Das Bundessozialgericht hat heute nach sieben Jahren Verfahren ein grundsätzliches Urteil gesprochen. Zwei getrennt lebende Eltern, jeweils im Hartz-Bezug, bekamen anteilig das Regelgeld für ihre Kinder nach Tagesanwesenheit bezahlt. Anerkannt war einzig ein durch die Kinder bedingter höherer Betrag für die jeweilige (größere) Wohnung. Die Mutter klagte und machte geltend, dass es auch weitere unabdingbare Grundkosten gibt, die sie pauschal leisten muss, ohne nach Tagen abrechnen zu können.
Das Bundessozialgerichts gab ihrer Klage grundsätzlich statt. Es verwies die Klage allerdings zurück an die niedrigere Instanz. Dort soll jetzt für den Einzelfall festgestellt werden, welche zusätzlichen Summen die getrennt lebenden hartz-abhängigen Eltern als ergänzenden Regelsatz für die Kinder zu erhalten haben. Da ging es allein für die Mutter um 125 Euro im Monat.
Betroffene sollten auf jeden Fall (noch in diesem Jahr) einen Antrag stellen und bei der zu erwartenden Ablehnung Einspruch einlegen.