Anzeige fürs Protokoll?

  • Dann solltest du Kind erklären, warum das so ist.

    Der Vater wird alles mögliche erzählen, was gegen dich ist - das ist so und das wird sich bei dieser Diagnose auch nicht ändern.


    Kind wird immer mittendrin stehen. Es ist auch schwierig für einen jungen Menschen zu begreifen, wie und wann manipuliert mich mein Vater, wie und wann erzählt er Unwahrheiten, dreht er die Dinge um, gaslightet er etc.....


    Du kannst klar benennen, warum das nicht geht, weil der Vater Kind schon in Gefahr gebracht hat. Du verstehst ja, dass Kind Vater sehen will, aber aus dem und dem Grund zum Schutz von Kind, ist das halt nur zu gegebenen Zeiten und begleitet, möglich.


    Auch ein 11jähriges Kind kann das verstehen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Es besteht ja Kontakt über Handy. Ich denke, soetwas kann man schlecht bei einem 11 jährigen Kind kappen, wenn Kind das so möchte. Die Schwierigkeit ist, das KV Kind sagt, das er nicht krank ist, sondern die Mutter, also ich. Kind altersgerecht die Krankheit zu erklären funktioniert gerade nicht, weil Kind z. Z. nicht darüber reden möchte und Wut in sich trägt, warum ausgerechnet er so einen Idioten als Vater hat. O-Ton.

  • Ich mache mir mehr Sorgen um das Kind, wenn KV ihm erzählt, das Mama Papa angezeigt hat, weil Kind sich von ihm abholen ließ. Dann steckt Kind voller Schuld.

    Der Vater dürfte eigentlich auch gar nicht anrufen ! Das ist auch außerhalb der geregelten Umgangszeiten.


    Das Kind wird immer voller Schuld stecken, wenn ein Narzisst als Elternteil vorhanden ist, denn der wird immer auch die Schuld bei dir oder beim Kind oder wem auch sonst, suchen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich versuche mal die EINE Erzählung in 2 Einzelfälle aufzuteilen, und versuche hierbei allein auf den Aspekt "Kindeswohl" zu achten.

    1. Fall ET-A wird von der Schule angerufen, aus Anlass einer Krise des Kindes, dass er dieses verstörte Kind abholen kommen soll. Er tut es und einige Stunden später hat sich das Kind wohl gefangen und befindet sich wieder im Normalmodus, ist wohlbehalten wieder in den geordneten vorgegebenen Bahnen bei ET-B.

    2. Fall ET-B stellt Anzeige gegen ET-A, weil dieser sich nicht regelkonform verhalten hat. Schäden waren keine zu beobachten.


    Ich schätze, wenn ein anderer TS, z. B. der Vollbio als ET-B hier im Forum um Rückmeldung gebeten hätte, kämen mehr Warnungen und Gegenwind.

    Es kommt drauf an, wer und aus welchem Blickwinkel jemand diese Sache beurteilt.

    Geht es ET-B vorrangig um das Kindswohl? Hat ET-A nicht vorbildlich gehandelt, und ist dem krisengeschüttelten Kind erstmal ohne Wenn und Aber beigestanden, hat das Wohl des Kindes als Maßstab für sein Handeln gesetzt und nicht seine Bedenken, dass ihm sein Einsatz über die Regeln hinweg, irgendwann mal auf die Füße fallen könnte?

  • Ich würde ihn nicht anzeigen - der Vorfall ist beim Jugendamt in der Akte und damit dokumentiert.


    Nicht noch Öl ins Feuer gießen, ist mein Rat. Denn das Kind wird darunter leiden und dem Vater geht die Anzeige im Zweifel am A.... vorbei.

  • Aber es besteht ebend auch die Befürchtung, dass das JA dieses Geschehen als unwichtig abtut und seinem Ansinnen den Umgang zu öffnen folgt. Tatsächlich habe ich dem nur mit einer Anzeige die Möglichkeit so zu begegnen, das es vor Gericht nicht ignoriert werden kann und darf.

  • Der Mutter könnte das auch ganz schön auf die Füße fallen. Weil sie es nicht angezeigt hat - zum Wohle des Kindes.


    Nochmals meine Frage : Wozu gibt es gerichtliche Beschlüsse, Regeln - wenn ein Elternteil meint, für ihn gelte diese nicht ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Aber es besteht ebend auch die Befürchtung, dass das JA dieses Geschehen als unwichtig abtut und seinem Ansinnen den Umgang zu öffnen folgt. Tatsächlich habe ich dem nur mit einer Anzeige die Möglichkeit so zu begegnen, das es vor Gericht nicht ignoriert werden kann und darf.

    ja.....................für mich wäre das keine Befürchtung - nachdem was ich jetzt mittlerweile JA technisch bei meiner Freundin mitbekomme....sondern das JA will Tatsachen schaffen, denen ist das Kindeswohl egal, die können auch mit den Diagnosen nichts anfangen.


    nur mal so, in dem Fall meiner Freundin, sind ganz viele Sachen beim JA verschwunden - wie willst du das beweisen, wenn kein Zeuge dabei war, dass du etwas gesagt hast und aktenkundig bei der Polizei wäre es dann auch nicht....?

    Die Dame dort ist dir ja nicht wohlgesonnen, wie du schon festgestellt hast und versucht alles, den BU umzuwandeln in normalen Umgang - so wie der Vater es gerne möchte.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Kind befindet sich in Therapie, KV hat einige Jahre richtig Gas gegeben, was die Abwertung(NPS), gaslighting etc. angeht. Es gibt nichts, was er nicht mit Kind besprach und immernoch bespricht. Er hat zwischen mir und dem Kind gespalten, sodass Kind irgendwann anfing seinen Namen mit dem Namen des KV zu nennen. Aus dem ganzen hat sich eine fette Angststörung entwickelt. Das ist das, was ich derzeit vom Therapeuten weiß. Wir sind erst seit Sommer dort.

    Ich hoffe irgendwann, spätestens vor dem Gerichtstermin eine Aussage vom Therapeuten zu bekommen.

  • Ich habe die Info ans Jugendamt per Mail gesendet und Antwort erhalten, das dies der Akte beigefügt wurde. Desweiteren habe ich die Schule auch per Mail angewiesen, Kind dem Vater nicht mitzugeben bzw. Kontakt zu gewähren. Die Sekretärin entschuldigte sich abermals, das ihr soetwas in ihrer 20 jährigem Berufserfahrung nicht unterlaufen wäre und sie ihr Augenmerk verschärft auf ggf. ähnliche Vorkommnisse richten wird. Ich glaube ihr das. Wir sind alle nur Menschen und Gottseidank ist nichts passiert. Nicht auszudenken wenn KV sich in einer Krise mit Alkohol etc. befunden hätte. Da mag ich gar nicht drüber nachdenken...

  • Aber gerade deshalb sollte man sich doch dann an den Beschluss halten, der 1. den BU regelt und 2. auch sagt, dass außerhalb des BUs kein Kontakt sein soll - wäre normalerweise so.


    Wenn der Vater ständig zu jederzeit anruft und mit Kind spricht, wird Kind immer wieder unerwartet in so komische Situationen kommen. Das Kind muss ja auch geschützt werden, dass es sich nicht jederzeit mit dem KV auseinander setzen muss, sondern nur zu bestimmten Zeiten.


    Am verständlichsten ist das hier - bitte ganz nach unten scrollen bei :

    Kindeswohl erfordert Kontaktaufnahmeverbot


    https://www.kanzlei-engelhard.…grund-kontaktaufnahme-zum

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Das Problem an der Sache ist, so schrieb es Volleybap weiter oben auch, das BU immer nur einen begrenzten Zeitraum betrifft und das Ziel ist es im allgemeinen, den BU schrittweise zu öffnen. Unserem Urteil fehlt allerdings die Klausel, was passiert, wenn dies nicht gelingt. Solange der Träger involviert war hat KV sich zurückgehalten, da gab ich schon zu bedenken, das alte Verhaltensmuster wieder auftreten, wenn der BU geöffnet werden würde. Das sah der Träger ähnlich, aber da Kind auch mehr Zeit mit Papa forderte, egal ob vom KV initiiert oder nicht, unterstützte er diesen Wunsch. Vielleicht bin ich aber auch so geblendet und JA und Träger hatten keine andere Wahl um diese Entscheidung zurück zum Gericht zu bringen?

  • Ja, habe ich. Ich bekomme den Gedanken nicht aus dem Kopf, das KV genau das manipulativ möchte. Gedanke: Er benutzt Kind um mich zu einer Reaktion zu bewegen. Er weiß, das ich das Verhalten von ihm so nicht stehen lasse , auch nicht stehen lassen kann.

    Ich denke, sein zentrales Ziel ist es mich finanziell zu ruinieren. Und da würde das, was Volleybap in einem meiner letzten Themen empfahl Sinn machen, Antrag auf Kostenübernahme des KV. Ich meine aber das geht nur, wenn der KV den Antrag bei Gericht stellt? Ich könnte schwören, so etwas weiß KV.

  • Ich habe die Info ans Jugendamt per Mail gesendet und Antwort erhalten, das dies der Akte beigefügt wurde. Desweiteren habe ich die Schule auch per Mail angewiesen, Kind dem Vater nicht mitzugeben bzw. Kontakt zu gewähren. Die Sekretärin entschuldigte sich abermals, das ihr soetwas in ihrer 20 jährigem Berufserfahrung nicht unterlaufen wäre und sie ihr Augenmerk verschärft auf ggf. ähnliche Vorkommnisse richten wird. Ich glaube ihr das. Wir sind alle nur Menschen und Gottseidank ist nichts passiert. Nicht auszudenken wenn KV sich in einer Krise mit Alkohol etc. befunden hätte. Da mag ich gar nicht drüber nachdenken...

    Ich denke dann ist damit alles getan.

    Ich würde jetzt nicht den Fokus auf was hätte passieren können legen, weil damit eigentlich nur hervorgehoben wird, das (diesmal!) nichts passiert ist.


    Haken dran, nach vorne schauen, bei Dir bleiben und Strategien für „sicheren“ Umgang anstreben.


    vg von overtherainbow

  • Genau so!

  • Ja, habe ich. Ich bekomme den Gedanken nicht aus dem Kopf, das KV genau das manipulativ möchte. Gedanke: Er benutzt Kind um mich zu einer Reaktion zu bewegen. Er weiß, das ich das Verhalten von ihm so nicht stehen lasse , auch nicht stehen lassen kann.

    Ich denke, sein zentrales Ziel ist es mich finanziell zu ruinieren. Und da würde das, was Volleybap in einem meiner letzten Themen empfahl Sinn machen, Antrag auf Kostenübernahme des KV. Ich meine aber das geht nur, wenn der KV den Antrag bei Gericht stellt? Ich könnte schwören, so etwas weiß KV.

    Ja das ist eine Zwickmühle......wie oft willst du es ihm durchgehen lassen, dass er A) gegen den Beschluss verstößt und B) das Kind manipuliert ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ja das ist eine Zwickmühle......wie oft willst du es ihm durchgehen lassen, dass er A) gegen den Beschluss verstößt und B) das Kind manipuliert ?

    Hallo Otterson,


    im Gegenzug finde ich diese Frage wichtiger:

    Wie oft mehr als unbedingt nötig soll sich die TE mit dem Vater und seinem Verhalten beschäftigen, wenn dieser krank ist, an diesem Zustand nichts ändern kann oder will und die Aussicht auf eine Veränderung seines Verhalten gleich null ist?

    Zumindest wird er sich nicht so um 180 Grad drehen, dass die Eltern hier eine vertrauensvolle Basis finden.

    Grundsätzlich wäre das doch die Idealvorstellung, die die TE sicherlich gerne hätte.


    vg von overtherainbow