ALG2 greift meines Wissens nach nur, wenn der Anspruchsberechtigte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, womit Schüler ja dann mal raus sind
Das stimmt zwar im Prinzip, aber dann nicht im Fall von Schülern. Wenn es so ist dass sie keinen Anspruch auf Schülerbafög haben, weil sie eben z.B. allgemeinbildende Schule besuchen und im elterlichen Haushalt leben, besteht der Anspruch. Da macht es auch wenig Sinn erst einen Antrag auf Schülerbafög zu stellen, dazu fordert einen nicht mal das Jobcenter auf. (Anders bei Studenten) Es sollte auch nicht abschrecken, wenn da mal ein übereifriger Mitarbeiter vom Jobcenter in der Stadt einen Schüler fälschlicherweise dem Arbeitsmarkt zuführen wollte.
Hier ist das auch noch mal ganz gut erklärt: