Anzeige fürs Protokoll?

  • Wir haben laut Gerichtsbeschluss den begleiteten Umgang, der derzeit nicht stattfindet, da das Jugendamt laut letzter Zusammenkunft eine neue Begleitung (Erziehungsbestand) sucht. Allerdings habe ich zwischenzeitlich hierfür vom Jugendamt die Einstellung/Kündigung meines Antrages erhalten. Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt nun eine Empfehlung ans Gericht schreibt.

    Nun mein Anliegen. Umgang fand nun das letzte mal Anfang Oktober statt. Am 1.12. hatte Kind einen Termin in der ersten Stunde bei der Schulsozialarbeit. Blöderweise kennt der gute Mann unsere Geschichte nicht und Kind kam der ganze Sud seines Loyalitätskonfliktes hoch. In der 4. Stunde ging Kind ins Sekretariat und Kind liess sich auf Wunsch vom Papa abholen. Da alleiniges Sorgerecht und BU hat dieser nicht das Recht Kind abzuholen. Steht in der Schule auch nicht auf der Liste der Abholberechtigten. Ich kann es nachvollziehen, das Kind in dem Moment zu Papa wollte. Allerdings hat weder der KV, noch Schule oder Kind mich von dem Vorgehen in Kenntnis gesetzt. Ich habe es nachmittags vom Kind zu Hause erfahren, als ich von der Arbeit kam. Vom KV kam zu dem Tag bis heute kein Kommentar an mich.

    Grundsätzlich denke ich, ich müsste das Vorgehen vom KV zur Anzeige bringen, da ich aber weiß, das KV im selben Atemzug zum Kind sagen würde, deine Mutter hat mich angezeigt weil ich dich abgeholt habe, fand ich die Anzeige kontraproduktiv. Also, runter geschluckt, mit Kind und Schule gesprochen und schriftlich in der Schule Klarheit geschaffen.

    Ich gehe davon aus, das demnächst zum Umgang eine Verhandlung anstehen wird. Nun meine Frage an euch, reicht es, den Sachverhalt vor Gericht zu schildern, oder sollte ich die Anzeige erstatten um den "Ernst der Lage" klar zu formulieren?

    Das Jugendamt habe ich angeschrieben, die SA sah sich aber nicht zuständig, dieses Verhalten beim KV anzusprechen.

  • Das Kind hat der Sekretärin die Telefonnummer gegeben. Kind ist 11 Jahre 5. Klasse.

    Die Sekretärin hat sich mehrfach bei mir entschuldigt. Rechtlich gesehen war es ein Fehler. Sollte soetwas in einer Krise vom KV passieren wird es haarig.

  • Wie lautet denn der Grund für den begleiteten Umgang?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Grund für den BU ist die fehlende Krankheitseinsicht des KV. Fahren mit Kind unter Alkoholeinfluss(2,4 pro mille) Alkoholabhängigkeit, bipolar-affektive Störung, NPS...

    Laut meiner Info ist seit dem Beginn des BU weder eine Therapie noch irgendetwas angefangen, abgeschlossen worden, was den BU in meinen Augen nicht mehr rechtfertigen würde.

  • Das Kind hat den KV einige Wochen nicht gesehen. Den Rest kann ich nur mutmaßen aus den Aussagen vom Kind und SSA. Kind wurde auf Papa angesprochen und das er Sehnsucht nach ihm hat. Ihn gerne wiedersehen würde. Da kommt dann 1 zum anderen. Wie gesagt, ich kann Kind verstehen, handelte nur bedürfnisorientiert. Allerdings ist es Aufgabe der Erwachsenen die Rahmenbedingungen im Auge zu behalten.

  • Es kommt darauf an, ob das Gericht dich anhören wird. Grundsätzlich finde ich, wenn etwas schriftlich ist und aktenkundig wesentlich besser, als wenn man sagt :" aber da und da hat der Vater das so und so gemacht....." Beweise?


    Du hast die Befunde über die Krankheiten des KVs, wenn du aber nichts aktenkundiges in der letzten Zeit vorweisen kannst, das zeigt, dass keinerlei Besserung eingetreten ist, dann wird es evtl. heißen, es sei doch nichts passiert, also könne man das mit dem BU auch lassen und KV kann Kind wieder so abholen.


    Was sagt dein Anwalt, was du machen sollst?


    P.S.

    Die Schule finde ich ja auch ober krass.....nehmen wir mal an, beim KV steht evtl. ein evtl. Verdacht der Kindesentführung - weil schon mal irgendwie geäußert - im Raum.....und Schule ruft den an, um sein Kind abzuholen.....und dann ? .....wird sich nur entschuldigt...krass......


    Warum haben die überhaupt die Telefon Nummer vom KV ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Otterson Kind hat die Telefonnummer rausgerückt. Ja, ich finde es auch krass, da KV einige Suizidversuche (Tabletten und Alkohol) in den letzten Jahren hinter sich hat und ich schon seit Jahren der Ansicht bin, das KV auch zu einem erweiterten Suizid in der Lage ist. Mit der Schule habe ich gesprochen. Ich brauche die an meiner Seite. Denke, das wird der Sekretärin nicht nochmal passieren.


    Aber genau das ist meine Frage. Muss ich es mit einer Anzeige aktenkundig machen, um Aufmerksamkeit zu erregen?

  • Aber genau das ist meine Frage. Muss ich es mit einer Anzeige aktenkundig machen, um Aufmerksamkeit zu erregen?

    Hast du einen Anwalt?


    Liegen denn schon Anzeigen gegen ihn vor?

    Grundsätzlich ist es immer besser man hat etwas Schriftliches und Aktenkundiges als Beweis als nichts.

    Denn dann kann ja gesagt werden, es liegt nichts gegen ihn vor, also kann er wieder normalen Umgang bekommen.

    Viele tun sich mit den Krankheitsbildern schwer, wenn dann nichts nachteiliges passiert.....

    KV kann so oder so schlecht über dich reden gegenüber dem Kind, da braucht es nicht unbedingt die Anzeige. Das wiederum sollte eigentlich auch auf ihn zurückfallen, irgendwann.


    Aufmerksamkeit erregst du doch eigentlich nur beim KV. Wenn er wirklich etwas gegen seine Krankheit machen wollen würde, dann hätte er mit einer Therapie angefangen - oder?

    hm, lese ich das oben richtig ? Der BU ist wegen der Alkoholabhängigkeit, der bipolaren Störung und NPS - ist das alles diagnostiziert worden?

    Und ich lese noch, wenn er keinerlei Therapie macht, dann ist für dich der BU hinfällig...heißt dann keinerlei Umgang oder doch?

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  • Ich habe mich mit der Anzeige zurückgehalten, um Kind nicht zu belasten, das Mutter den Vater angezeigt hat. Klar, schlecht reden tut er so oder so über mich. Laut ihm bin ich an seiner Erkrankung schuld.

    Genau, der BU ist wegen Trunkenheitsfahrt mit Kind und der Krankheitsuneinsichtigkeit. Die Diagnosen liegen durch das Familiengutachten von seinem Psychater vor.

    Das Jugendamt sagt, Kind wünscht mehr Umgang als BU, und im BU ist nichts weiter passiert, also könnte man das doch erweitern. Ich habe darauf auf das Urteil verwiesen und nun ist das Jugendamt nicht gut auf mich zu sprechen.

    In meinen Augen ist nur der BU vertretbar.

    KV ist im Übrigen Anfang September erneut ohne Führerschein von der Polizei angehalten worden.

  • hm, ich denke, dass dem JA das Gutachten nicht passt.


    ..wenn das Jugendamt nicht gut auf dich zu sprechen ist, dann wäre es evtl. besser doch etwas aktenkundiges zu haben ?

    Ich finde bei so etwas, wenn das Jugendamt involviert ist und ein nps, sollte man sich einen Anwalt nehmen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

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  • Die Suizidversuche sind aktenkundig? Also nicht nur im Gutachten?

    Denn das könnte man auch anfechten...

    Das mit den Gutachten ist so eine Sache.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

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  • Das Verhältnis zwischen mir und der SA war vom ersten Telefonat an schwierig. Ich arbeite im sozialen Bereich und hatte im ersten Gespräch schon die Aussage, das wenn SA ein Gesprächstermin anberaumt, ich mich mit meiner Arbeitszeit zu fügen hätte. SA ist im Jugendamt neu angefangen, als unser Fall ihr übertragen wurde. Ich habe nach etwas Recherche um einen SA-Wechsel gebeten, da unsere SA in einem Klosterbei einem Selbsterleuchteten Om wohnt und diese Vereinigung auf der Liste des BA für Sekten und Psychogruppen steht. Diese bewirbt sie auch öffentlich in den sozialen Medien. Versteht mich nicht falsch, ich gestehe jedem seine Religionsfreiheit...aber da steht etwas zwischen uns...

    Fakt ist doch aber, das KV sich strafbar gemacht hat oder sehe ich das falsch?

  • hm, ich weiß nicht, ob er sich strafbar gemacht hat, seinen Sohn abzuholen, wenn die Schule ihn anruft und Sohn ihn bittet. Ich kenne mich mit BU nicht aus.

    Das wäre eine Frage für einen Anwalt.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich habe nach etwas Recherche um einen SA-Wechsel gebeten, da unsere SA in einem Klosterbei einem Selbsterleuchteten Om wohnt und diese Vereinigung auf der Liste des BA für Sekten und Psychogruppen steht. Diese bewirbt sie auch öffentlich in den sozialen Medien. Versteht mich nicht falsch, ich gestehe jedem seine Religionsfreiheit...aber da steht etwas zwischen uns...

    öhm , das geht ja gar nicht.

    Der Wechsel fand nicht statt....ich glaube, die Dame muss erst "missionieren " in ihrem Beruf, dann kannst du was unternehmen....alles andere macht sie in ihrer Freizeit.

    Aber wenn du schon so jemanden hast, dann hol dir ne Rechtsberatung.....ich will nicht wissen, auf welche Ideen sie noch kommt......und am besten alles mit Zeugen.

    Meine Erfahrung durch Lesen in einigen Foren und auch - siehe meine Freundin - neigen JA und Familiengerichte eher zur Väterseite - deshalb würde ich bei allem, erst recht wenn der KV eine nps hat, einen Anwalt hinzuziehen.

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    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich hatte nachgefragt, weil gut 50 Prozent der begleiteten Umgänge angeordnet werden, um in dieser Zeit ein Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Elternteil aufzubauen. Ziel: Normaler, unbegleitete Umgang.

    Deine Situation ist aber, wie du sie beschreibst, völlig anders. Damit ist auch die Abholung von der Schule entsprechend einzuschätzen. Da hat nicht das Kind mittlerweile genug Vertrauen, sich vom Umgangselternteils abholen zu lassen. Da kann vielmehr ein minderjähriges Kind das Gefahrenpotential noch nicht einschätzen. Und trifft auf einen Vater, dem diese Einsicht - erneut bewiesen - auch fehlt. (Er hätte schlicht dich informieren müssen ... Und nicht "eine günstige Gelegenheit" ausnutzen. Ersteres hätte Vertrauen aufgebaut. So hat er es deutlich verkackt ...


    Was tun? Ein bisschen kommt es darauf an, was im Beschluss zum begleiteten Umgang steht. Sind dort die Gründe ausdrücklich genannt? Oder steht der begleitete Umgang dort nur "allgemein" drin? Daran macht sich fest, wie scharf deine Waffe wäre ...

    Anzeige geht nur, wenn der BU als einzige Kontaktmöglichkeit genannt wird. Nur dann ist der Kontakt ein "strafbaren Vergehen". Ansonsten halt eine Sache auf Ebene einer Ordnungswidrigkeit.


    Was wichtig wäre: Das Gespräch mit deinem Sohn. Er muss begreifen, was geht und was nicht geht. Dass er mit seinem Verhalten ggfls. dem Vater schadet. Dass der Vater krankheitsbedingt noch nicht in der Lage ist, Situationen richtig - wie ein Erwachsener halt - einzuschätzen.


    Das ist die größte Baustelle.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist die Frage, die mich umtreibt.

    Nein, er darf ohne mein Einverständnis bei alleinigem Sorgerrecht Kind nicht abholen. BU beinhaltet ja, das es kein Umgang ohne Begleitung gibt. Da ist es egal, was das Kind in dem Moment möchte. Es ist denke ich eine rechtliche Sache.


    Volleybap das ist die Baustelle, die ich nicht noch größer werden lassen möchte, durch eine Handlung, die ich durch eine Nichtanzeige schmälern kann. Ansonsten sehe ich es genau wie du. Ich werde wohl nicht umhin kommen, meinen Anwalt zu befragen.