1,52 Millionen AE in Deutschland

  • Naja, eigentlich könnte man ja auch sagen, wenn es nur 3 Jahre sind, könnte man auch sagen, wir hauen Steuerklasse 3 raus, kostet ja nix. Ich werde nie vergessen wie fassungslos meine Kollegin auf ihre Gehaltsabrechnung verwiesen hat, nachdem ihr Mann gestorben war. Ich glaube es gibt wirklich wenig, was die Ungerechtigkeit des Ehegattensplittings deutlicher macht. Sie meinte jetzt mache ich den gleichen Schice alleine und darf zur Belohnung dieser Leistung 400 Euro mehr Steuern pro Monat bezahlen, dabei habe die Situation wirklich nicht ausgesucht.

    Bei mir kompensiert der Steuerklassenwechsel auch ziemlich genau den weggefallenen UVG... Schon skurril.

    Schauen wir mal, wie das mit der Kindergrundsicherung ungesetzt wird... Man kann nur hoffen, dass da ein Systemwechsel stattfindet, der auch die Unterhaltsdebatten entschärft und Wechselmodelle fördern könnte.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Als UHV- empfänger ist man grundsätzlich immer der Gelackmeierte, man macht ja gegenüber dem "normalen Mindestunterhaltsempfänger" jeden Monat ca. 109€ "Miese", die aus den eigenen finanziellen Mitteln gestemmt werden müssen.

    Unterhaltsvorschuss ist eigentlich auch ein Stück weit Augenwischerei. Denn man kann mit den paar Hullern und niedrigen Sozialleistungssätzen vermeiden, dass mehr Personen in den Genuss von diversen Vergünstigungen/ Sozialleistungen kommen.

    Das stimmt. Natürlich ist es besser, als gar keinen Unterhalt zu bekommen, aber andererseits ist es auch erschreckend, wie leicht es nicht zahlungswilligen UETs gemacht wird.

    Ich finde, dass es aber auch finanziell einen Unterschied macht, wenn es einen UET gibt, der sich regelmäßig kümmert und die Kinder betreut, oder ob der UET von der Bildfläche verschwunden ist. Auch hier müsste der Gesetzgeber nachbessern und den Unterhalt entsprechend anpassen.

    Ob Wechselmodelle gefördert werden sollten, bin ich mir nicht so sicher. Ich persönlich hätte keine Lust, jede Woche, oder alle paar Tage woanders zu wohnen, daher würde ich das auch nicht von meinen Kindern verlangen. Da müssen andere, kindorientierte Lösungen, wie bspw. das Nestmodell her.

  • campusmami Steuerklasse 3 bedeutet weniger Abzüge für den Moment. In Kombination mit der 5 beim Ehepartner mit höheren Abzügen. In der Steuererklärung wird dann genau abgerechnet. Steuer ist dann wie 4/4 oder eben 1.


    Nur die Steuerklasse 2 enthält einen höheren Freibetrag, den Alleinerziehendenfreibetrag. Sonst hat halt jeder Steuerpflichtige, der Steuern zahlt, den gleichen Freibetrag. Und da liegt für mich der Fehler im System. Warum haben unsere Kids nichts vom Grundfreibetrag? Der auf beide Eltern aufgeteilt wäre ehrlich. Dann könnten wir uns den ungerechten Kinderfreibetrag/ Alleinerziehendenfreibetrag sparen und würden alle Kinder gleich behandeln.

  • Bei den Steuerklassen wird derzeit ja gefordert, dass die "Familienvergünstigung" der Steuerklassen 2 (kleine Vergünstigung) und 3 (große Vergünstigung) aufgehoben wird und man Vergünstigungen den Kindern zuordnet/an die Kinder bindet. (Trommeln wir hier im Forum ja mittlerweile "seit Jahrzehnten" für.) Interessanterweise hat es genau das bereits ab 1946 gegeben: Nur wo Kinder waren, gab es Steuervergünstigung. Das ist Mitte/Ende der 1950er geändert und an die Ehe (große Vergünstigung) sowie Alleinerziehende (kleine Vergünstigung) gebunden worden. Damals war "Ehe" und "Kinder" eigentlich ein Synonym. Stichwort. Geburtenstarke Jahrgänge. Ehe ohne Kind(er) war statistisch eine Seltenheit und dann in der Regel körperlich begründet. Erst später wurde die Kinderlosigkeit in der Ehe zu einem statistisch nachweisbaren Lebenskonzept. Diesen "Fehler", die Vergünstigungen an die Ehe zu binden und nicht an die Kinder, um die es sehr stark ging (allerdings nicht nur!) hat dann keiner mehr korrigiert.


    Dass der Gesetzgeber Unterhaltsvorschuss leistet, ohne von vornherein den Betreuungselternteil an den Sozialgeldtropf zu hängen mit regelmäßigen Nachweisen und Ämterbesuch, finde ich eigentlich positiv. Und die Verlängerung des UVS auf bis zu 18 Jahre hat vielen AEs eine deutlich sichere finanzielle Basis gegeben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Steuerklassen holen zumindest nicht das verlorene UVG raus, aber es ist eine Sicherheit, nach einer Trennung hätte man wieder Anspruch.

    So habe ich Steuerklasse 4 - kein Untergalt, kein UVG.

    Wobei das mutmaßlich größte Problem ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht einen Cent beisteuert zu den Kosten fürs Kind. Das kann letztlich keine Steuerermäßigung und kein Sozialgeld ausgleichen.


    Wobei natürlich auch zu überlegen wäre, ob Unterhaltsvorschuß auch ans Kind gebunden wird und nicht an den Familienstand des Betreuungselternteils.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eigentlich wär das ganz einfach zu lösen: BETs kriegen pro Kind eine Steuerermäßigung von X Prozent bis zu 80% oder 90% maximal.

    Der UET bekommt weniger Steuerermäßigung von, sagen wir, maximal 45%, dafür muss er keinen Unterhalt abdrücken, sondern trägt nur die Kosten des Umgangs.


    Und wer gar keine Kinder hat, zahlt 100% Steuern, von denen nicht mehr jeder Firlefanz abgesetzt werden kann.


    Wer zu wenig verdient und damit kaum oder gar nicht steuerpflichtig ist, kriegt was obendrauf. Allerdings könnte man natürlich auch das bedingungslose Grundeinkommen einführen, dann entfielen Sozialhilfen (oder bald Bürgergeld).

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Uhi, das Modell ist verlockend, aber sozial schwierig. Wenn man Kinder mit prozentualer Steuerermäßigung koppelt, profitieren ja die am meisten, die am meisten verdienen. Stell dir mal vor, der Staat subventioniert dann Spitzenverdiener*innen-Kinder am meisten - geht gar nicht! Das sind auch die, die es eigentlich alleine wuppen könnten... Dann lieber ein auskömmliches Kindergeld/Kindergrundsicherung und der Kinderfreibetrag und Ehegattensplitting werden gestrichen, dafür übernimmt der Staat noch Rentenversicherungsbeiträge für das Kindergeld ...

    Ich finde auch wir müssen davon weg, dass Menschen für Kinder irgendwas mühsam beantragen und sich komplett nackt machen müssen... Wenn alle ersten Kinder beispielsweise 600 Euro bekämen, das zweite Kind und jedes weiter Kind bekäme etwas weniger (k.A. ob das hinkommt, das müsste vielleicht genau berechnet und jährlich angeglichen werden).

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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  • upps,...das wird sicher wieder jeder anders empfinden, aber 600 Euro für ein Kind sind eine Menge Geld für mich,..Kindergarten ist doch inzwischen auch beitragsfrei....natürlich würde es einigen AE Elternteilen mit kleineren Kindern eher ermöglichen nur halbtags zu arbeiten und über die Runden zu kommen und mehr Zeit für die kids und sich zu haben ohne Stress....

    das Leben mit zwei Gehältern oder einem gut verdienendem Elternteil wird immer einfacher sein...finanziell..eine wirklich gerechte Lösung wird schwierig sein zu finden.

    vielleicht sollten da mal Studies und Professoren ein Augenmerk drauf legen und Lösungsmöglichkeiten usw . suchen,..^^

  • upps,...das wird sicher wieder jeder anders empfinden, aber 600 Euro für ein Kind sind eine Menge Geld für mich,..Kindergarten ist doch inzwischen auch beitragsfrei....natürlich würde es einigen AE Elternteilen mit kleineren Kindern eher ermöglichen nur halbtags zu arbeiten und über die Runden zu kommen und mehr Zeit für die kids und sich zu haben ohne Stress....

    das Leben mit zwei Gehältern oder einem gut verdienendem Elternteil wird immer einfacher sein...finanziell..eine wirklich gerechte Lösung wird schwierig sein zu finden.

    vielleicht sollten da mal Studies und Professoren ein Augenmerk drauf legen und Lösungsmöglichkeiten usw . suchen,..^^

    Bei uns kostet der Kindergarten richtig viel Geld. Da reichen die 600,-€ gerade mal für den Ganztagsplatz.

  • upps,...das wird sicher wieder jeder anders empfinden, aber 600 Euro für ein Kind sind eine Menge Geld für mich,..

    Echt? Ich glaube, dass es knapp ist... wobei ich freie Infrastruktur (keine Kita-Kosten, Ferienbetreuung und Lehrmittelfreiheit schon eingepreist hatte).

    Momentan liegt das Existenzminimum (durch die Hartz 4 Sätze definiert, und eindeutig als zu gering eingeschätzt) bei Kindern bis 5 Jahren bei 285 Euro, bei Kindern bis 13 Jahren bei 311 und bei Kindern bis 17 Jahre bei 376 Euro, hinzu kämen der Miet-/Wohnkostenanteil und das Bildungspaket...

    vielleicht sollten da mal Studies und Professoren ein Augenmerk drauf legen und Lösungsmöglichkeiten usw . suchen,.. ^^

    Das gibt´s ... heißt Kindergrundsicherung, steht im Koalitionsvertrag und jetzt kann man nur hoffen, dass die Politik das so umsetzt, wie die Wissenschaft es gemeint hat:/.

    LG Campusmami



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  • Hier kostet selbst der Hort Platz 300 Euro und der beitragsfreie Kita Platz im letzten Jahr geht von 9-12 Uhr von 7-9 und 12-16/17 Uhr zahlt man dann statt 480 nur noch 399 Euro - haha….

    Der Typ mit dem Ehering hat auch KU Pflichten….

  • Alter Schwede, was geht mir sowas auf den Kecks.


    Die Definition des Statistischen Bundesamtes":

    "Allein­erziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebens­partner/-innen mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-innen im Haushalt zählen zu den Lebens­gemeinschaften mit Kindern."

    In meinem Bekanntenkreis im richtigen Leben trifft dass vielleicht auf 20% der getrennten Eltern zu. Alle anderen erziehen ihre Kinder gemeinsam, eben nur nicht mehr mit demselben Wohnsitz. Warum wird für solch realitätsfremdes Zusammenzählen von Steuerklassen (oder was sonst ist die Quelle?) ein Haufen Geld ausgegeben?

    Weil dein Bekanntenkreis nicht repräsentativ ist. In Bundesdurchschnittsind es garantiert keine 80% gemeinsam erziehende Elternteile.


    Und die finanzielle Abstürze sind nun mal da. Kann man drehen und wenden wie man möchte. Ca. 806.000 Kinder in Deutschland bekommen UVG, da kann gar nicht die Rede davon sein, dass sich 80% der Eltern vollumfänglich gemeinsam um die Kinder kümmern, nur eben in getrennten Wohnungen.


    Denn gemeinsam um das Kind kümmern bedeutet für mich auch gemeinsam die anfallenden Kosten decken und nicht nur auf die eigene Geldbörse zu schauen.

  • Wenn man Statistiken aufstellt, dann sollten die auch stimmen.

    Und es nun mal Fakt dass nicht jeder der Steuerklasse 2 hat automatisch "alleinerziehend" ist.


    Und auch Dein Karalina (faktisch wahrscheinlich richtiger) Beitrag macht doch deutlich dass getrennte Eltern niemals unter einen Hut zu bekommen sind. Die Voraussetzungen sind einfach zu unterschiedlich.


    Das ändert aber nichts daran dass ich meine Kinder nicht als alleinerzogen in irgendwelchen halbgaren Statistiken mitgezählt werden sehen möchte nur weil die Mutter Steuerklasse 2 hat. Wir erziehen gemeinsam, in jeder Beziehung. Klar klappt das nicht bei 80% der getrennten Eltern, aber bei ganz deutlich mehr als 0%.


    Und auch wenn es nicht politisch korrekt ist: es soll auch "betreuende" Elternteile geben die sich nicht wirklich intensiv darum kümmern "die anfallenden Kosten" für ihre Kinder zu decken.

  • Wenn man Statistiken aufstellt, dann sollten die auch stimmen.

    Und es nun mal Fakt dass nicht jeder der Steuerklasse 2 hat automatisch "alleinerziehend" ist.

    Die Statistik "stimmt" schon... eine andere Frage ist, was man daraus ableiten kann oder möchte. Was man steuerrechtlich unter "alleinerziehend" versteht ist ja recht eindeutig... die Bannbreite wer da was leistet oder sich selbst als "alleinerziehend" versteht, riesig und wird nicht erfasst, das wäre auch richtig teuer und würde uns alle nerven *lach*.

    Das ändert aber nichts daran dass ich meine Kinder nicht als alleinerzogen in irgendwelchen halbgaren Statistiken mitgezählt werden sehen möchte nur weil die Mutter Steuerklasse 2 hat. Wir erziehen gemeinsam, in jeder Beziehung. Klar klappt das nicht bei 80% der getrennten Eltern, aber bei ganz deutlich mehr als 0%.

    Wie alleine, gemeinsam oder mit der Unterstützung von Dritten "erzogen" wird, wird ja auch bei Kindern, die im gleichen Haushalt wie beide Elternteile leben statistisch nicht erfasst. Ich kann schon verstehen, dass man eine statistische Schublade, als ungerechtfertigt empfindet... ob man sich darüber aufregen muss, weiß ich nicht. Schubladen werden ja erst fies, wenn sie den eigenen Alltag tangieren und ggf. zu selbst-erfüllenden Prophezeiungen werden.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Also bei mir hatte es 10 3/4 Jahre gedauert, bis zur nächsten ernsten Beziehung. 03/2011 --> 12/2021!!!


    Zudem sind 8 Millionen Familien bei über 80 Millionen Menschen in Deutschland schon sehr wenig muss ich mal so feststellen. Dabei könnten die 1,5 Mio AE allerdings hinkommen.


    Wegen der Steuerklasse, ja ich musste mich damals selbst drum kümmern. Alle die dem nicht nachgehen bzw unwissentlich nie getan haben, würden in dieser Statistik fehlen.


    Mein Fazit lautet ... unter 10% Familien in Deutschland und nur ca 2% AE hören sich da doch nicht so passend an. Meine Prozente richten sich an der aktuellen Gesamtpopulation in Deutschland und ich weiss, das darunter auch Kinder zählen. Dennoch sind die Zahlen der Kinder bis zum 18. Lebensjahr klar niedriger als der Rest ab 18. Ich weiss auch, dass die Zahl der über 60igen immer weiter ansteigen und eine sehr hohe prozentule Einheit einnehmen. Dennoch hatte ich mit mindestens 20% Familien gerechnet und davon ca 5% AE.


    Liebe Grüße

    Chris

  • Die Statistik "stimmt" schon... eine andere Frage ist, was man daraus ableiten kann oder möchte. Was man steuerrechtlich unter "alleinerziehend" versteht ist ja recht eindeutig... die Bannbreite wer da was leistet oder sich selbst als "alleinerziehend" versteht, riesig und wird nicht erfasst, das wäre auch richtig teuer und würde uns alle nerven *lach*.

    Ok, bleiben wir gerne beim Ableiten aus den Zahlen.


    38% der AE-Haushalte – 589.000 - beziehen staatliche Leistungen nach dem SGB II. Sie zählen nach Angaben des FamMin. überdurchschnittlich häufig zu den armutsgefährdeten Personen/Bedarfsgemeinschaften.

    Ein Beispiel aus dem Eingangspost. Die Prozentzahl ist völlig verwässert. Es macht doch beim Geldverdienen einen riesigen Unterschied ob ein zweites Elternteil einspringt wenn das Kind krank ist oder ob man wirklich alleinerziehend ist. Tatsächlich ist der prozentuale Anteil der auf sich alleine gestellten Erziehenden mit Bedarf an staatlichen Leistungen also noch wesentlich höher. Ist das nicht wichtig?


    Und umgekehrt möchte ich steuerlich nicht als Alleinstehender betrachtet werden, wenn ich mich um meine Kinder kümmere und für deren Unterhalt sorge. Genau das impliziert aber der Status "alleinerziehend" der Mutter aber und genauso wird es dann auch gehandhabt.


    Da muss ganz deutlich mehr Differenzierung her, was letztlich für alle hier beteiligten sinnvoll wäre.