Wechselmodell ab wann?

  • Eine Freundin steckt gerade in Problemen bezüglich Umgang.


    Kurze Daten.

    Zwei Kinder, 4 Jahre

    Bisher hat meine Freundin den Hauptwohnsitz für die Kinder gestellt ( seit gut 2 Jahren) und sie alleine betreut. Kinder waren WE alle 14 Tage und einen Tag unter der Woche beim anderen ET.

    Feiertage im Wechsel, Urlaub nach Absprache.


    Kranktage der Kinder hat meine Freundin alleine übernommen, war tatsächlich sehr viele durch Quarantäne und Co. Der andere ET hat sich da immer rausgehalten.


    Unterhalt floss bisher nur in Form von UHV, da der unterhaltspflichtige ET sich nicht in der Lage gesehen hat, seiner Verpflichtung nachzukommen.


    Seit neuestem wird vom UET das Wechselmodell gefordert. Von jetzt auf gleich.

    Es wird gedroht mit dem Gericht, wenn meine Freundin nicht zustimmt.


    Sie ist grundsätzlich bereit für ein WM, möchte die Kinder aber langsam daran gewöhnen. Erst den Umgang auf 4-5 Tage alle 2 Wochen erweitern und schauen, wie das klappt und vorallem, wie wie Eltern klarkommen mit der dann doch intensiveren Kommunikation. Bisher ist die mehr als schlecht. Und nach einem Jahr will sie erneut schauen, wie diese Form des Umgang bei den Kindern ankommt und wie es ihnen damit geht.


    Wie sind denn die Chancen, dass sie gerichtlich zu dem WM im Wochenwechsel gezwungen werden kann? Nachdem der andere ET sich jahrelang immer rausgeredet hat? Und auch keinen Unterhalt gezahlt hat?


    Sie hat mehrfach um moderierte Gespräche beim Jugendamt gebeten um einen Umgangsplan auszuarbeiten, der andere ET ist entweder nicht erschienen oder war der Meinung, dass er es nicht nötig hat, mit Dritten darüber zu sprechen....


    Entsprechend hat meine Freundin inzwischen keine Lust mehr, ihm irgendwie entgegen zu kommen....wird aber jetzt regelmäßig mit Entzug der Konder bedroht, obwohl sie wirklich alles gemacht hat um dem UET den Umgang zu ermöglichen...sie hat die Kinder auch immer hingefahren und abgeholt....


    Muss sie bei einer Klage damit rechnen, dass ihr Wunsch, die Kinder langsam daran zu gewöhnen, ungehört bleibt und die Kinder in das Wechselmodell gesteckt werden können?

  • Unterhalt ist egal, wenn es um den Umgang geht. Das sind zwei Paar Schuhe.


    So schwer das sein mag…deine Freundin soll sich zurücklehnen und abwarten. Nichts ändern, sich auf nichts einlassen. Der andere soll mal machen. Der muss erstmal ein gescheites Betreuungskonzept vorlegen. Wie will er das alles stemmen? Wo wohnen und schlafen die Kinder bei ihm? Haben sie ein eigenes Kinderzimmer?


    Letzten Endes kommt deine Freundin dem Vater schon mehr als genug entgegen, wenn sie alles abspricht und sogar die Fahrerei übernimmt. Letzteres würde ich bei Durchsetzung des WM nicht mehr machen. Ich würde auch derzeit nicht voreilig Bereitschaft zum WM zu sehr signalisieren. Das kann sie immer noch vor Gericht sagen.


    Hauptwohnsitz und Kindergeldauszahlung unbedingt bei ihr belassen! Auch im WM.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Sicherheitshalber würde ich alles dokumentieren, was ich leiste, welche Gespräche wann und mit welchem Ergebnis stattgefunden haben.

    Deine Freundin macht doch schon total viel und kommt dem KV sehr entgegen. Mehr als Vorschläge und Gespräche anbieten, ist schwierig, wenn der KV alles ablehnt. Wenn er unbedingt seinen Willen durchsetzen will, muss er eben vor Gericht gehen.

  • Sie hat da einfach ein zu großes Herz...hat da viel durchgehen lassen, damit Frieden ist...aber jetzt fühlt sie sich total über den Tisch gezogen...


    Ja Unterhalt und Umgang sind zwei verschiedene Schuhe, das weiss sie...theoretisch....aber in der Praxis enorm schwer zu trennen...


    Sie hat Angst, dass sie als blockierender ET wahrgenommen wird, der die Kinder vorenthalten will und damit dann "verliert", obwohl sie immer alles möglich gemacht hat. Die Drohungen sind da schon massiv und der Anwalt bei ihrer Erstberatung hat ihr gesagt, dass sie dem ET lieber entgegen kommen soll mit dem WM, damit er nicht klagt.. das verunsichert sie zutiefst....

  • Anwalt wechseln. In L.E. kann ich euch eine absolut fähige Kanzlei nennen. Gern per PN.

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  • Die Umgangstage erstmal versuchen auszudehnen , um zu schauen ob es klappt ,hört sich doch sehr vernünftig an.

    Wie lange waren sie maximal im Urlaub bei dem Vater?


    Aber insgesamt hört es sich nicht so an als ob das WM gut klappen könnte trotz Entgegenkommen der Mutter aufgrund der

    "Forderungsmentalität" des KV in vielen Bereichen.

  • Ich würde mich nochmal an das Jugendamt wenden, und um eine Mediation bitten. Allen Schriftverkehr bewahren und wenn der andere ET diesen Termin immer noch ablehnt die Füße hochlegen. Bei einem Umgangsverfahren ist das Jugendamt auch im Boot. Die kennen ihre Pappenheimer.


    Und vor Gericht kann sie exakt ihren Vorschlag erneut unterbreiten, weil er sehr gut ist. Der Umgang wird langsam ausgeweitet, sodass die Kinder reinwachsen können und der andere Elternteil kann zeigen, dass er die Betreuung gewährleisten kann.

  • Der angedrohten "Entzug der Kinder" ist völliger Quatsch. Davor braucht die Freundin keine Sorge zu haben. Wer sollte die Kinder entziehen? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.


    Ihr Vorgehen ist absolut richtig: Einen überprüfbaren Plan zu fordern und konkrete Absprachen. Daran sollte sie den Ex bei jeder neuen Forderung erinnern: Wo ist der konkrete Plan? Und warum will er ein Wechselmodelle? Was wäre der Vorteil für die Kinder?

    Kinder sind keine Versuchskaninchen, mit denen man mal testen kann ...


    Die Kinder sind jetzt vier. Bald steht die Schule an. "Die Kinder hinfahren" hört sich nicht so an als ob Ex zwingend im selben Grundschulbezirk wohnen würde. Was wäre der/sein Plan?


    Es ist verantwortungsvoll und ein Zeichen guter Elternschaft, wenn die Mutter hier konkrete Absprachen einfordert. Es ist der Vater, der sich hier deutlich disqualifiziert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sie hat einen Umgangsplan ausgearbeitet, alleine, nachdem 3 Termine beim Jugendamt abgesagt wurden. Den hatte sie geschickt, mit der Bitte zu prüfen und eventuelle Gegenvorschläge einzuarbeiten, damit alle verbindlich wissen, wann die Kinder wo sind und wer wann Urlaub hat.

    Der Plan wurde als Frechheit abgeschmettert, man besteht auf der Forderung nach einem wöchentlichen Wechsel. Da gibt es absolut kein Entgegenkommen.


    Die Argumente für das Wechselmodell sind, dass es auch seine Kinder sind und er ein Recht auf Umgang hat, ebenso haben die Kinder ein Recht auf gleichmäßige Umgangsanteile mit beiden Eltern.


    Die bessere Betreuung kann kein Argument sein, die Kinder gehen ganztags in die Kita, seit 2 Jahren, ET muss auch am Wochenende arbeiten, was bisher immer ein Argument gegen Umgänge an bestimmten WE war. Die Betreuung soll durch die neue Freundin abgesichert werden.


    Sie vermutet, dass er aufgefordert wurde, den Mindestunterhalt sicherzustellen, indem er mehr arbeitet und den UHV zurückzahlen muss und jetzt gesehen hat, welche Summen da auflaufen. Das soll jetzt anscheinend durch das Wechselmodell behoben werden.


    Ihr wurde der UHV auch schonmal gestrichen, weil er behauptet hat, dass die Kinder im WM Hälfte bei ihm sind...


    So sieht es derzeit aus...eine Kommunikation auf Augenhöhe findet derzeit nicht statt. Es endet immer in Beleidigungen....

  • Da ist seine Argumentation aber auf ganz wackelige Beine gestellt. Was macht er, wenn die neue Freundin zur Ex wird und nicht mehr einspringt?


    Deine Freundin hat ganz viel Engagement und Entgegenkommen gezeigt. Sie sollte da jetzt nicht weiter nachgeben. Soll der Typ doch klagen, wenn er meint. Manche brauchen eine Ansage durch den Richter.

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  • Sie kann das natürlich auf die Spitze treiben und eine Beistandschaft einrichten mit dem Auftrag, beim Ex durchzusetzen, dass er sich eine Arbeit sucht, durch die er Unterhalt leisten kann ... - will er das Wechselmodell, muss er ja eh das Finanzielle auch bedenken. Mit einem Einkommen, das im Mangelfallbereich liegt, kann er keine zwei Kinder finanzieren. (Bedeutet ggfls., dass die Mutter Barunterhalt leisten müsste und dann selbst in Bedrängnis gerät: Unterhaltsvorschuss fällt weg und sie muss vielleicht zahlen ...)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das hört sich für mich alles so an, dass es ihm nicht um den Umgang mit seinen Kindern geht, sondern darum, aufgrund des Wechselmodells keinen Unterhalt mehr leisten zu müssen. Bzw. tut er das ja gar nicht. Aber er müsste seine Einkünfte weiterhin offen legen, wenn er nicht zahlt.


    Nicht so beim Wechselmodell.

    Für die Kinder würde das keine Verbesserung bringen. Er würde sich voraussichtlich nicht angemessen kümmern. Wenn er die offiziellen finanziellen Verpflichtungen scheinbar losgeworden ist, wird er die Füße hochlegen. Leidtragende sind die Kinder.


    Ein deutlicher Hinweis ist ja, dass er sich nicht langsam und probehalber dem Wechselmodell annähern möchte. Um zu sehen, ob es für die Kinder einen Vorteil bringt. Sondern es schnellstens umsetzen will.


    Ich finde auch, sie sollte Gespräche beim Jugendamt zu dritt weiterhin einfordern. Lehnt er das ab, sollten seine Chancen vor Gericht hoffentlich enorm schwinden.


    Für die Kinder hoffe ich sehr, dass er das Wechselmodell nicht durchsetzen kann.

  • Inzwischen droht er ihr damit, wenn sie nicht zustimmt, dass er die Kinder dann einfach nach seinen Vorstellungen bringt und holt. Der "Plan" den er ihr vorgelegt hat, beinhaltet ein deutliches Betreuungsübermass auf seiner Seite...also sie immer 6 Tage, er acht....


    Er droht ihr, die Kinder einfach aus dem Kindergarten zu holen, sie hat Angst, dass sie die Kinder dann gar nicht mehr wieder bekommt.

    Er begründet seinen Entscheidungsfreiraum mit dem gemeinsamen Sorgerecht und dass er ihre Zustimmung gar nicht braucht. Sie ist ein bisschen in Panik.


    Ich hab ihr jetzt einen neuen Anwalt vorgeschlagen und der soll jetzt dem Ganzen einen Riegel vorschieben.


    Ich hab ihr gesagt, sie soll auf seine Nachrichten nicht mehr antworten, sie hat erneut auf eine Beratung und Umgangsplanung mit dem Jugendamt bestanden. Wie kann ich sie denn jetzt ein bisschen beruhigen?

  • Da die Kinder bei ihr gemeldet sind, kann er sie gar nicht einfach mitnehmen und bei sich behalten. Dafür müssen wichtige Gründe vorliegen. Er kann auch nicht eigenmächtig den Umgang verändern. Mit solchen Aktionen macht er sich bei Familienrichtern jedenfalls sehr unbeliebt.

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  • Ich würde da auch in der Kita Bescheid sagen,...hoffentlich gibt es keine unschönen Szenen auf Kosten der Kinder...



    Bisher bringt und holt er ja noch nicht mal, so wie ich das verstanden habe, sondern sie hat immer die Wege übernommen.


    Jedenfalls nicht normal, dass er plötzlich so radikal reagiert, hat er starke Geldnot? muss er seine neue Frau beruhigen und seine finanzielle Seite " in Ordnung bringen" indem er Unterhalt spart bzw. irgendwann Unterhalt einfordern will?

  • Auskunft damals bei uns war: Die Kita muss ihm die Kinder bei gemeinsamen Sorgerecht mitgeben, außer es besteht ein begründeter Verdacht auf Kindeswohlgefährung z.B. offensichtlich stark alkoholisiert, dann kann das Kind einbehalten und die Polizei benachrichtigt werden. Ansonsten darf er das Kind abholen.


    Aber sie kann mit der Kita vereinbaren, dass sie in so einem Fall sofort benachrichtigt wird. Damit sie die notwendigen Schritte einleiten kann.


    Angst ist leider ein sehr schlechter Begleiter, daher wäre ein guter Anwalt und eine gute Beratung Gold wert. Sie muss ihre Rechte kennen. Muss wissen wie sie in gewissen Situationen reagieren kann und soll.

  • Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem die Kinder sich aufhalten, bestimmt, mit wem die Kinder aus dem Kiga mitgehen.

    Hier also die Mutter. Holt der Vater die Kinder ab ohne Genehmigung der Mutter, ist das Kindesentzug, im Zweifel eine Straftat.

    Wie bereits oben empfohlen wurde: Liste im Kiga hinterlegen, wer (alles) abholen darf.


    Die Idee, Wechselmodel 8/6 für den Vater zu machen, bedeutet: Mutter müsste 100 Prozent Unterhalt leisten...


    Sie sollte einüben, dass nicht der Ex ihr Leben bestimmt. Und nicht immer eingeschüchtert und versöhnlich reagieren. Damit kalkuliert der Vater sicherlich ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie droht er denn da?


    Also am Telefon oder schriftlich?


    vg von overtherainbow