Kürzung vom Unterhalt

  • Danke für Eure Rückmeldungen ich versuche mich später weiter am Telefon.


    Bekomme ich eigentlich eine genaue Aufstellung wie sich der Unterhalt berechnet vom JA oder steht da einfach nur wie viel er zahlen muss?


    Darf er wirklich keinen Antrag auf Berechnung beim JA stellen? Er drängt mich seit gestern sehr dazu den Titel zu beantragen.

  • es muss die Zahlen der letten 12 Monate einreichen - nur weil es vielleicht gerade etwas weniger ist, falls das seine Strategie ist, dann wird das nix

    …inkl. Steuerbescheid!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Der Gesetzgeber hat den Weg über die Beistandschaft eingerichtet. Eine Beistandschaft kann und darf alles, was ein Anwalt für Familienrecht kann. Ein Anwalt hingegen darf nicht alles, was die Beistandschaft darf. Die Beistandschaft kann rechtssicher die Zahlsumme berechnen und einen rechtsverbindlichen Titel erstellen über die Zahlsumme. Ein Anwalt kann Vorschläge unterbreiten und muss dazu zwingend über einen Richter gehen. Ihm fehlt (Ausbildung und) der Rechtsstatus, einen derartigen Titel zu erstellen.


    Die Beistandschaft arbeitet kostenlos für den Beauftrager. Dies auch, wenn es im schlimmsten Falle zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Da agiert die Beistandschaft rechtlich als Anwalt. Beistandschaften haben die dazu notwendige Verwaltungsfachprüfung erfolgreich abgelegt. Denn geht es in Unterhaltssachen vor Gericht, müssen beide Parteien zwingend einen Anwalt haben. Die Kosten sind ab dem Augenblick recht groß. Aus dem "Familienvermögen" verabschieden sich da schnell Summen in Höhe eines jährlichen Unterhalts. (Da sollten beide Parteien überlegen, ob man sich um bestimmte Summen beim Zahlbetrag wirklich streiten will ...)


    Es klingt so, als hätte die Beistandschaft beim Jugendamt dies deinem Ex bereits vermitteln können ...


    Natürlich gibt es bei solchen Dingen immer Beistandschaften, die sich besser aufgestellt haben als andere Beistandschaften und mal bessere und mal schlurigere Anwälte. Aber grundsätzlich ist Unterhaltsberechnung keine Zauberei. Zumal das heutzutage über Computerprogramme läuft. Da gibt es mehrere Standardprogramme. Eines, mit dem die Beistandschaften und Familiengerichte ausgerüstet sind und ein paar, mit denen Anwälte arbeiten.

    Man kann sich das vorstellen wie bei der Steuererklärung. Hauptarbeit ist die Prüfung, ob der Zahlungspflichtige alle geforderten Angaben geleistet hat. Macht er das nicht, betrügt also, dann kann das natürlich schwierig werden. Das hängt jetzt halt von der Persönlichkeit des Zahlungspflichtigen ab.

    Ein bisschen kennt man den ja noch und kann einschätzen, was man ihm zutraut ... oder nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Grundsätzlich ist das doch erstmal gut, wenn der KV auf einen Titel drängt. Das zeigt doch, dass er zumindest willens ist zu zahlen.

    Die Zahlungsbereitschaft erweist sich bei der allmonatlichen Überweisung. Ich hab ehrlich gesagt noch nie davon gehört dass notorische Nichtzahler durch sowas wie einen Titel irgendwie bekehrt wurden. Evtl. dringt er auf Titulierung weil er davon ausgeht, dass aktuell weniger festgehalten wird als er bisher gezahlt hat?


    Ich persönlich habe seit 2011 bis auf 1 x immer pünktlich bezahlt bei uns gab es nie einen Titel. Das eine mal kam mein Gehalt verspätet und ich habe keinen Dispo (weil meine Ex-Frau und KM damals ja der Austragung aus dem Gemeinschaftskonto nicht zustimmen wollte habe ich den auf Null setzen lassen). Da gab es natürlich Gemecker, ich hab es erklärt und 2 Tage verspätet bezahlt gut war.


    Der nächste KV des weiteren Kindes hat noch nie auch nur einen einzigen Cent Unterhalt bezahlt, trotz Klage und allem pi pa po. Läuft alles über UHV.


    Einen Titel würde man als verantwortlich handelnder UET natürlich nur unterschreiben, wenn überhaupt erst mal Zahlungsfähigkeit hergestellt UND korrekt berechnet worden ist. Oder sehe ich das falsch?


    Jemand anders unterschreibt sowieso alles blind, ist doch dem dann Rille. Da kann auch 1000% tituliert sein, wo nix ist kann auch mit Titel nix geholt werden.


    Hilft jetzt im konkreten Fall nicht weiter, aber grundsätzlich als meine Meinung.


    Wäre es hier nicht einfacher, direkt UHV zu beantragen?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Der Punkt ist doch, dass der KV bis dato immer gezahlt hat, nur diesmal eben weniger. Man kann hier auch auf ein Gewohnheitsrecht pochen, bis der Titel erstellt ist. Aber ob das was bringt?

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  • Danke für Eure Rückmeldungen ich versuche mich später weiter am Telefon.


    Bekomme ich eigentlich eine genaue Aufstellung wie sich der Unterhalt berechnet vom JA oder steht da einfach nur wie viel er zahlen muss?


    Darf er wirklich keinen Antrag auf Berechnung beim JA stellen? Er drängt mich seit gestern sehr dazu den Titel zu beantragen.

    unsere ist seine Angaben grob mit mir durchgegangen und hat gefragt, ob ich Besonderheiten weiß. Die automatische Anpassung hat immer funktioniert. Dass eines seiner drei Kinder rausfiel und er dann wieder eine Stufe runter muss, hat sie nicht von selbst beantragt und ich habe es jetzt auch so stehen lassen , da er für die zweite Volljährige zu viel zahlt. Er wollte sich nicht mit uns hinsetzten und die Zahlen offen legen. Ich vermute er denkt er müsste sonst mehr zahlen, weil er mehr verdienst aber er weiß ja nicht wieviel ich verdiene. 😉

  • Ein Titel kann erheblich helfen, den Unterhalt zu bekommen. Zum einen wird der Titel - also die Zahlungshöhe des Unterhalts - nach Vortrag und Beweis des Unterhaltspflichtigen festgelegt. Wer seine Unterlagen vorlegt, bekommt in der Regel keine falsche Berechnung. Wer keine Belege vorlegt, wird eingeschätzt. Am Ende unterschreibt jeder Unterhaltspflichtige den Beistandsschaftstitel selbst. Erklärt sich also damit einverstanden und akzeptiert die Richtigkeit der Berechnung. Wird die Unterschrift verweigert oder vorher die Einkommensauskunft, muss der Unterhaltspflichtige halt damit rechnen, vor Gericht zu landen.


    Hinzu kommt: Die meisten Unterhaltspflichtigen stehen in Lohn und Brot. Wer nicht zahlt trotz Verpflichtung kann gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher beim Arbeitgeber auf der Matte und dann Lohnpfändung - das motiviert dann doch eine Reihe Unterhaltspflichtige, sich einen Dauerauftrag einzurichten.


    Wer nicht genug verdient, um Unterhalt leisten zu können, kann das jederzeit bei der Beistandschaft nachweisen und bekommt - zur Not übers Gericht - recht, wenn die mangelnden Einkünfte nicht sein Verschulden sind.

    Das mag manchen Unterhaltspflichtigen nerven. Aber es gibt keinen Grund, die Probleme den Betreuungselternteilen und dem/den Kindern ans Bein zu binden.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Dazu hätte ich mal eine Frage aus Sicht des UET, nicht konkret zu diesem Fall hier:


    "Wer nicht genug verdient, um Unterhalt leisten zu können, kann das jederzeit bei der Beistandschaft nachweisen und bekommt - zur Not übers Gericht - recht, wenn die mangelnden Einkünfte nicht sein Verschulden sind."


    Unterschreibt man dann als UET einen Titel oder nicht? Das ist ja genau das Dilemma was ich anspreche. Wenn ich weiß dass ich als UET nicht leistungsfähig bin, welchen Sinn macht dann eine Titulierung?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Der Titel wendet sich von der Idee her nicht an den Unterhaltspflichtigen. Sondern er stärkt die Position des Kindes (und des Betreuungselternteils).

    Das Recht des Kindes auf einen Titel begründet, dass der Unterhaltspflichtige regelmäßig sein Einkommen nachweisen muss (mangelnde Leistungsfähigkeit heute bedeutet ja nicht, dass der Unterhaltspflichtige sein Leben lang leistungsunfähig sein muss.) Ebenso ist der Unterhaltspflichtige aufgefordert, sich um das Erzielen eines Einkommens zu bemühen, das den Unterhalt des Kindes/der Kinder sichert.


    Hinzu kommt: Hat man zB mehrere Kinder, heißt mangelnde Leistungsfähigkeit nicht, dass man gar nichts zahlen kann/braucht/muss. Sondern als sog. "Mangelfall" vielleicht nur eine Teilsumme. All das kann und wird im Titel genau berechnet und aufgeführt.

    Ebenso gilt für das Kind: Anspruch auf etwaige Sozialgelder bestehen nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass vorher die eigentlich für den Kindesunterhalt verantwortlichen Verwandten 1. Grades zur Zahlung aufgefordert worden sind. Auch hier ist der Titel ein entsprechendes Dokument.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Bei den aufgeführten Sonderfällen (Einkommen reicht nicht, etwaige Sozialgelder,...) mag der Unterhaltstitel ja nötig sein.


    In allen anderen Fällen ist er ein Armutszeugnis für mindestens ein Elternteil.

    Der Drückeberger auf der einen Seite, der Machtausüber auf der anderen Seite, Streithansel, Besserwisser, Weil-ich-es-kann,...


    Alleine die Vorstellung per Gerichtsbeschluss der Schuldner meiner eigenen Kinder zu sein ist doch furchtbar.

    Die Selbstverständlichkeit mit der hier damit umgegangen wird ist echt kalt.

  • Macht übt hier aber zuallererst der Unterhaltsschuldner aus, der nicht bereit ist, die Selbstverständlichkeit eines Titels zu akzeptieren.


    Und den Gerichtsbeschluss braucht es nur, wenn der Unterhaltsschuldner nicht bereit ist, den Unterhalt einvernehmlich und rechtssicher über die Beistandschaft zu klären.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Tja, das haben die Unterhaltsschuldner selbst verbockt. Die haben in so großer Menge die Unterhaltszahlungen als Druckmittel gebraucht, mal nix gezahlt, mal weniger, mal verspätet, mal Gehaltserhöhung "vergessen" und, und, und ..., dass es der Gesetzgeber leid war, die Kinder prekärer Situationen auszusetzen, weil eben nicht das Geld auf dem Konto eingetroffen ist.

    Deshalb gibt es das Recht auf den Titel für das Kind. Und es liegt am Unterhaltsschuldner, ob der jemals von irgendwem angepackt werden muss.


    So Situationen wie bei der Threadstarterin sind aber einfach unwürdig. H + F muss jetzt auf einmal alles veranlassen, in die Wege leiten, sich dumme Sprüche anhören und mit weniger Geld als geplant auskommen. Hätte sie den Titel, wäre für sie alles einfacher.

    Liebe Grüße



    Bap



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