Das OLG Düsseldorf hat am 13.12. 2021 die Düsseldorfer Tabelle - die Unterhaltssätze, die von Umgangselternteilen zu leisten sind - für das Jahr 2022 veröffentlicht.
https://www.olg-duesseldorf.nr…le/Tabelle-2022/index.php
Das OLG Düsseldorf erstellt die Sätze in Abstimmung mit den anderen bundesdeutschen OLG. Sie haben keine Gesetzeskraft, sondern sind sog. "Richtlinien", in deren Rahmen die Familiengerichte sowie Beistandschaften sich bewegen sollen "unter normalen Umständen". Heißt: Abweichungen müss(t)en in der Regel gesondert begründet werden.
Die Abweichungen von der Tabelle 2021 sind nicht groß, sondern bewegen sich im Rahmen des veränderten Mindestbedarfs. Diese Abweichung allein wird in der Regel nicht reichen, um einen Rechtsanspruch auf Gehaltsauskunft außerhalb der üblichen 2 Jahre zu begründen.