5jähriger will nicht zum Papa

  • Hallo,

    es geht um einen fünfjährigen, der nicht zum Papa will. Er weint und schreit, es werden Kompromisse geschlossen (nur zwei Nächte, die dann vom Papa ignoriert werden, er gibt das Kind nicht raus). Der kleine knabbert an den Nägeln und nässt ins Bett nach den Umgangswochenenden.

    Papa trinkt morgens schon Bier, überschüttet das Kind mit Geschenken, Fernsehen und Pizza. Sonst passiert aber nichts. Was sonst beim Umgang läuft, ist aus dem kleinen nicht heraus zu bekommen, er spricht nicht über die Umgänge. Aber immer wieder fallen Halbsätze, die dafür sprechen, dass er den kleinen massiv unter Druck setzt.

    Das Sorgerecht liegt bei der KM, die Trennung ist gut ein Jahr her. Vorher hat der Herr Papa sich auch nicht um den Sohn gekümmert, er kam im Lockdown lieber 6 Wochen zu Oma, damit der arbeitslose Papa nichts tun muss.


    Was kann man nun tun um den kleinen Kerl zu schützen?

  • Das ist ja furchtbar, Vertrauen ist ja noch mehr dadurch erschüttert , wenn die Kompromisse dann nicht eingehalten werden,

    morgens schon Bier ....dann lieber zur Oma auch wenn der KV arbeitslos ist..

    vielleicht kann der Vater im Moment auch nicht anders aufgrund des Alkoholkonsums...

    das möchte doch auch niemand dem Kind antun,

    begleitete , zeitlich begrenzte Umgänge einführen?

  • Das wäre auch mein Rat an die KM, aber wie sind denn dann die Chancen vor Gericht?


    Mein Vorschlag wäre:

    1. Beratung/Psychologen für den Kleinen, damit er mit jemanden neutralen sprechen kann, vielleicht bekommen die auch heraus, was genau das Problem ist

    2. Videos oder Tonaufnahmen machen, wie z.B. von der Situation vorhin, KM holt Kind pünktlich ab, Kind weint und schreit im Hintergrund "ich will zu Mama", aber KV (plus seine Eltern) geben das Kind nicht raus

    3. Umgang aussetzen: dann verklag mich doch

  • Es liegt am Umgangselternteil, eine Situation zu schaffen, in der das Kind mit großer Freude und viel Spass zum Umgangselternteil geht.

    Da muss der Vater ran und vertrauensbildende Massnahmen einleiten. Es ist nicht Aufgabe des Betreuungselternteils, das Kind zu zwingen oder zum Umgang zu manipulieren. Zumal, wenn das Überreden, wie hier wohl mehrfach geschehen, zu grosser Enttäuschung und sogar Angstzuständen beim Kind führt.


    Ich würde hier das Jugendamt ganz freundlich um Erziehungsberatung bitten, was man denn (noch) tun könne, wenn man als Mutter das Kind über lange Zeit schon zum Umgang gezwungen hätte und dies jetzt, um dem Kind nicht zu schaden, nicht mehr tun wolle. Und auch nicht könne, wenn man nicht eklatant das Vertrauen des Kindes verlieren wolle.


    Parallel den Vater unter Mitteilung der Situation um seine Vorschläge bitten, wie er kurz- und mittelfristig das von ihm zerschlagene Vertrauen des Kindes gedenkt wieder herzustellen, sodass das Kind freudig und gern den Umgang erwartet, fröhlich wahrnimmt und glücklich wiederkehrt.


    Der Betreuungselternteils muss nicht den Job des Umgangselternteils machen, sondern einzig den Umgang fördern. Dazu muss der Umgangselternteil aber etwas liefern, was gefördert werden kann, worauf aufgebaut werden kann. Wenn da nichts ist, kann auch nichts gemacht werden. Wenn die Sache sogar ins Negative abgerutscht ist, wie es hier scheint, muss die Mutter vielleicht sogar das Kind gesondert noch schützen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.