Rückstand Kindesunterhalt - Wer zahlt?

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe mal wieder eine Frage: KV zahlt seit Jahren nicht nachvollziehbare Beträge. Sie liegen ungefähr im Zielbereich aber nie ganz. Meist sind es um die 30-40 EUR weniger als tituliert. So geht es jetzt seit einigen Jahren und mittlerweile haben sich fast EUR 3000 an Rückstand zusammengesammelt. Bisher habe ich immer aus der Perspektive "Ruhe einkehren lassen" die gekürzten Zahlungen ignoriert. Im Prinzip geht es ihm ja vermutlich darum mich maximal zu ärgern ohne allerdings so sehr den Bogen zu überspannen, dass ich dafür vor Gericht gehen würde. So interpretiere ich es zumindest.


    Nun ist ja die DD Tabelle wieder erhöht worden und er zahlt nach 4 Monaten (immerhin) den angepassten Betrag und nun auch die Altersstufe der Mausetochter angepasst. Hat aber dafür wieder weitere 50 EUR abgezogen. Ich schreibe ihm ca. alle drei Monate mit einer neuen Tabelle der (a) Rückstande und (b) des "richtigen" Betrags an. Es tut sich nichts.


    Nun frage ich mich, ignoriere ich dies alles für den Seelenfrieden? Oder werde ich aktiv. Gibt es für die Beistandschaft im Jugendamt ein maximales Gehalt des Vaters? Sprich wenn der Vater gut verdient, dürfen wir dann noch die Leistung wahrnehmen? Zweitens, wenn die Beistandschaft es dann vor Gericht bringen sollte (falls sie es überhaupt tun), fällt es dann negativ auf, da wir ja letztes Jahr wegen der Greencard vor dem Familiengericht waren?


    Ebenso sollte er sich eigentlich am Mehrbedarf der Kinder beteiligen aber auch da hat er die letzten Jahre seinen Anteil nicht überwiesen. Netterweise hat er jetzt Sohnemann auch noch überzeugt, sich beim Fitnessstudio anzumelden und meinte dann zum Sohnemann, er würde mir dann seinen Anteil überweisen. Das sind aber wieder EUR 500 im Jahr die ich vermutlich alleine bezahlen muss (genauso wie Tennisstunden, Volleyball, Basketball und Ski/Snowboarding). Eigentlich muss ich diese natürlich nicht alleine zahlen aber die Beteiligung läuft halt nicht. Ich möchte aber auch nicht die Terror-Mutter sein, die ständig einen Konflikt nach dem anderen eskaliert.


    Liebe Grüße

    Rosie

  • Müssen sich UET an den Kosten für Freizeit/Hobby beteiligen? Mein Kenntnisstand war immer der, dass nur Unterhalt eine verpflichtende Leistung ist und alle weiteren Kosten auf freiwilliger Basis sind.

    Wenn es zu einem Gerichtsprozess wegen fehlender Unterhaltszahlungen kommt, dann kommen, wenn Dein Gehalt "zu hoch" ist, auch auf Dich Gerichtskosten zu. Da musst Du dann schauen, ob es sich rechnet, den fehlenden Unterhalt einzuklagen, oder die fehlenden Beträge zu ignorieren. Plus natürlich auch die Frage, ob sich das Geld was man bekommen würde, so lohnt, dass man den Stress eines Gerichtsverfahrens in Kauf nimmt.


    Zum Thema Fitnesstudio: das muss doch bei Minderjährigen wahrscheinlich von den Eltern angemeldet werden. Wenn du die Kosten dafür nicht tragen möchtest, musst du ihn ja nicht dort anmelden. Wenn der Vater es für sinnvoll hält, kann er ja die Anmeldung machen und die Kosten übernehmen.

    Da das Kind ja schon recht viele sportliche Hobbies hat ist ja auch die Frage, ob es da zusätzlich noch ins Fitnessstudio muss.

  • Kommt drauf an wieviel die Beistandschaft zu tun hat. Ich habe es aufgegeben, nachdem die Beistandschaft gute zwei Jahre so gut wie nichts gemacht hat. Da waren so viele Fälle und bei uns floß ja Geld, wie bei Dir auch, aber halt zu wenig.

    Ich fordere auch nichts mehr vom KV, der zahlt immer noch den Betrag von vor 6 Jahren. Außer bei der Zahnspange, da hab ich es mal wieder auf mich genommen, die Diskussion zu führen.

    Mein Eindruck von Deinen Verhältnissen ist ja, dass Du das Geld nicht unbedingt brauchst. Nur um der Gerechtigkeit willen wieder ein Fass aufmachen?

  • Die Aufteilung des Mehrbedarfs wurde damals in der Scheidungsfolgevereinbarung geklärt. Das nützt aber nichts, wenn er nicht zahlt und es zum Papiertiger verkümmert.


    Ich wollte Sohnemann nicht noch einmal zwischen die Stühle bringen und habe daher die Anmeldung unterschrieben. Er hatte letztes Jahr genug davon aushalten müssen.


    Und wir leiden nicht an Not aber es ärgert mich, dass man damit über die Jahre so durchkommt. Wenn ich Euch beide so "höre/lese", dann sollte ich es vielleicht doch wegatmen.

  • Ist der Unterhalt in irgendeiner Form tituliert?

    Läuft schon eine Beistandschaft?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bap, der Titel ist noch aus dem Jahr 2014 und eine Beistandschaft habe ich bisher nie angeregt oder beauftragt. Ich habe in all' den Jahren auch lieber nichts gesagt, damit es nicht eskaliert und ehrlich gesagt, steckt mir letztes Jahr noch in den Knochen.


    Aber irgendwie widerstrebt es mir, dass er damit immer durchkommt.

  • Im Titel wird drinstehen, ob er einen festen Betrag zahlen muss oder einen prozentualen Betrag anhand der DüTa. Letzteres wäre üblich.


    Vier Alternativen, was Du (auch im Mix) tun kannst:

    a) alles laufen lassen

    b) eine Beistandschaft einrichten mit dem Auftrag, sich das Einkommen vorlegen zu lassen. Du hast alle zwei Jahre ein Auskunftsrecht, Ex muss zwingend sein Einkommen offen legen. Wenn Du mal in die neue DüTa schaust: Dort sind einige Einkommensstufen "obendrauf" in 2022 hinzugekommen und auch eine Vorgabe, wie hohe Einkommen zu behandeln sind. (Das aber nur nebenbei ...)

    c) Gericht anschreiben mit der Bitte, Dir einen pfändungsfähigen Titel auszustellen (2014 ist das meist noch nicht automatisch geschehen. Da hast Du ein Urteil und einen "Titel", der muss aber noch einmal zum Gericht und auf einen pfändungsfähigen Titel umgeschrieben werden ...Das ist ein reiner Verwaltungsakt.). Damit gehst Du beim Amtsgericht zum Gerichtsvollzieher und beauftragst den, die Rückstände einzuziehen. Kostet dich ca. 150,- Euro Gebühr, die Du voraus leisten musst, aber vom Gerichtsvollzieher beim Bepfändeten eingezogen werden, wenn er leistungsfähig ist. Die beweisenden Unterlagen musst du zur Hand haben. Dem Gerichtsvollzieher werden die letzten Listen mit der Schuldforderung reichen ... Überlegen musst Du, ob Du über die Arbeitsstätte pfänden lässt oder aber privat, ggfls. mit "Taschenpfändung". Da will der Gerichtsvollzieher genau beauftragt werden, erläutert das aber auch noch einmal.

    Wenn Du nicht über den Arbeitgeber gehst, wird der Gerichtsvollzieher erst einmal den Ex anschreiben. Gehst Du über Lohnpfändung beim AG, schlägt er dort auf und überreicht den Pfändungsbeschluss dem Geschäftsführer, der persönlich verantwortlich ist, dass der durchgeführt wird.

    Klar: Da bricht der "Krieg" aus. Ex wird sich versuchen zu wehren. Wenn der Titel wie hier existiert, wird es ihm schwer fallen ...

    d) Du bittest die Beistandschaft, da Ex unvollständig zahlt, dass Ex die Zahlung an die Beistandschaft leistet und die das an Dich weiter reichen. Beistandschaft kontrolliert den vollständigen Zahlungseingang und mahnt ggfls. Bedeutet: Durch die Bearbeitung und die Überweisungslaufzeiten kommt Geld verzögert bei Dir an. Aber: Ex kriegt jedesmal einen Behördenbrief, wenn er unvollständig zahlt...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • b) eine Beistandschaft einrichten mit dem Auftrag, sich das Einkommen vorlegen zu lassen. Du hast alle zwei Jahre ein Auskunftsrecht, Ex muss zwingend sein Einkommen offen legen. Wenn Du mal in die neue DüTa schaust: Dort sind einige Einkommensstufen "obendrauf" in 2022 hinzugekommen und auch eine Vorgabe, wie hohe Einkommen zu behandeln sind. (Das aber nur nebenbei ...)

    Laut meiner Beistandschaft muss Ex überhaupt nichts zwingend vorlegen. Er bekommt lediglich Post mit der Bitte alles offen zu legen, wenn er das aber nicht macht, sind denen auch die Hände gebunden und ich muss den gerichtlichen Weg gehen, um alles offen legen zu lassen.

  • Es besteht die gesetzliche Auskunftspflicht alle 24 Monate. Wird die verweigert, gehört es zur Aufgabe der Beistandschaft, Klage auf Auskunft einzureichen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Mir sagte die Beistandschaft, dass es an mir liegt, den Auftrag dazu zu erteilen und das auch die Kosten, die für solch ein gerichtliches Verfahren anfallen, ggf. von mir mitgetragen werden müssen, wenn mein Gehalt hoch genug ist.

  • Ja. Natürlich kannst Du darüber entscheiden, ob in Deinem Namen geklagt wird. Die Beistandschaft arbeitet nicht gegen deinen Willen. Du kannst auch nein sagen. Und ja, wenn Dein Einkommen hoch ist, kann es sein, dass du Verfahrenskosten, also die Gerichtskosten anteilig mit tragen musst. Die "Anwaltskosten" jedoch entstehen für deine Seite nicht, da die Beistandschaft für dich kostenlos tätig wird. Die Anwaltskosten sind in so Verfahren der "Hauptbatzen". Die muss jede Seite selbst tragen. Null bei der von der Beistandschaft betreuten Seite, volle Anwaltsgebühren beim Unterhaltspflichtigen, wenn der leistungsfähig ist.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Also, KV hat freiwillig anerkannt und das hat mich tatsächlich sehr erstaunt, dass er genau drei Stufen nach oben fällt. Dies hat er dann aber nach Erteilung der Auskunft selbst nicht umgesetzt und zieht halt diese willkürlichen Beträge von der titulierten Einstufung ab. Die Liste ist mittlerweile ein riesiger Mist.

  • Ich kenne auch einen Fall, wo jemand freiwillig drei Stufen mehr anerkannt hat "ohne Auskunft", also ohne Vorlage des Einkommensbescheids.

    Als dann die Vorlage des Einkommensbescheids vom Gericht erzwungen wurde, stellte sich heraus, dass man über mindestens fünf Stufen zu reden hätte ...

    Nur wenige Unterhaltspflichtige zählen zu den Gutmenschen, die freiwillig mehr Unterhalt leisten als sie gesetzlich müssten ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nur wenige Unterhaltspflichtige zählen zu den Gutmenschen, die freiwillig mehr Unterhalt leisten als sie gesetzlich müssten ...

    :saint: (Damit meine Jungs nicht jeden Cent dreimal umdrehen müssen, so ein Studium ist anstrengend genug. Ich weiß noch, wie es war, immer am Ende des Geldes noch Monat über zu haben.)

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Bap, ich würde sagen, dass der KV genau in diese Kategorie fällt. Ich gehe davon aus, dass sein Gehalt eher bei der höchsten DD Tabellenstufe endet. Aber dann müsste ich tatsächlich vor Gericht gehen.


    Wenn er aber noch nicht einmal den titulierten Betrag überweisen kann, dann würde sich das ja dann vielleicht doch einmal lohnen. Ich sollte vielleicht den Einkommenssteuerbescheid anfordern. Abgesehen davon, habe ich es mit einer ehemaligen Schwiegerfamilie zu tun, die es als Familiensport betrachtet, Steuern zu hinterziehen und dafür auch gerne einmal ein paar Jahre hinter schwedischen Gardinen in Kauf nimmt. Wer weiss, wie aussagekräftig dieser Bescheid ist.

  • Einen Steuerbescheid muss man eigentlich als "gegeben" nehmen. Oder man hat "aus alten Tagen des Zusammenlebens" eine Reihe Dokumente mitgenommen ...

    Gegen zielorientierte kriminelle Aktivitäten ist das "Unterhaltsberechnungssystem" nicht gewachsen. Das muss an anderer Stelle auffallen, beurteilt (und verurteilt) werden. Dann kann man etwas machen. Wobei "Verurteilung und Knast" ja nicht hilfreich ist: Dann fließt in der Regel kein Unterhalt mehr.


    Aber ernsthaft: Es ist schon spannend, dass Ex den titulierten Unterhalt nicht überweist und immer wieder dran rumarbeitet. Jeder "normale" Mensch mit dem Grundeinkommen richtet doch einen Dauerauftrag ein und gut ist.

    Das macht deutlich (wie Du ja auch schreibst): Es geht nicht ums Geld, sondern weiter darum, sich an Dir abzuarbeiten. Heißt aber auch: Löst Du "dieses Problem", wird er eine andere Spielwiese suchen und finden. Da muss man einschätzen, ob die (noch) unangenehmer sein könnte als Geld. Im Moment kannst Du in Heller und Pfennig ausrechnen, was Dich Ex kostet und noch ein Päckchen Seelenärger draufrechnen.


    Was Du strategisch machen kannst (und als Frustventil): Die Minderzahlungen weiter notieren, anmahnen - und Dir vorbehalten, den Gerichtsvollzieher irgendwann loszuschicken (muss geschehen, bevor Kids 18 werden). Schön im Kalender notieren: 1. Juni 2025 Gerichtsvollzieher beauftragen ... Am Termin selbst kannst Du dann immer noch mal wieder überlegen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Zum kotzen - ich würde jeden Cent vom Anwalt mahnen lassen, in seinem Fall und ihn prüfen lassen, bis auf die Unterhose - oder Tee trinken und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen....

    Ätzend - er will dich Herausfordern, er möchte (mal wieder) kämpfen - ziehst du mit ?

    Persönlich würde ich mich dann von der Geschichte distanzieren und das Profis machen lassen.