Anzeige fürs Protokoll?

  • overtherainbow overtin der Regel ist es so, jedoch musste ich über Jahre die qualvolle Erfahrung machen, das dieser Art von Aussagen wenig bis kaum Gewicht vor Gericht gegeben wird. Ich habe z.B. mehrfach nach Umgängen Alkoholgeruch wahrgenommen, Polizei gerufen damit es aktenkundig gemacht wird. KV hat den Test verweigert oder sich im Haus versteckt und so stand oftmals Aussage gegen Aussage. Ich wurde als histerische Mutter betitelt, die dem tollen Vater immer ans Bein pinkeln wollte. Die Kehrtwende kam dann mit dem Gutachten. Ein betretenes Schweigen und der magere Versuch, das Gesicht nicht zu verlieren...

    Ich habe den Sozialarbeiter damals nicht zur Verantwortung gezogen und meine Energie in Kind und meine Genesung und Zukunft gesteckt. Er hatte sich während der Betreuung mit KV angefreundet und Infos von mir an KV weitergegeben. An einen Menschen mit NPS. Umso lächerlicher machte er sich im Gutachten als er die Empfehlung dafür gab, das Kind zu dem Vater in den Haushalt wechseln sollte, da er dort bestens aufgehoben sein. Natürlich war die Alkoholfahrt mit 2,4 pro Mille nur ein Ausrutscher...

    Warum ich das hier schreibe? Um zu sensibilisieren...

    Die Kollegin des SA arbeitete damals mit mir und sagte zu mir ich sollte jede Verläumdung des KV zur Anzeige bringen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Sie sowie der SA waren Gründungsmitglieder des Vereins, der sich mit Prominenz gerne ablichten lässt. Meine SA hat damals wegen uns den Verein verlassen. Es wäre ein mega Fest gewesen, wenn das an die Presse geraten wäre...nur meinem Kind hätte es nichts geholfen...


    Ich werde die Anzeige machen, gleichzeitig aber mit Kind und Psychotherapeut ins Gespräch gehen, das das Verhalten von KV krankheitsbedingt nicht in Ordnung war. Ich muss mir da noch etwas zurechtlegen. Ich vertraue dem JA leider nicht und gehe kein Risiko mehr ein. Habt ein paar entspannte Weihnachtstage.

  • Die Sozialarbeiterin hat das Kind sehr aufgewühlt in den Unterricht zurück gehen lassen, das Kind hat dann impulsiv. emotional gehandelt

    und den Vater angerufen, damit er ihn abholt, KV war vielleicht auch sehr überrascht, hat "Ja" gesagt, aufgelegt, Kind abgeholt...

    Dein Kind hat vielleicht einen aufgelösten Eindruck gemacht, deshalb ist die Sekretärin auf den Wunsch des Kindes eingegangen ohne auf die

    Liste der abholberechtigten Personen zu schauen.

    eine Kette nicht optimal gelaufener Vorkommnisse.

    Sozialarbeiterin, Sekretärin haben Dinge versäumt, KV wollte Wunsch vom Kind nicht abschlagen...und du kannst das Kind verstehen.

    Alle sind nun informiert und für spätere Zeiten gerüstet, es wird nicht wieder vorkommen,

    warum willst du eine Anzeige (nur für den KV), ?

  • Ich sehe es auch so, ein Anzeige kann schon mehr Gewicht haben. Ich hatte zwar Glück in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, bin aber trotzdem nicht so überzeugt von diesem. Die spielen doch alles gerne hinunter, verharmlosen es und handeln oft nicht nach dem Kindeswohl. Hat man einen laschen Anwalt erwischt, erwähnt dieser das womöglich gar nicht

  • Hallo alle, die Anzeige ist einzig und allein dafür, das diese Aktion vom KV nicht fallen gelassen bzw. unter den Teppich gekehrt werden kann. Ich habe die ganzen Jahre immer wieder die Aussage getätigt, das ich in einer Krise des KV mit einem erweiterten Suizid rechnen muss. Die Reaktion auf meinen schriftlichen Hinweis auf das Abholen vom KV an das JA ließ mich darauf schließen, das selbiges dann wieder unbeachtet bleibt. Es gibt unzählige Vorfälle in der Vergangenheit Alkoholfahrten mit Kind, Medikamentengabe ohne Notwendigkeit etc. die vom Jugendamt unbeachtet blieben.

    Als Eigentor würde ich es sehen, wenn KV gesund wäre und der Gerichtsbeschluss auf begleiteten Umgang nicht aufgrund des Gesundheitszustandes und der fehlenden krankheitseinsicht des KV ausgesprochen worden wäre.

  • Ich denke man kann dies nicht pauschalisieren. Es gibt Krankheitsbilder, das ist das das Kindeswohl ohne Begleitung einfach nicht gegeben. Dies besagt ja auch das Urteil vom Gericht, welches nach dem Schluss einen BU anwies. Da KV nach wie vor seine Erkrankungen nicht sieht, wird er sich auch nicht ansatzweise in Richtung irgendeiner Therapie bewegen.

    KV weiß genau, dass das Sorgerecht allein bei mir liegt und er das Kind schlicht nicht einfach abholen darf. Die Mutter dann auch nicht ansatzweise darüber zu informieren und das Kind dann kurz bevor sie nach Hause kommt dort abzuliefern, kann ich bei einer NPS schon als vorsätzlich betrachten. KV ist ja nicht blöd. Im Gegenteil, ich halte ihn für sehr intelligent aber er ist ebend auch sehr krank...

  • Die Entscheidung fiel, nachdem ich die Rückmeldung vom JA bekam. Da wäre es unweigerlich unter den Tisch, mit der Bemerkung "Ist ja nichts passiert", gewischt worden. Beim nächsten Mal würde es vielleicht nicht so glimpflich ausgehen. Ich sehe es als meine Pflicht hier Grenzen zu setzen.