. Ist für mich deutlich einfacher und sicherer.