Wie würde ein Gericht entscheiden?

  • Ich denke, es ist besser, nüchtern und sachlich zu bleiben, als sich emotional nicht mehr unter Kontrolle zu haben. Oder wie meinst Du das?

    Ich denke das auch. Ich habe aber in der Vergangenheit mehrmals erleben dürfen, dass sein Weinen dann zu der Aufmerksamkeit führt, die er gerne hat und ich quasi "kalt und emotionslos" daneben stehe.

  • So, die Kinder sind offiziell durch den US Prozess durch. Es fehlt entweder die Zustimmung des Vaters oder alternativ das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich war so stolz auf die beiden Mäuse. Der grosse Mäuserich ist mittlerweile viel größer als ich aber abgesehen davon, haben die beiden alle Fragen des Konsulats alleine beantwortet. Sie hatten die Wahl ihre Komfortsprache zu wählen und wählten Englisch. Die kleine Maus korrigierte den Beamten freundlich, führte Smalltalk...


    Nun bin ich gespannt, was das Gericht bestimmen wird. Es gibt laut Beck keine vergleichbaren Fälle. Ich habe mich im (Jura) Freundeskreis umgehört, unter Freunden die am US Konsulat gearbeitet haben... es gibt manche Tage, da bin ich vorsichtig optimistisch und andere an denen ich mir denke, ein deutsches Gericht wird vielleicht nicht verstehen, wie wichtig es für uns ist, dass die Kinder u.a. auch die US-Staatsbürgerschaft haben und wird alles als "emotional" abweisen.


    Also, wissend, dass es anscheinend keinen bisher ähnlich gelagerten Fall gab, hoffe ich natürlich, dass ich irgendwie doch noch etwas finde, auf dem wir unser Argument basieren können falls das Forschungssemester wegfällt (Szenario A: Forschungssemester plus Greencard, Szenario B: Greencard (Greencard wird bei Grenzübergang in US Staatsbürgerschaft gewandelt - hört sich erst einmal merkwürdig an).


    Also wer Ideen und Anregungen hat oder noch besser von ähnlich gelagerten Fällen gehört hat, bitte her damit!

  • Schön zu hören.

    Natürlich gibt es ähnlich gelagerte Fälle - allerdings ohne die juristische Auseinandersetzung. Es gibt/gab zahlreiche Minderjährige mit Deutscher und US-Staatsbürgerschaft und mit den leiblichen Eltern "hier wie dort". Die mal hierhin, mal dorthin reisen und auch wiederkommen.

    Ich kann mich erinnern, mehrfach auf Dienstreisen in die USA in beide Richtungen Kinder neben mich platziert bekommen zu haben, die nur vom Kabinenpersonal begleitet übers Meer gedüst sind. (Ich bin wohl beim ersten Mal gefragt worden, ob ich Kinder neben mir aushalten könnte und habe dann einen Vermerk in den Daten gehabt ...).

    M.W. würde "Kindesentzug" über ein internationales Rechtsabkommen verfolgt werden. Also sollte keine Angst greifen, dass die Kids weg sind ...

    Und doppelte Staatsbürgerschaft hat vor mehreren Jahrzehnten bereits mein Klassenkamerad gehabt. Auf Fahrten nach Berlin oder sonst über Grenzen habe ich ihn immer um seinen Ami-Pass beneidet ...

    Was Deinen Ex da reitet - es ist von außen betrachtet nicht zu verstehen. Die emotionale karte zieht er ...


    Wenn er jetzt aber das (alleinige) ABR will, dann soll er doch einmal beweisen, dass es den Kids bei ihm "wesentlich besser" gehen würde als bei Dir. Das "wesentlich besser" hat das OLG Hamm festgelegt als Voraussetzung, wenn ein lange gelaufenes ABR von einem Elternteil zum andren wechseln soll.

    Die 1 oder 2 Prozent hier oder dort besser begründen noch keinen ABR-Wechsel.

    Darum muss der Ex auch so vom Leder ziehen: Du müsstest quasi silberne Löffel klauen und er einen Heiligenschein tragen, damit das "erheblich besser" erfüllt ist. Das sollte man immer im Blick halten und auch mal dem Gericht gegenüber fallen lassen, wenn das Gericht meint, ganz eng abwägen zu müssen übers ABR.

    Es ist zwar ein Verfahren, das in der Form "beispiellos" ist, aber eigentlich dürfte es nicht das Gericht überfordern ...

    Du brauchst wohl nicht zu große Sorgen zu haben ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine Tochter hat beide Staatsbürgerschaften. Ihr Vater hatte die amerikanische Geburtsurkunde ohne mein Wissen und auch ohne SR gemacht. Für den amerikanischen Pass hat er einen Antrag bei Gericht gestellt. Es war mir schon vorher signalisiert worden und klar, dass der positiv beschieden wird. Aus dem Grund habe ich den Pass selbst beantragt ( da ich ja das SR habe) und dann wenigstens hinterher auch den Pass in meiner Verwahrung. Das hat ihm nicht gepasst, musste er aber schlucken. Ich kenne auch einen anderen Fall, wo das Recht auf den Pass so durchgewunken wurde.

    Argument war auch, dass Einreise in die USA ohne US-Pass Verstoss gegen Bundesrecht wäre. Einreise nach D, muss dann allerdings mit Personalausweis sein um es nicht unnötig kompliziert zu machen.

    (Versuch von Kindesentzug gab es dennoch, und deswegen bei uns auch Grenzsperre )

  • Ihr alle, Ihr beruhigt mich immer wieder ungemein. Ich habe das Gefühl, dass der Vater ganz entspannt dem entgegen sieht. Ist ja aber auch klar, da für uns viel mehr auf dem Spiel steht.


    Mir habe mich, glaube ich, blöd ausgedrückt... Ich konnte nur unter Beck keine vergleichbaren Gerichtsurteile finden., die relativ gut zu unserem Fall passen.

  • Meine Tochter hat beide Staatsbürgerschaften. Ihr Vater hatte die amerikanische Geburtsurkunde ohne mein Wissen und auch ohne SR gemacht. Für den amerikanischen Pass hat er einen Antrag bei Gericht gestellt. Es war mir schon vorher signalisiert worden und klar, dass der positiv beschieden wird. Aus dem Grund habe ich den Pass selbst beantragt ( da ich ja das SR habe) und dann wenigstens hinterher auch den Pass in meiner Verwahrung. Das hat ihm nicht gepasst, musste er aber schlucken. Ich kenne auch einen anderen Fall, wo das Recht auf den Pass so durchgewunken wurde.

    Argument war auch, dass Einreise in die USA ohne US-Pass Verstoss gegen Bundesrecht wäre. Einreise nach D, muss dann allerdings mit Personalausweis sein um es nicht unnötig kompliziert zu machen.

    (Versuch von Kindesentzug gab es dennoch, und deswegen bei uns auch Grenzsperre )

    Das ist ja interessant!

  • In der Verhandlung damals ( die an und für sich sowieso überflüssig war, weil ich ja schon den Termin beim Konsulat für den amerikanischen Pass gemacht hatte) wurde noch mal ganz klar betont, dass es nur von Vorteil ist für Tochter beide Pässe und zu besitzen.

    In der anderen Verhandlung, die ich kenne wurde es auch dem KV zugestanden Pass zu beantragen ( gleiches AG) , weil es keine Nachteile für das Kind bringt, und Reisen in die USA erheblich vereinfacht.

  • In der Verhandlung damals ( die an und für sich sowieso überflüssig war, weil ich ja schon den Termin beim Konsulat für den amerikanischen Pass gemacht hatte) wurde noch mal ganz klar betont, dass es nur von Vorteil ist für Tochter beide Pässe und zu besitzen.

    In der anderen Verhandlung, die ich kenne wurde es auch dem KV zugestanden Pass zu beantragen ( gleiches AG) , weil es keine Nachteile für das Kind bringt, und Reisen in die USA erheblich vereinfacht.

    Könntest Du mir das Gericht/Jahr und Urteilsreferenz zukommen lassen?


    Es kann sehr gut sein, dass ich mich grade übermäßig vorbereite und dies komplett unnötig ist. Es gibt mir aber irgendwie ein Gefühl der Sicherheit.

  • Also Verfahrensbeistand hat sich gegen das Forschungssemester MIT den Kindern aber für die US Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Richter hat Vorschlag an uns weitergeleitet. Ich habe zugestimmt und Vater nicht. Nun bin doch verwirrt… heißt das, dass das Gericht nun über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden muss?


    Antrag war ja Aufenthaltsbestimmungsrecht sollte der Vater nicht zustimmen. Vorher wurden vor Gericht die vielen Unwahrheiten widerlegt. Es wurde festgestellt, dass wir kein Wechselmodell haben usw. Interessant ist es, dass KV während des Verfahrens den Bezug zwischen unserer Beziehung und der seiner Eltern verlor. Er hat Daten und Aspekte aus der Scheidung seiner Eltern genannt - nicht unserer. Er meinte ich würde ihn ständig verklagen (bisher einmal und das vor knapp 10 Jahren)… und verwechselte die unterschiedlichen Historien.


    Das fand ich persönlich bemerkenswert. Weiß noch nicht wie ich das sortieren soll…


    Also KV hat mehrmals den Vergleich abgelehnt.


    Ich weiß jetzt nur nicht wie die nächsten Schritte aussehen. Als nächstes will das Gericht die Kinder befragen in Beisein des Beistands. Ich habe zuletzt so schlecht geschlafen und dabei noch Migräne… und stehe hier grade mit ganz vielen offenen Fragen da…

  • Haette Ex dem Vorschlag des Beistandes zugestimmt, dann wäre alles auf einen Vergleich hinaus gelaufen. Durch die Ablehnung geht es jetzt auf einen Gerichtsbeschluss zu. Deshalb jetzt auch die Anhörung der Kinder - wäre für den Vergleich nicht nötig gewesen.

    Wohin das Pendel ausschlägt, ist für den emotional involvierten Elternteil schwierig zu erspueren. Aber deine Anwältin müsste eigentlich eine Tendenz nennen können, wenn sie die Richterin kennt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine Anwältin meint, dass es sehr gut laufen sei. Ich verstehe nur nicht, wie dies mit dem ursprünglichen Antrag zusammen passt. Also die Richterin sieht bei uns beiden weiterhin das ABR aber nachdem der Vater nicht auf den Vergleich einging bin ich mir nicht sicher was „gut gelaufen“ bedeutet. Kann die Richterin entscheiden, dass er der KV zustimmen muss oder ist sie jetzt auf das ABR in ihrer Entscheidung beschränkt, da kein Vergleich möglich?

  • Naja, sie muss über das ABR entscheiden.Hat da gewisse Freiheiten, weiss aber genau, dass sie sich keinen Verfahrensfehler erlauben darf, weil der Ex dann mutmasslich sofort wieder in den Ring steigt.

    Viel wird jetzt am Kindergespräch liegen. Das Gericht wird eine Lösung suchen, die die Kinder so wenig wie möglich belastet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Theoretisch ja. Aber im Moment leben die Kids bei dir. Und um das ABR zugesprochen zu bekommen müsste der Ex nachweisen, dass es den Kindern bei ihm erheblich! besser gehen würde als bei dir. So hat das mal das OLG Hamm in einem Grundsatzurteil entschieden. Er also Held, du Rabenmutter ... (Deshalb versucht er ja dich und dein Umfeld herabzusetzen und zu diskreditieren.) Der Beweis scheint ihm aber bisher nicht gelungen zu sein. Obwohl er sogar noch das Schlechte aus der Beziehung seiner Eltern dir ans Bein binden wollte...


    Ich würde hier der Einschätzung deiner Anwältin vertrauen: Bisher läuft es gut ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Termin der Kinder vor Gericht mit Verfahrensbeistand ist durch. Anscheinend haben die Kinder sich für die US Staatsbürgerschaft klar ausgesprochen. Nun meinte aber die Richterin zum Grossen, dass sie einige Zeit für ihre Entscheidung braucht und dann noch Einspruch erhoben werden kann. Wann hätte ich denn dann einen rechtsgültigen Entscheid? Doch erst nach Ablauf der Frist, oder? Also, sollte das Gericht in 10-14 Tagen entscheiden, dann muss ich dann doch noch 28 Tage hinzurechnen. Rechne ich da richtig?

  • Ein Fam-Gerichtsbeschluss ist so lange rechtsgültig, bis der Beschluss rechtsgültig aufgehoben ist. Heisst: Sobald das Gericht den Beschluss verkündet hat, kannst du handeln (so du deinen Antrag durch hast). Und zwar so lange, bis letztlich die letzte Instanz rechtskräftig den Beschluss bestätigt oder aufhebt. Wenn es also nach dem ersten Beschluss auf Zeit ankommt, dann kannst du auf Zeit spielen.


    Wie schnell jetzt das Gericht den Beschluss verkündet, weiss keiner. Sie wird sehr versuchen, es wasserdicht zu formulieren, weil es mutmasslich vors OLG geht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.