Wechselmodell ab wann?

  • Bei mir hatte damsls auch der Vater angedroht, unsere Tochter einfach zu sich zu holen, da das Kindeswohl bei mir gefährdet sei (schriftlich, d. h., ich hatte was konkretes in der Hand) . Ich bin damals proaktiv zum Jugendamt gegangen und habe um einen Haustermin bei mir gebeten, damit die schauen können, ob der Vater mit den Vorwürfen richtig liegt - was er eindeutig nicht tat. Die Jugendamtsmitarbeiterin hat dann dem Kindergarten einn Schreiben zukommen lassen, dass das Kind dem Vater nicht mitgegeben werden dürfe, da die Gefahr eines Kindesentzugs bestünde. Der Umgang wurde bis zur Sorgerechtsverhandlung bzw. der Festlegung des ABR aus dem selben Grund ausgesetzt.


    Der Kindergarten hätte ohne dieses Schreiben das Kind dem KV genauso mitgeben MÜSSEN wie mir, da wir beide sorgeberechtigt waren (sind).

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Dann würde ich wohl mal beim Ja vorstellig werden.

    „Die bisherigen Versuche mit dem Vater eine vertrauensvolle Elternebene zu erreichen, scheinen gescheitert. Eine objektive Beurteilung durch die Mutter erschwert, weil der Vater mit Entzug der Kinder droht.“


    Kontakt und Umgang würde ich bis zur Klärung kommentarlos abbrechen.

    Oder gibt es für den Umgang einen Gerichtsbeschluss/Vergleich?


    vg von overtherainbow

  • Ich bin wirklich entsetzt, welche Züge das annimmt...ich kenne beide seit über 10 Jahren, hab sie bei ihren Kinderwunsch begleitet, ihre Freude darüber erlebt, als es endlich geklappt hat und jetzt sehe ich zu, wie sie sich Stück für Stück zerlegen...

  • Der Kindergarten hätte ohne dieses Schreiben das Kind dem KV genauso mitgeben MÜSSEN wie mir, da wir beide sorgeberechtigt waren (sind).

    Das ist rechtlich nur denkbar im ersten ca. halben Jahr nach der Trennung und der noch offenen Klärung über den Aufenthalt des Kindes. Hier im Fall aber lebt das Kind bei der Mutter. Sie hat die Alltagssorge. Damit bestimmt die Mutter, wer und wann das Kind abholen darf.

    Gibt der KiGa trotz Hinweis der Mutter das Kind dem Vater mit, macht der KiGa sich strafbar. Da ist die rechtliche Situation eindeutig, auch wenn das bei einigen KiTas vielleicht nicht durchgedrungen ist.


    "Gemeinsames Sorgerecht" heisst nicht, dass jeder allein und gegen den anderen Entscheidungen treffen darf. Bei getrennt lebenden Eltern hat die Justiz deshalb die "Alltagssorge" eingeführt. Die liegt bei getrennt lebenden Eltern bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. (Hier im Fall in der Umgangszeit jedoch beim Vater. Ausserhalb der Umgangszeit bei der Mutter. Der Vater darf also ohne Zustimmung der Mutter nicht das Kind vom KiGa abholen. Der KiGa darf das Kind ohne Zustimmung der Mutter nicht mitgeben. Es liegt am Vater, die Zustimmung einzuholen - und sei es, dass er versucht, das bei Gericht einzuklagen.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • achso, es gibt keinen Beschluss oder dergleichen, es basierte bisher immer auf mündlichen Absprachen bzw auf dem alle 14 Tage ein Wochenende Rhythmus...

    Es braucht auch keinen Beschluss. Es zählen die Fakten: Kind lebt bei der Mutter (ist dort gemeldet, Vater ist amtlich festgestellt unterhaltspflichtig... Nicht einmal eine Klage auf ABR ist abhängig.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gibt der KiGa trotz Hinweis der Mutter das Kind dem Vater mit, macht der KiGa sich strafbar. Da ist die rechtliche Situation eindeutig, auch wenn das bei einigen KiTas vielleicht nicht durchgedrungen ist.


    Vorausgesetzt man möchte sich überhaupt in der Kita durchsetzen, wäre hier ein eindeutiges Urteil und/oder § hilfreich.



    Was nützt es, wenn der Kiga sich strafbar macht, das aber in Kauf nimmt.


    vg von overtherainbow

  • Gern. Paragraf 1687 Absatz 1 BGB ist die rechtliche Grundlage zur Alltagssorge, der auch beschreibt, was die Alltagssorge umfasst.


    Wichtig ist mir aber die damit verbundene Botschaft: Der Betreuungselternteil ist im Alltagsgeschaeft keinem begründeten Druck des Umgangselternteils ausgeliefert. Es gibt keinen Grund für irgendwelche Ängste. Den Druck, den hier der Vater macht, ist objektiv betrachtet nichts als heiße Luft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wichtig ist mir aber die damit verbundene Botschaft: Der Betreuungselternteil ist im Alltagsgeschaeft keinem begründeten Druck des Umgangselternteils ausgeliefert. Es gibt keinen Grund für irgendwelche Ängste. Den Druck, den hier der Vater macht, ist objektiv betrachtet nichts als heiße Luft.

    Wir beide wissen das ;).


    vg von overtherainbow

  • Für mich immer wieder erschreckend.

    Wir lesen hier in auktorialer Erzählhaltung aus zweiter oder dritter Hand vom Fehlverhalten irgendeines unwürdigen Elternteils.


    Aber Anlass genug um mal wieder kompetent und juristisch begründet klar zu machen wie man, losgelöst von jedem Interesse an funktionierener gemeinsamer Elternschaft, als Betreuungselternteil seine Interessen mit Hilfe des längeren Hebels durchdrückt.

  • Mensch Aquintus, es geht hier überhaupt nicht darum jemanden zu entsorgen....ganz im Gegenteil, wir haben jetzt, und da spreche ich klar in der Wir-Form, über ein Jahr lang versucht, für die Kinder Stabilität zu erreichen. Wer mich kennt weiss, dass ich bei allem was ich tue, immer Gerechtigkeit walten lasse und vor allem eine gewissen Väterfreundlichkeit an den Tag lege, gerade als die "Next" in einer Patchworkfamilie.


    Es fing damit an, dass der Vater nach der Trennung abgetaucht ist und nicht erreichbar war....das wurde ihm zugestanden als Form der Findungsphase nach einer Trennung, dann wurde wegen seiner finanziellen Lage Rücksicht genommen und nicht gleich mit der Unterhaltskeule geschwungen, sondern es wurde an den Verstand appelliert sich doch an den bekannten Kosten der Kinder zu beteiligen. Es wurde Rücksicht genommen auf seine Dienstplan, damit er die Kinder sehen kann, er muss am Wochenende arbeiten und kann also nicht frei planen... sie hat angeboten, dass wenn er unter der Woche frei hat (bei 25h Arbeit ja auch kein Problem), dass er die Kinder jederzeit aus dem Kindergarten abholen kann und Zeit mit ihnen verbringen kann...all das wurde nicht genutzt. Es wurde auf die 14 Tage Regelung bestanden, immerhin wollte sie ja die Kinder mitnehmen. Er hatte jede Chance, sich gleichberechtigt einzubringen. Er hat die Kinder nicht zuverlässig geholt, ist in seiner Umgangszeit alleine in den Urlaub gefahren, weil ihm das zusteht, er hat die Kinder spontan nicht zum Umgang genommen, weil die Woche so anstrengend war und und und...


    Als meine Freundin dann irgendwann so verschuldet war, weil sie alle Kosten alleine stemmen wollte, weil sie sich schuldig gefühlt hat, da sie gegangen ist, hat ihr das Jugendamt auf die Finger geklopft und sie gebeten den Unterhalt zu klären. Es wurde UHV daraus und aufstockende Sozialleistungen für die Kinder. Und der Vater hat sie dafür rund gemacht, weil er auf einmal ins Visier geraten war.


    Das Theater mit dem unregelmäßigen Umgang und dem Unterhaltsthema ging jetzt 2 Jahre, seit einem guten halben Jahr hat er eine neue Freundin und seitdem geht es rund. Es vergeht kein Tag, an dem nicht mit irgendwas gedroht wird. Sie hat jetzt ein Jahr lang darum gebeten, dass sie gemeinsam zum Jugendamt oder zur Caritas etc gehen, um den Umgang für alle verbindlich zu planen, sie hat auf Arbeit wirklich Probleme bekommen, weil sie so oft wegen kranker Kinder gefehlt hat...und er konnte trotz seiner 25h nicht auf seine Kinder aufpassen.


    Jeder Termin, den Sie ausgemacht hat, hat er abgesagt. Braucht er nicht, niemand anderes sagt ihm, wie es zu laufen hat. Dann hat er mit dem WM angefangen, dass ihm das zusteht. Sie hat gesagt, ok, WM kann man probieren, aber bitte dem Alter der Kindet entsprechend, die es nur kannten, eine Nacht am Stück beim Vater zu sein. Da geht man nicht mit einer Woche im Wechsel los, sondern erweitert den Umgang.


    Also war ihr Vorschlag , die Wochenenden auszuweiten, statt einer Übernachtung 4 am Stück und schauen, wie es für alle klappt...und nach einem halben oder ganzem Jahr, dann ein neues Besprechen der Bedürfnisse.


    Ich persönlich finde, dass sie alles dafür getan hat, damit eine gemeinsame Ebene möglich ist, als Eltern für die Kinder...


    Aber ihm geht es hier ums Gewinnen und nicht mehr um die Kinder...sonst würde er die Gespräche annehmen, würde nach gemeinsamen Lösungen suchen und nicht in jeder Nachricht eine Drohung mit Gericht und eigenmächtige Entzug der Kinder drohen, wenn sie nicht zustimmt...Elternschaft und vor allem der Wille dazu sieht für mich anders aus...


    Und dementsprechend kann ich verstehen, dass ihre Geduld zu Ende ist und ich unterstütze sie weiterhin so fair wie möglich auf diesem Weg....

  • Das ist rechtlich nur denkbar im ersten ca. halben Jahr nach der Trennung und der noch offenen Klärung über den Aufenthalt des Kindes. Hier im Fall aber lebt das Kind bei der Mutter. Sie hat die Alltagssorge. Damit bestimmt die Mutter, wer und wann das Kind abholen darf.

    Gibt der KiGa trotz Hinweis der Mutter das Kind dem Vater mit, macht der KiGa sich strafbar. Da ist die rechtliche Situation eindeutig, auch wenn das bei einigen KiTas vielleicht nicht durchgedrungen ist.


    "Gemeinsames Sorgerecht" heisst nicht, dass jeder allein und gegen den anderen Entscheidungen treffen darf. Bei getrennt lebenden Eltern hat die Justiz deshalb die "Alltagssorge" eingeführt. Die liegt bei getrennt lebenden Eltern bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. (Hier im Fall in der Umgangszeit jedoch beim Vater. Ausserhalb der Umgangszeit bei der Mutter. Der Vater darf also ohne Zustimmung der Mutter nicht das Kind vom KiGa abholen. Der KiGa darf das Kind ohne Zustimmung der Mutter nicht mitgeben. Es liegt am Vater, die Zustimmung einzuholen - und sei es, dass er versucht, das bei Gericht einzuklagen.)

    Damals wurde mir von Anwalt, Kindergarten, Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle übereinstimmend kommuniziert, dass die Kita ohne diesen Schrieb keine rechtliche Handhabe gehabt hätte, das Kind dem Vater "vorzuenthalten", und ich hatte keine Veranlassung, das nicht zu glauben.


    Gottseidank hat es sich mittlerweile so weit eingependelt, dass eine Intervention von Außen nicht mehr nötig ist, darum habe ich mich auch in den letzten Jahren nicht mehr mit dem Thema beschäftigt. Mag also sein, dass sich da zwischenzeitlich was geändert hat.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Hm, interessant und spannend. 2008 hat sich in dem Bereich das Familienrecht zuletzt ein bisschen geändert. Aber noch nie hatte und auch nicht heute hat das Jugendamt das Recht, rechtlich verbindlich eine Kindesentzugsgefahr zu attestieren und damit Kitas oder Schulen gegenüber einem Sorgeberechtigten rechtlich abzusichern. Das kann und darf einzig ein Gericht. (Das allerdings würde eine Stellungnahme des Jugendamtes einholen, wenn es ins Hauptverfahren geht, während bei einem Eilantrag aufgrund des Vortrags entschieden würde.)

    Das Jugendamt kann einzig vorläufige Schutzmassnahmen (die sog. "Inobhutnahme") vornehmen, die anschließend zwingend von einem Familiengericht überprüft werden muss.

    Was das Jugendamt jedoch kann ist Beratung, ein Angebot (zB "begleiteter Umgang" ) oder ein "Hinweis", was Alltagssorge bedeutet.

    Wieso hier Jugendamt, Anwalt und Beratungsstelle ein Sonderrecht eingeführt und durchgesetzt haben, ist seltsam. Zumal wohl schlicht der Hinweis auf den Tatbestand der Alltagssorge gereicht hätte, die Abholrechte zu klären.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.