Hallo,
nun ist es bereits ein Jahr her, seit das Gerichtsverfahren zum Sorgerecht, bzw. alleinigem ABR läuft. Konkret war damals 06/20 die Ex meines Partners aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Er war danach ein halbes Jahr alleinerziehend. Sie ist auf Grund einer psychischen Erkrankung (seit Jugend) EU-Rentnerin und war mit den Kindern/ dem Familienleben eigentlich ständig überfordert. Vor einem Jahr kam ich mit meinem Partner zusammen, seit dem will sie die Kinder bei sich haben, woraufhin das Gericht im Januar 2021 zunächst das Wechselmodell angeordnet hat und ein Familiengutachten zu weiteren Prüfung.
Mittlerweile wurde das gemeinsame Haus verkauft, mein Partner wohnt seit dem ganz offiziell bei mir und meinen zwei Kindern. Seine Jungs (4 und 6) verbringen seit Juni die Vaterwoche bei uns, in einer anderen Stadt, ca. 35 Fahrminuten zur Kita. das Gutachten soll noch im Februar fertiggestellt und ans Gericht gegeben werden. Das Wechselmodell wird von allen Seiten als nicht weiter praktizierbar angesehen, deshalb gehen wir davon aus, dass auf jeden Fall eine grundlegende Veränderung ansteht.
Jetzt fragen wir uns wie es weitergeht. Leider ist seine Anwältin immer schwer zu erreichen und wir hatten schon monatelang keinen Kontakt mehr zu ihr. Wie schnell ist nach Abschluss des Gutachtens mit einer Reaktion des Gerichtes zu rechnen? Wird es dann eine abschließende Gerichtsverhandlung geben mit persönlichem Erscheinen? Oder ist das alles nur noch "Aktensache"? Wie schnell könnte eine Adress-Ummeldung der Kinder erfolgen wenn das Urteil sagt, dass mein Partner das alleinige ABR bekommt (wegen Schulanmeldung etc.)?
Gibt es hier jemanden, der ähnliches erlebt hat oder Fälle kennt, in denen dem Vater das alleinige ABR zugesprochen wurde (da wird einem immer wenig Hoffnung gemacht, nach dem Motto "es ist eben die Mutter...")
Danke und liebe Grüße!