Ich habe mal eine Frage, muss beim Umgangselternteil ein Bett für das Kind vorhanden sein? Es findet ein 14 tätiger Umgang mit 3 Übernachtungen statt.
Der Vater des Kindes möchte nun umziehen und sich dabei verkleinern. Zuerst hieß es, dass das Kind in seinem Schlafzimmer sein bisheriges Bett behält. Nun passt das wohl alles nicht und das Kind soll entweder mit dem Vater im Bett oder auf der Couch schlafen.
Das Kind möchte weder in ein gemeinsames Bett, noch auf die Couch.
Kann man ihn zwingen doch ihr bisheriges Bett wieder Hinzustellen?
Falls es relevant ist, das Kind ist 10.