1,52 Millionen AE in Deutschland

  • Acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern zählt man aktuell in Deutschland.


    Davon sind 19 Prozent, also rund 1,52 Millionen Haushalte „alleinerziehend“. Von 1996 bis 2019 (aus dem Jahr liegen die aktuellen Daten vor) ist die Zahl der AE-Familien um 200.000, also gut 15% gestiegen.


    16% der Kinder leben in einer AE-Familie. AE-Familien sind also mit weniger Kindern versehen als die anderen Familienformen. In 9 von 10 Familien ist die Mutter alleinerziehend. Hier ist der Anteil der alleinerziehenden Väter gesunken. In den Zwischenjahren gab es phasenweise rund 15% alleinerziehende Väter.


    Dabei werden die Kinder oft in eine Partnerschaft hinein geboren oder dem alleinerziehend Sein folgt eine andere Familienform: Gut 30 Prozent der Alleinerziehenden leben nach drei Jahren in einer (neuen) Partnerschaft.


    68% der Alleinerziehenden sind erwerbstätig. Deutlich mehr würden gern arbeiten, wenn es entsprechende (Teilzeit)Arbeitsplätze und/oder eine verlässliche Kinderbetreuung geben würde.


    38% der AE-Haushalte – 589.000 - beziehen staatliche Leistungen nach dem SGB II. Sie zählen nach Angaben des FamMin. überdurchschnittlich häufig zu den armutsgefährdeten Personen/Bedarfsgemeinschaften.


    Zusammengestellt nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden sowohl des Familienministeriums

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Info und die Zusammenfassung!


    Ich finde es erschreckend, dass nach wie vor das Armutsrisiko für AEs so hoch ist. Die Zahlen zeigen doch sehr deutlich, dass hier großer Handlungsbedarf ist. Aber ich befürchte, dass das von der Politik anders gesehen wird.

  • Alter Schwede, was geht mir sowas auf den Kecks.


    Die Definition des Statistischen Bundesamtes":

    "Allein­erziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebens­partner/-innen mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-innen im Haushalt zählen zu den Lebens­gemeinschaften mit Kindern."

    In meinem Bekanntenkreis im richtigen Leben trifft dass vielleicht auf 20% der getrennten Eltern zu. Alle anderen erziehen ihre Kinder gemeinsam, eben nur nicht mehr mit demselben Wohnsitz. Warum wird für solch realitätsfremdes Zusammenzählen von Steuerklassen (oder was sonst ist die Quelle?) ein Haufen Geld ausgegeben?

  • Ich leg noch einen obendrauf: Meine Söhne studieren außerhalb und mussten sich deshalb eine Unterkunft vor Ort suchen. Da dort für den Zweitwohnsitz Steuern anfallen, haben sie sich umgemeldet. Damit fällt für mich sowohl beim Lohn als auch bei der Steuer der Zuschlag weg. Den Unterhalt, den ich zahle, kann ich aber nicht absetzen, da ich ja Kindergeld beziehe, welches den Söhnen zusteht und somit an sie von mir überwiesen wird, aber mir als steuerliche Entlastung angerechnet wird. Und jetzt finde den Fehler.


    Die einzige Partei, die sich wirklich einen Kopf um solch eine soziale Ungerechtigkeit macht, sind die Linken.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich wusste gar nicht, dass Steuerklasse 2 bleibt, wenn die Kids studieren... von Erziehen, ob allein oder zu zweit, kann ja dann keine Rede mehr sein. Logisch ist da vieles nicht... ich dachte Steuerklasse 2 endet mit dem 18. Geburtstag, das ist nicht so?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das ist und bleibt ein empfindliches Thema. Ich gehöre zu denen, wo der KV sich um Unterhaltszahlungen drückt und auch sonst keinen Umgang/ Kontakt zu den Kindern haben möchte. Das macht das Leben nicht unbedingt leichter. Ich beneide getrennte Elternpaare, bei denen die Erziehung und Betreuung der Kinder fair aufgeteilt ist und es friedliche Einigungen gibt.


    Grundsätzlich finde ich es richtig und sinnvoll, dass es Unterhaltszahlungen gibt. Aber die Ausführung muss dringend nachgebessert werden. Wenn ein UET sich viel um die Kinder kümmert, ist es nicht fair, dass er genauso viel Unterhalt zahlen muss, wie ein UET, der sich nur wenig oder gar nicht kümmert.

  • Steuerklasse 2 habe ich schon lange nicht mehr, ich meine, seit der Große 18 wurde. Ich habe mir die Kohle immer über die Steuererklärung zurückgeholt. Aber nun ist auch das weggefallen. Schweinerei.


    Es wird Zeit für eine Steuerreform, die mit CDU und FDP und AfD niemals stattfinden wird.


    Oder mag mich jemand heiraten?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj, ich würde tatsächlich drüber nachdenken, aber ich habe schon Steuerklasse 3 und war entsetzt, als ich mein erstes Netto gesehen habe.


    Ich glaube, das kannst du eher hoffen, dass beim BAföG noch mal nachgelegt wird... das Reförmchen jetzt rettet uns nicht.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Für Bafög verdiene ich zu viel. Ich hoffe jetzt, dass Junior sich eine Ausbildung sucht und selber Geld verdient (Nebenjob hat er schon). Und der Große muss jetzt auch wieder ein paar Euronen selber verdienen. Ich zahle ja noch KV und alle Arztrechungen plus Brillen plus Medis…


    Ich nehme auch, statt zu heiraten, einen Bricklebrit.

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  • Kaj im Koalitionsvertrag steht, dass das BaföG elternunabhängiger werden soll... Ich gebe die Hoffnung nicht auf, muss ja nicht Höchstsatz sein, aber ein paar Euro wären schon nett.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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  • Dringend steuerlicher Handlungsbedarf wird vielleicht auch nicht gesehen, weil man von einer schnellen Neuverpartnerung der AE ausgeht (gut 30Prozent nach drei Jahren). Frei nach dem Motto: Bis dem AE die Unfairnis der Steuerklasse 2 auffällt, ist sie auch schon wieder weg von der Lohnsteuerkarte ...

    Hinzu kommen die 38 Prozent AE, die am Sozialtropf hängen. Also 70 Prozent sind nicht oder nur kurzfristig betroffen - und die anderen werden eher am Unterhaltsproblem arbeiten (müssen) als am Steuerproblem.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • - und die anderen werden eher am Unterhaltsproblem arbeiten (müssen) als am Steuerproblem.

    Zu kurz gesprungen.

    In sehr vielen Fällen entsteht das Unterhaltsproblem erst durch das Steuerproblem. Mit drei Kindern, einem unterhaltsempfangenden Elternteil UND Steuerklasse 1 kannst Du als Normalsterblicher verdienen was Du willst, es wird immer zu wenig sein.


    Wirklich schade dass Du immer nur die Seite der Unterhaltsempfänger beleuchtest.

  • Nee, die Seite der Alleinerziehenden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aus Sicht einer AE, die für ihre Kinder UVG bekommt, da der KV sich von seiner Anwältin hat arm rechnen lassen, kann ich sagen, dass ich, neben der Zeit, die ich für die Kinder (Schule, Hobbies, Therapien, Haushalt, gemdinsame Aktivitäten) investiere, als AE deutlich weniger Möglichkeiten zum Arbeiten habe und aktuell maximal 50% schaffe. Das schlägt sich, logischerweise, in meinem Gehalt nieder, hat aber auch Auswirkungen auf meine Möglichkeiten Karriere zu machen und wird sich zu guter Letzt auch bei meiner Rente bemerkbar machen. Als UET hat man diese Probleme nicht, zumindest in geringerem Ausmaß. Natürlich ist es blöd, wenn man einen großen Teil seines Gehalts an Unterhalt zahlen muss, dafür hat man als UET aber auch die Möglichkeit, voll zu arbeiten, an seiner Karriere zu arbeiten und was für seine Rente zu tun. AEs haben es da deutlich schwieriger, vor allem so lange die Kinder noch klein sind, oder irgendwelche "Baustellen" mit sich bringen

  • Dringend steuerlicher Handlungsbedarf wird vielleicht auch nicht gesehen, weil man von einer schnellen Neuverpartnerung der AE ausgeht (gut 30Prozent nach drei Jahren). Frei nach dem Motto: Bis dem AE die Unfairnis der Steuerklasse 2 auffällt, ist sie auch schon wieder weg von der Lohnsteuerkarte ...

    Hinzu kommen die 38 Prozent AE, die am Sozialtropf hängen. Also 70 Prozent sind nicht oder nur kurzfristig betroffen - und die anderen werden eher am Unterhaltsproblem arbeiten (müssen) als am Steuerproblem.

    An dem Steuerproblem kann man tatsächlich kaum etwas machen, außer der AG zahlt steuerfreie Zuschüsse, die den Kohl jetzt auch nicht mehr fett machen. Manchmal habe ich das Gefühl, dass hier künstlich ein Teil der Bevölkerung arm gehalten wird.


    Nur wie kann man am Unterhaltsproblem arbeiten? Das erschließt sich mir nicht.

    Man kann letztendlich nicht mehr Geld aus einem Zahler pressen, welches er offiziell nicht hat.

  • Aus Sicht einer AE, die für ihre Kinder UVG bekommt, da der KV sich von seiner Anwältin hat arm rechnen lassen, kann ich sagen, dass ich, neben der Zeit, die ich für die Kinder (Schule, Hobbies, Therapien, Haushalt, gemdinsame Aktivitäten) investiere, als AE deutlich weniger Möglichkeiten zum Arbeiten habe und aktuell maximal 50% schaffe. Das schlägt sich, logischerweise, in meinem Gehalt nieder, hat aber auch Auswirkungen auf meine Möglichkeiten Karriere zu machen und wird sich zu guter Letzt auch bei meiner Rente bemerkbar machen. Als UET hat man diese Probleme nicht, zumindest in geringerem Ausmaß. Natürlich ist es blöd, wenn man einen großen Teil seines Gehalts an Unterhalt zahlen muss, dafür hat man als UET aber auch die Möglichkeit, voll zu arbeiten, an seiner Karriere zu arbeiten und was für seine Rente zu tun. AEs haben es da deutlich schwieriger, vor allem so lange die Kinder noch klein sind, oder irgendwelche "Baustellen" mit sich bringen

    Als UHV- empfänger ist man grundsätzlich immer der Gelackmeierte, man macht ja gegenüber dem "normalen Mindestunterhaltsempfänger" jeden Monat ca. 109€ "Miese", die aus den eigenen finanziellen Mitteln gestemmt werden müssen.

    Unterhaltsvorschuss ist eigentlich auch ein Stück weit Augenwischerei. Denn man kann mit den paar Hullern und niedrigen Sozialleistungssätzen vermeiden, dass mehr Personen in den Genuss von diversen Vergünstigungen/ Sozialleistungen kommen.