Anzeige fürs Protokoll?

  • Bevor Du Geld in die Hand nimmst für den Anwalt, nimm vielleiht zuerst einmal den Beschluss in die Hand und guck, was dort drin steht. Wenn dann noch keine Klarheit herrscht, kann immer noch der Anwalt auf die Sache angesetzt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Gerichtsurteil ist insofern ziemlich klar. Es gab eine Alkoholfahrt, die laut KV von mir verhindert hätte werden müssen, indem ich ihm die Autoschlüssel hätte abnehmen müssen, als er Kind nach Umgang nach Hause brachte. Schuldzuweisung, keine Krankheitseinsicht etc.

    Aufgrund dieses Verhaltens ist das Kindeswohl nicht gesichert und lässt nur einen begleiteten Umgang zu. So fast der Wortlaut.

  • Das hört sich jetzt eher nach der Begründung des Beschlusses an, nicht nach dem Beschluss selbst ("Es wird beschlossen, dass ...") Aber vielleicht hat das Gericht auch nicht so formelhaft gearbeitet. Das ist schade.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Im Sinne des Kindes solltest Du den Vorfall auf jeden Fall aktenkundig machen und zur Anzeige bringen.


    Was ist passiert?

    Ein in einer Ausnahmesituation verzweifelter 11jähriger sehnt sich nach seinem Vater und bittet die Schulsekretärin ihn zu bitten ihn abzuholen.

    Die Sekretärin kommt dem Wunsch nach.

    Der Vater tut das was jeder brauchbare Vater tun würde. Es setzt sich über irgendwelche Beschlüsse hinweg und kümmert sich um das verzweifelte Kind.

    Nachmittags ist der Junge wieder bei der Mutter, dem Jungen ganz offensichtlich geholfen.


    Jetzt kommt die Mutter um die Ecke und zeigt den Vater wegen genau diesem Vorfall an.

    Das schärft ganz sicher den Blick eines jeden Richters/einer jeden Richterin für die Bedürfnisse des Kindes.

  • ....

    Jetzt kommt die Mutter um die Ecke und zeigt den Vater wegen genau diesem Vorfall an.

    Das schärft ganz sicher den Blick eines jeden Richters/einer jeden Richterin für die Bedürfnisse des Kindes.

    Nun, das hätte ja auch anders ausgehen können.....Vater fährt wieder betrunken Auto, Kind sitzt drin....andere Dinge, die weiter oben beschrieben werden, will ich mir nicht ausdenken......

    ja, hätte, hätte....Fahrradkette....


    Wenn es dann mal zu spät ist, heißt es wieder......" das wollten wir nicht", " so haben wir ihn nicht eingeschätzt"


    Verantwortung will dann nämlich keiner übernehmen .....


    Wenn Mutter nichts dagegen unternimmt, könnte der Richter/in auch denken, sie kümmere sich nicht um ihr Kind - und es ist ihr völlig egal, dass der Vater Kind abholt....überhaupt, warum holt der Vater Kind ab, dann kann man ja jetzt den BU auf normalen Umgang umlegen.....


    Man steckt in dem Richter nicht drin....er kann es so oder so sehen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Der Vater tut das was jeder brauchbare Vater tun würde. Es setzt sich über irgendwelche Beschlüsse hinweg und kümmert sich um das verzweifelte Kind.

    Nachmittags ist der Junge wieder bei der Mutter, dem Jungen ganz offensichtlich geholfen.

    Das ganze ist total blöd gelaufen......ich finde, ein brauchbarer Vater ist so verantwortlich, dass er sich an die Regeln hält.


    Er hätte auch die Mutter anrufen können und sagen können, dass Kind ihn angerufen hat - DAS wäre wirkliche Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes.


    Aber das kann dieser Vater ja nicht, denn er schiebt seine Alkoholsucht auf die Mutter, genauso wie ein Narz das halt gerne macht....es sind immer die anderen Schuld....sie selber sind die Größten und sie sind "Göttlich" also kann sie ja keine Schuld treffen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Aber das kann dieser Vater ja nicht, denn er schiebt seine Alkoholsucht auf die Mutter, genauso wie ein Narz das halt gerne macht....es sind immer die anderen Schuld....sie selber sind die Größten und sie sind "Göttlich" also kann sie ja keine Schuld treffen.

    Definitiv auch eine gute Argumentation. Das sollte bei der Anzeige auch nicht unerwähnt bleiben! :thumbup:

  • Trotzdem eine Gradwanderung.

    Der Vater ist krank, das Kind bekommt BU, in diesem Kontext hat er diesmal wenig falsch gemacht.

    Sowohl der Vater, als auch die Schule hätten die Mutter informieren können und aus meiner Sicht auch müssen.

    Anzeigen würde ich nicht, mich aber beim JA per E-Mail erkundigen, ob ich fa jetzt noch was tun muss.


    vg von overtherainbow

  • overtherainbow deshalb meine Bitte an euch nach eurer Meinung. Mir ist die Gradwanderung bewusst. Bisher hatte ich mich gegen die Anzeige entschieden, um Kind nicht noch weiter emotional zu belasten. Dem Jugenamt teilte ich das Geschehen mit, mit der Bitte dies unserer Akte hinzuzufügen. Zurück kam der 3Zeiler, dass dies automatisch geschehe. Daher gehe ich nicht davon aus, das das JA die Brisanz der Situation bewusst ist.

    Ich werde später nochmal in das Urteil schauen, ob es da konkretere Aussagen zum Umgang gibt.


    Übrigens hat der KV eigentlich alles falsch gemacht, da ich das alleinige Sorgerecht habe. Er ist nicht abholberechtigt, hat BU und hat mich übrigens bis heute darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Er hat Kind Abends über Handy gefragt, ob es noch Ärger gab...

  • overtherainbow deshalb meine Bitte an euch nach eurer Meinung. Mir ist die Gradwanderung bewusst. Bisher hatte ich mich gegen die Anzeige entschieden, um Kind nicht noch weiter emotional zu belasten. Dem Jugenamt teilte ich das Geschehen mit, mit der Bitte dies unserer Akte hinzuzufügen. Zurück kam der 3Zeiler, dass dies automatisch geschehe. Daher gehe ich nicht davon aus, das das JA die Brisanz der Situation bewusst ist.

    Ich werde später nochmal in das Urteil schauen, ob es da konkretere Aussagen zum Umgang gibt.


    Übrigens hat der KV eigentlich alles falsch gemacht, da ich das alleinige Sorgerecht habe. Er ist nicht abholberechtigt, hat BU und hat mich übrigens bis heute darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Er hat Kind Abends über Handy gefragt, ob es noch Ärger gab...

    Da die vom JA dir nicht sehr wohl gesonnen ist, hast du das für dich selber schriftlich inkl. ihrer Bestätigung?

    Ich würde unbedingt den Anwalt fragen, wenn du dir da unsicher bist.


    Ich finde es ja auch schon wieder...... , dass der Vater Kind anruft, um zu fragen, ob es für Kind oder ihn Ärger gab, geben wird. <X

    Schrecklich.....kein Wunder, dass das Kind da in einen Loyalitätskonflikt kommt...deshalb gilt es klare Grenzen aufzuweisen - auch für das Kind, denn das kann die Tragweite des Ganzen, was passieren könnte seitens des Vaters , gar nicht überblicken

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Der Vater argumentiert bei Unterhaltsgeschichten mittlerweile mit seelischer Störung, VERHALTENSSTÖRUNGEN und Alkoholabhängigkeit. NPS und Bipolarität sind 2 Verhaltensstörungen. Ich gehe davon aus, das diese nicht alleine bleiben durch die fehlende Krankheitseinsicht.

    In der Regel reagiere ich nicht auf das Verhalten von KV um Kind aus dem Loyalitätskonflikt zu halten. Funktioniert nur soweit, als das KV sich dann genötigt fühlt nachzulegen um eine Reaktion von mir zu bekommen.

    Ich kann den KV nicht ändern und es wird vermutlich auch nicht besser mit den Jahren. Was ich aber steuern kann ist mein Verhalten, auch wenn ich zum zweiten mal mit dem SA vom Jugendamt ins Klo gegriffen habe. Ich weiß das es auch gute in diesem Job gibt. 😉


    So nun habe ich auch nachgeschaut. Es gibt eine Abänderung vom Beschluss beginnend am 31.3.2020. Darin steht, das der Umgang auf 2 Nachmittage auf jeweils 2 bzw. 4 Stunden betreut stattfinden soll. Dies könnte kein Träger in der Region leisten und so wurde der Umgang an einem Nachmittag auf 3 Stunden begrenzt. Gelegentlich erweitert, wenn es vom Träger geleistet werden konnte. Jugendamt möchte den Umgang wieder öffnen, weil nichts passiert ist.

  • Der Vater argumentiert bei Unterhaltsgeschichten mittlerweile mit seelischer Störung, VERHALTENSSTÖRUNGEN und Alkoholabhängigkeit. NPS und Bipolarität sind 2 Verhaltensstörungen. Ich gehe davon aus, das diese nicht alleine bleiben durch die fehlende Krankheitseinsicht.

    In der Regel reagiere ich nicht auf das Verhalten von KV um Kind aus dem Loyalitätskonflikt zu halten. Funktioniert nur soweit, als das KV sich dann genötigt fühlt nachzulegen um eine Reaktion von mir zu bekommen.

    Ich kann den KV nicht ändern und es wird vermutlich auch nicht besser mit den Jahren. Was ich aber steuern kann ist mein Verhalten, auch wenn ich zum zweiten mal mit dem SA vom Jugendamt ins Klo gegriffen habe. Ich weiß das es auch gute in diesem Job gibt. 😉


    So nun habe ich auch nachgeschaut. Es gibt eine Abänderung vom Beschluss beginnend am 31.3.2020. Darin steht, das der Umgang auf 2 Nachmittage auf jeweils 2 bzw. 4 Stunden betreut stattfinden soll. Dies könnte kein Träger in der Region leisten und so wurde der Umgang an einem Nachmittag auf 3 Stunden begrenzt. Gelegentlich erweitert, wenn es vom Träger geleistet werden konnte. Jugendamt möchte den Umgang wieder öffnen, weil nichts passiert ist.

    Dann ist es doch klar, oder?


    Normalerweise sollte man einen Narz immer ignorieren, denn er zieht dadurch ja seine 'Energie...- du erkennst das ja klar und deutlich.

    Wenn Kinder mit im Spiel sind, dann wird das schwieriger.

    Wenn das JA aber den BU in einen normalen Umgang wieder ändern will, weil nichts passiert ist - was ja nicht stimmt - dann kannst du das nur mit einer Anzeige Einhalt gewähren.

    Es wäre dann auch ersichtlich für das Gericht.....es kann nämlich sein, dass das JA es nicht erwähnenswert findet.

    Und ich würde einfach dem JA nicht vertrauen. Der "Griff ins Klo " kann sich gegen dich wenden, versucht sie ja schon, indem sie am BU rumkrittelt.


    Ich weiß nicht, warum du nicht deinen Anwalt fragst - oder vertritt der dich nicht so, wie du es dir wünscht ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Was soll Nimak denn ihren Anwalt fragen? Ein Anwalt kann helfen, wenn man Hilfe braucht, wie man was machen kann. Aber er ist nicht zwingend eine Hilfe bei der Entscheidung, was ich machen will. Was mein Ziel ist, sollte ich selbst entscheiden und zuerst wissen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke euch, mein Ziel muss sein, Kind so gut wie möglich vor Instrumentalisierung, Alkoholfahrten &Co zu schützen. Ich denke auch, das JA diesen Vorfall gerne unter den Tisch fallen lassen würde. Passt ja nicht zu ihrem Statement, welches sie dem Gericht zukommen lassen würde. Das Geschehen ansich zeigt, das KV unverantwortlich handelt. Ich dem Geschehen anders nicht die Bedeutung zukommen lassen, die es braucht um vor Gericht beachtet zu werden. Bleibt dann nur wieder zu schauen, wieviel Kind von dieser Schlammschlacht abbekommt.😢

  • Was soll Nimak denn ihren Anwalt fragen? Ein Anwalt kann helfen, wenn man Hilfe braucht, wie man was machen kann. Aber er ist nicht zwingend eine Hilfe bei der Entscheidung, was ich machen will. Was mein Ziel ist, sollte ich selbst entscheiden und zuerst wissen.

    Also der Anwalt muss das wissen, wenn gegen den Beschluss verstoßen wurde!

    Derjenige, der gegen den gerichtlichen Beschluss verstößt, begeht eine Straftat.

    Auch das JA muss sich daran halten.


    " Eine gerichtliche Umgangsregelung, in der Umgangszeiten festgelegt sind, enthält das konkludente Verbot außerhalb der Zeiten Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Wird gegen das Verbot der Kontaktaufnahme verstoßen, kann dies die Verhängung von Ordnungsmitteln nach sich ziehen."


    Sie braucht doch Hilfe, sie ist sich unsicher. Der Anwalt kann ihr die rechtliche Seite darlegen. Und dann kann sie immer noch sagen, ja oder nein.


    Aber eigentlich ist das hinfällig, denn es wurde gegen den gerichtlichen Beschluss gehandelt und DAS ist strafbar.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich weiss ja nicht, wo du das Zitat her hast. (Bitte hier auf das Nutzungsrecht achten;)) Aber jedenfalls da heisst es wohl, es wäre eine Ordnungswidrigkeit (wie weiter oben ja bereits geschrieben). Und das waere keine Straftat.

    Wenn das vor den Kadi geht und als Ergebnis kommt raus, dass da einmal ganz leise "Du, du" gesagt wird und sonst nix, dann war die ganze Aktion kontraproduktiv.


    Ich hab ja was übrig für Juristen. Aber in Familienangelegenheiten sind sie nicht der Weisheit letzter Schluss. In der Regel sind Lösungen ohne den Juristen sozialverträglicher.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das steht bei google und in vielzähligen Anwaltsseiten....und wurde vom Kammergericht Berlin beschlossen.....der Vater, um den es da geht, musste damals wohl ca. 750,-- Euro Ordnungsgeld zahlen.....


    Allerdings hatte ich auch gerade mit meiner Freundin telefoniert, die sagte genau dasselbe, dass es eben eine Straftat ist, wenn man sich nicht an den gerichtlichen Beschluss hält und dass dies der Anwalt sofort wissen müsse. Der weiß ja dann auch, wie man weiter vorgehen kann.


    Wozu gibt es gerichtliche Beschlüsse ? Damit jeder dann so wie er gerade will, sich darüber hinweg setzen kann ?


    Was Juristen angeht.....ich sach mal nix.....siehe meinen neuen Post....ich wusste nicht, wohin ich ihn hätte stellen sollen..

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Wenn der Vater aber begleiteten Umgang hat, kann er eigentlich nicht, ohne das die Umgangsbegleiter das Hören, so etwas erzählen. Und da müsste er sofort einen auf den Deckel bekommen, bzw. zeigt, dass er nicht als Erziehungsperson geeignet ist?!