Kind gegen Corona impfen lassen?

  • Masern kann auch zu einer sub­a­ku­te skle­ro­sie­ren­de Pa­n­en­ze­pha­li­tis führen. Eine Erkrankung, die erst Monate oder Jahre nach einer Maserninfektion ausbricht und unweigerlich zum Tod führt.


    Tetanus, Polio und Keuchhusten haben, bevor es Impfungen gab, viele Todesopfer gefordert. Das tun sie heute, dort wo flächendeckend geimpft wird, nicht mehr.

  • Ein jeder von euch ,macht es so wie er denkt und sieht ja dann in den nächsten Jahren, ob all die Fachleute, Pathologen und Ärzte, die bereits vor diesem experimentellen Impfstoffen warnen, weniger wissen wie unstudierte Menschen.


    Wer über den Tellerrand hinaus und nicht nur zensiert schaut, weiß was los ist und wo man suchen muss.


    An dieser Stelle wünsche ich euch allen viel Glück.


    Spart euch blöde Kommentare und Beleidigungen, denn das spiegelt eurer Sein. Von meiner Seite aus werde ich mich, in diese Art der Unterhaltung nicht mehr einbringen.

  • Schade, dass Du die inhaltliche Diskussion und Auseinandersetzung verweigerst, Baroness13.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Weswegen warst du noch mal hier ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Aus solchen Diskussionen sollte erst einmal jedwede Polemik herausgehalten werden. Gerade in der Wissenschaft, egal welche Fachrichtung, ist Zweifel eine wichtige Triebfeder. Diese Zweifel müssen allerdings fachlich begründet werden können.

    Als wissenschaftliche Suchmaschinen empfehlen sich hier beispielsweise folgende


    * https://www.base-search.net

    * https://scholar.google.de

    * https://www.dandelon.com

    * https://sciencegate.ch/#/


    Bitte die Liste vervollständigen.


    Das Problem für mich als fachlichen Laien ist aber, dass ich die gefundenen Studien und Beiträge nicht bewerten und einordnen kann. Somit kann ich auf populärwissenschaftliche Beiträge, die es zu Hauf gibt, zurück greifen. Nur manchmal sind diese populärwissenschaftlichen Erläuterungen wie die "bebilderten Wanderpredigten im Mittelalter".

    Es gibt nicht die EINE wissenschaftliche Wahrheit, es gibt Hypothesen, Thesen, Vermutungen, Erfahrungen ... usw.. Hier hilft nur die eigene vertiefte Beschäftigung mit den gewünschten Themen.

  • jopotsdam : Um raus zu finden, dass z.B. Wochenblick.at als Zeitung einer rechtspopulistischen Partei aus Österreich bewertet wird, muss ich mir soviel Mühe gar nicht machen. ;)

    Gleichzeitig besteht für mich schon ein elementarer Unterschied, zwischen wissenschaftlichem Diskurs und machtpolitischen Bestrebungen, die sich im sähen von Zweifeln und der Verbreitung von Lügen wieder finden.

    Da findet wohl kaum eine vertiefte Beschäftigung mit einem Thema statt.


    vg von overtherainbow

  • Hallo overtherainbow,

    mag sein, dass die von Dir aufgeführte Webseite einer politischen Strömung angehört, das hab ich jetzt nicht geprüft. Allerdings widersprechen offensichtlich deren Artikel und Beiträge nicht den geltenden Mediengesetzen in Österreich. Die jeweilige Einordnung bleibt den Lesern überlassen.


    Zitat

    Gleichzeitig besteht für mich schon ein elementarer Unterschied, zwischen wissenschaftlichem Diskurs und machtpolitischen Bestrebungen, die sich im sähen von Zweifeln und der Verbreitung von Lügen wieder finden.

    Da findet wohl kaum eine vertiefte Beschäftigung mit einem Thema statt.

    Sicherlich trägt diese Webseite nicht zu einem vertiefenden wissenschaftlichen Diskurs bei, ist wohl auch nicht der Zweck. Bei den diversen SPRINGER-Medien käme wohl auch keiner auf diese Idee.

    Grüße
    Jens

  • Allerdings widersprechen offensichtlich deren Artikel und Beiträge nicht den geltenden Mediengesetzen in Österreich. Die jeweilige Einordnung bleibt den Lesern überlassen.

    Wobei man sich gar nicht viel Mühe geben muss um den Mediengesetze zu entsprechen. Das hatten wir schon in der Schule anhand der BILD behandelt. Möchtest du als Zeitung etwas aussagen, dass nicht belegt ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Du formulierst den Artikel als suggestive Frage. Bei der eigentlich die Antwort in der Frage enthalten ist. Trotzdem bleibt es ja rechtlich gesehen eine Frage.

    2. Du schreibst den Artikel als "Interview mit einem Experten" wobei nicht genau benannt werden muss, im welchem Bereich der Zitierte Experte ist.


    Und schon, kannst du völlig frei absoluten Blödsinn verbreiten. Und wie du schon sagtest, einem Laien ist es erst einmal nicht ersichtlich, ob der Experte da tatsächlich belegte Informationen oder seine Meinung sagt.

    Deshalb ist es so wichtig zu schauen, wer den Artikel veröffentlicht. Wenn ich mich z.B. über ein medizinisches Thema informieren möchte, vertraue ich einer Ärzte Fachzeitschrift mehr als den Bunten Blättchen, die man in der Regel beim Friseur findet.

  • Sicherlich trägt diese Webseite nicht zu einem vertiefenden wissenschaftlichen Diskurs bei, ist wohl auch nicht der Zweck. Bei den diversen SPRINGER-Medien käme wohl auch keiner auf diese Idee.


    Grüße
    Jens

    Tatsächlich kann ich zu den deutschen Verlagshäusern nicht wirklich etwas sagen, obwohl es ja nicht wirklich viele sind. ^^

    Spannender finde ich allerdings die Frage:

    Was bezweckt denn dann eine an eine Partei angelehnte Zeitung?

    Medizinische Aufklärung sicher nicht, oder?

    Wichtiger finde ich allerdings, Lüge, Täuschung und Zweifel zu sähen, nicht als adäquates politisches mittel zur Meinungsbildung weiter zu etablieren.


    vg von overtherainbow

  • Das OLG Zweibrücken hat in einem jetzt veröffentlichten, rechtskräftigen Gerichtsurteil (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22) entschieden, dass eine 15jährige sich gegen den Willen der allein sorgeberechtigten Mutter gegen Corona impfen lassen darf. Das strikte Ablehnen der Impfung durch die Mutter stelle einen Sorgerechtsmissbrauch dar. Der Wunsch der Tochter auf Impfung einen Akt der Selbstbestimmung.

    Zur Begründung hat der Familiensenat des OLG ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der Gefahr notwendig sind, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen Eindruck des Senates durch Anhörungen bestünden keine Zweifel an der Eignung der Minderjährigen, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen. Solange die Mutter sich dem Impfwunsch des Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung angemessen sei, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Unterstützt bei der Klage wurde die Minderjährige durch die Beistandschaft des Jugendamtes. Mittlerweile lebt die Tochter nicht mehr bei der Mutter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe gerade mal versucht Zahlen zur Corona-Impfquote von unter fünfjährigen zu finden. Scheint es nicht zu geben.


    Bei der nächsten Altersgruppe (5-11 Jahre) sind nach gut einem Jahr gerade mal knapp 20 Prozent 2x geimpft.

    Trotz klaren Empfehlungen und überall verfügbarem Impfstoff.