Kindesmutter stellt Wohngeldantrag

  • Hallo zusammen,


    wir haben das 50/50 Modell für unsere 3 Kinder.

    Kindesmutter trennt sich von ihrem Partner und zieht in eine andere Wohnung um.

    Dafür stellt sie einen Wohngeldantrag damit die neue Wohnung allen Kindern gerecht wird.

    Ich muss auf diesem Antrag bestätigen dass die Kinder 50/50 bei uns leben.


    Meine Frage: kann das Amt in diesem Fall an mich herantreten und von mir verlangen, dass ich die neue Wohnung (mit)finanziere?

    Die Kindesmutter und ich sind seid 2017 geschieden.


    Ich bin selber verheiratet und wir leben in einem Einfamilienhaus.


    Danke euch und viele Grüße!

  • Nein, aber indirekt. Das Amt kann auf die Idee kommen, den Kindesunterhaltsanspruch, den ihr Eltern gegeneinander habt zu prüfen, bevor die Allgemeinheit in die Pflicht genommen wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.