Bei mir hatte damsls auch der Vater angedroht, unsere Tochter einfach zu sich zu holen, da das Kindeswohl bei mir gefährdet sei (schriftlich, d. h., ich hatte was konkretes in der Hand) . Ich bin damals proaktiv zum Jugendamt gegangen und habe um einen Haustermin bei mir gebeten, damit die schauen können, ob der Vater mit den Vorwürfen richtig liegt - was er eindeutig nicht tat. Die Jugendamtsmitarbeiterin hat dann dem Kindergarten einn Schreiben zukommen lassen, dass das Kind dem Vater nicht mitgegeben werden dürfe, da die Gefahr eines Kindesentzugs bestünde. Der Umgang wurde bis zur Sorgerechtsverhandlung bzw. der Festlegung des ABR aus dem selben Grund ausgesetzt.
Der Kindergarten hätte ohne dieses Schreiben das Kind dem KV genauso mitgeben MÜSSEN wie mir, da wir beide sorgeberechtigt waren (sind).