Wir haben laut Gerichtsbeschluss den begleiteten Umgang, der derzeit nicht stattfindet, da das Jugendamt laut letzter Zusammenkunft eine neue Begleitung (Erziehungsbestand) sucht. Allerdings habe ich zwischenzeitlich hierfür vom Jugendamt die Einstellung/Kündigung meines Antrages erhalten. Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt nun eine Empfehlung ans Gericht schreibt.
Nun mein Anliegen. Umgang fand nun das letzte mal Anfang Oktober statt. Am 1.12. hatte Kind einen Termin in der ersten Stunde bei der Schulsozialarbeit. Blöderweise kennt der gute Mann unsere Geschichte nicht und Kind kam der ganze Sud seines Loyalitätskonfliktes hoch. In der 4. Stunde ging Kind ins Sekretariat und Kind liess sich auf Wunsch vom Papa abholen. Da alleiniges Sorgerecht und BU hat dieser nicht das Recht Kind abzuholen. Steht in der Schule auch nicht auf der Liste der Abholberechtigten. Ich kann es nachvollziehen, das Kind in dem Moment zu Papa wollte. Allerdings hat weder der KV, noch Schule oder Kind mich von dem Vorgehen in Kenntnis gesetzt. Ich habe es nachmittags vom Kind zu Hause erfahren, als ich von der Arbeit kam. Vom KV kam zu dem Tag bis heute kein Kommentar an mich.
Grundsätzlich denke ich, ich müsste das Vorgehen vom KV zur Anzeige bringen, da ich aber weiß, das KV im selben Atemzug zum Kind sagen würde, deine Mutter hat mich angezeigt weil ich dich abgeholt habe, fand ich die Anzeige kontraproduktiv. Also, runter geschluckt, mit Kind und Schule gesprochen und schriftlich in der Schule Klarheit geschaffen.
Ich gehe davon aus, das demnächst zum Umgang eine Verhandlung anstehen wird. Nun meine Frage an euch, reicht es, den Sachverhalt vor Gericht zu schildern, oder sollte ich die Anzeige erstatten um den "Ernst der Lage" klar zu formulieren?
Das Jugendamt habe ich angeschrieben, die SA sah sich aber nicht zuständig, dieses Verhalten beim KV anzusprechen.