Ich hab zu meiner Frage mal ein wenig gegoogelt: Grundsätzlich gilt, dass kein Elternteil alleine, oder gegen den Willen des an ETs eine Impfung durchführen lassen kann.
Wenn es jedoch vor Gericht kommt, dann wird das Gericht sich den Empfehlungen der STIKO anschließen und somit dem ET die Entscheidung zusprechen, der entsprechend der STIKO-Empfehlung impfen lassen möchte.
Grundsätzlich ja erstmal gut, aber schön blöd, wenn man für sowas vor Gericht muss. Der Erzeuger meiner Kinder hat überhaupt keinen Kontakt zu seinen Kindern und kümmert sich auch sonst an keiner Stelle um die Kinder. Aber bei solchen Sachen hat er dann Mitspracherecht und ich darf nichts machen, wenn er nicht zustimmt. Das nervt.