Wechselmodell Gerichtsverfahren

  • Guten Morgen ihr Lieben,

    ihr habt lange nichts gehört von mir, die Kinder werden größer und soweit ist alles beim Alten...


    Ich habe nun nochmal eine Frage für eine Freundin.


    Sie lebt getrennt seit über 2 Jahren mit 2 kleinen Kindern (4 Jahre), war alleinerziehend, es gab erst sehr wenig Umgang, der sich dann über das klassische alle 14-Tage Modell hin zu einem erweiterten Umgangsmodell entwickelt hat. Jetzt wünscht der Vater das WM im wöchentlichen Wechsel.


    Meine Freundin hatte darum gebeten, dass man erstmal über eine Mediation der Eltern vorhandene Streitigkeiten aus dem Weg räumt und die Kinder dem Alter entsprechend langsam an ein WM gewöhnt.


    Der Vater hatte das bisher immer abgelehnt, dann fanden unregelmäßig Gesprächstermine statt, jetzt hat er einen Antrag bei Gericht eingereicht.


    Meine Freundin ist natürlich ganz schön enttäuscht davon, sie hatte gehofft, dass man sich ohne Gericht einigen könnte.


    Trotzdem würde sie gerne wissen, was sie da erwartet.


    Folgende Fakten:


    Es fehlen zum WM derzeit ca. 5-6 Tage im Monat, sie wollte das WM ab dem Grundschulalter einführen. Sie erhält UHV keine finanzielle Unterstützung vom Vater, finanziert das Leben der Kinder aus eigener Tasche und ist auf das Bildung- und Teilhabepaket angewiesen, da das eigene Gehalt nicht ausreicht. Hauptwohnsitz der Kinder ist bei ihr, er hat allerdings schon einige Male versucht durch die Hintertür den Hauptwohnsitz zu sich zu verlegen und auch im Antrag steht das so drin...


    Sie hat sich bis dato um alle Belange der Kinder alleine gekümmert, er hat sich da nicht in der Verantwortung gesehen, seit er eine neue Freundin hat, scheint allerdings plötzlich alles möglich zu sein. Die Kinder verstehen sich mit der Freundin auch ganz gut und generell scheint sie eine Bereicherung zu sein.


    Wie sehen denn seine Chancen aus, das WM durchzubekommen? Wenn euch noch Infos fehlen, versuche ich die nachzureichen....

  • Was soll man da sagen? Es fehlt ein bisschen der Einblick in die Situation. Es könnte zB so sein: Gespräche über die Ausgestaltung des Umgangs/Wechselmodells abzulehnen um das Wechselmodell dann einzuklagen - das ist nicht die beste Art zu zeigen, dass man einen kindgerechten Umgang installieren will mit guter und einvernehmlicher Zusammenarbeit der Eltern ... So könnte es die Mutter sehen.


    Der Vater könnte der Meinung sein, die Mediationsgespräche wären eine über längere Zeit laufende Verzögerungstaktik, den Umgang zu verhindern. Praktikable Vereinbarungen seien nicht möglich gewesen. Deshalb zieht er jetzt vor den Kadi ...


    Es könnte aber auch sein, dass die Mutter grundsätzlich "Herrin des Verfahrens" - also der Kindererziehung und -begleitung - sein will und zwar großzügig Umgang in Zukunft gewären würde. Allerdings immer über ihre ausdrückliche Zusage oder Steuerung der Abläufe.


    Dem Vater könnte daran gelegen sein, "Familie" aufzubauen durch die neue Beziehung, sich aus der Unterhaltsverpflichtung herauszulösen, vielleicht am Ende sogar selbst Unterhalt einfordern zu können bzw. entsprechende Sozialgelder.


    Das sind jetzt nur ein Teil der denkbaren Möglichkeiten, die der Fam-Richter im Zweifelsfalle abklopfen wird, bevor er seine Entscheidung fällt. Und er wird gucken, wie die Stellungnahmen zur Klage von Mutterseite ausfallen bzw. wie der Vater die Klage begründet.

    Klar ist: Der Streit ist kein guter Boden für eine künftige gute und zielorientierte Zusammenarbeit der Eltern und hat viel Potential zur zukünftigen Eskalation, wenn die Kids älter werden und zB Schule ansteht, Sozialkontakte mit Freunden und "Vereine" etc.


    Die Chancen für das Wechselmodell bzw. ja sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht (was hinter dem Wunsch nach Hauptwohnortwechsel stecken könnte) liegen wie immer erst einmal bei 50%. Die Eltern haben sich vor ca. 2 Jahren "erst" getrennt, seit längerer Zeit versuchen sie eine einvernehmliche Lösung über den Aufenthalt der Kinder zu finden. "Verfestigt" hat sich da nichts, könnte man argumentieren. Es muss also nicht beim Vater "erheblich besser" sein als bei der Mutter, um Aufenthalt und Umgang ganz neu zu regeln.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Noch kann er ja den Antrag zurückziehen - wenn sie sich einigen - das müßte dann nur kurzfristig sein.

    Die Argumente müßte man klar formulieren und ggfls. sich auch schon überlegen welche Einwände die Gegenseite hat.


    Mehr Verantwortung - kann man natürlich übernehmen, wenn man(n) mehr Alltag hat

    Gewöhnung an das Modell - bisher ist der Umgang schon großzügig - ob da ein Tag mehr bei 4jährigen ins Gewicht fällt ?

    Neue Freundin - sollte kein Thema sein, ggfls. als Gewinn (zusätzliche Betreuungsperson) betrachten

    Finanzen - Unterhalt gab es eh nicht - ggfls. kann deine Freundin mehr arbeiten, ihr Gehalt erhöhen und damit aus der Bedürftigkeit fallen

    Hauptwohnsitz - sollte im gewünschten Schulbezirk sein, ich finde eh das WM-Modell Eltern nicht weit von einander entfernt wohnen sollten, da sie zwei Kinder haben, könnte ein Kompromiss auch sein, das jeder ein Kind steuerlich als Hauptwohnsitz bekommt , das wäre aber nicht meine Prio - ich finde Schulstandort und ggfls. Gegenseitige Entlastung die zu mehr Einkommen/Berufstätigkeit führt, ist da klar das größere Argument