Vater will wegziehen

  • Guten Abend zusammen,


    Ich versuche es mal so kurz wie möglich zu fassen.

    Mein Ex Partner und ich haben zwei gemeinsame Kinder und das gemeinsame Sorgerecht. Seit knapp zwei Jahren machen wir ein Wechselmodell, und sind damit gut gefahren bisher.

    Aufgrund einer Midlife-Crisis oder eines Selbstfindungstrips, möchte der Vater jetzt Berlin verlassen und irgendwo in Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Thüringen einen Bauernhof kaufen und seine derzeitige Lehrerstelle auf 50% reduzieren.

    Er ist in Berlin nicht mehr glücklich, und will die Stadt verlassen und das noch gemeinsame Haus verkaufen. Laut Grundbuch steht mir ein Drittel zu, und seit knapp zwei Jahren streiten wir uns eigentlich schon darum.

    Er erwartet jetzt, dass ich mich mal zu einer Auszahlungssumme äussere, und erpresst mich im Grund auf eine milde Art und Weise, weil letztendlich die Summe die ich ihm nenne, seine Ortswahl bestimmt.

    Ihr wisst alle, der Immobilienmarkt ist angespannt, und einen Bauernhof oder etwas in der Art, wird man natürlich im Speckgürtel von Berlin nicht finden. Ein Wechselmodell, wie wir es jetzt machen, können wir also definitiv nicht weiterführen.

    Ich habe natürlich die Befürchtung, das er unseren älteren Sohn im Alter von achteinhalb Jahren gerne mitnehmen möchte. Der ist eher Papa Kind, weil er vom Charakter her genauso ist, und genauso wenig soziale Kontakte braucht wie sein Vater, und auch nicht gerade ein Empathie Bolzen. Und weil ich natürlich die Mama bin, die gegangen ist, aus der gewohnten Umgebung. Haus und ein riesengroßer Garten bieten alles was er braucht um glücklich zu sein.

    Unser jüngerer, 5 einhalb jähriger Sohn tickt eher wie ich, ist sehr sozial und empathisch.

    Ich mache mir also Sorgen, dass die Kinder ihren Vater nicht mehr regelmäßig sehen können, außer vielleicht alle 2 Wochen an den Wochenenden, und dass im Falle einer Trennung, auch die Geschwisterbeziehung leidet, und der kleine Bruder seinen großen Bruder natürlich ganz schlimm vermissen wird.

    Ehrlich gesagt finde ich es auch ziemlich egoistisch, dass der Vater jetzt auf die Idee kommt, sein Leben noch mal neu zu beginnen, und letztendlich wir drei da mit reingezogen werden.

    Und ich finde es auch nicht in Ordnung, dass jungen Kindern die Verantwortung auf gedrückt wird, sich im Falle des Falles vielleicht zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen.

    Meine Frage dazu wäre, erstens, kann der Vater einfach so ohne meine Zustimmung wegziehen? Und zweitens, könnte er ein Kind mitnehmen? Also ohne meine Zustimmung geht das bei gemeinsamen Sorgerecht sicherlich nicht, aber ab welchem Alter wird denn ein Kind vom Familiengericht befragt im Falle des Falles? Oder werden da vorher soziale Gesichtspunkte, wie das gewohnte soziale Umfeld mit Schule und Freunden und so weiter berücksichtigt?

    Und Geschwistertrennung ist ja auch nicht das optimal hinsichtlich des Kindeswohls, oder?

    Er schrieb mir heute, er hofft, dass ich bitte verstehe, dass er mir die Einschulungsunterlagen des Jüngeren nicht unterschreiben wird.

    Es sei denn, ich garantiere ihm schriftlich, dass ich die Entscheidung der Kinder hinsichtlich der Wohnortwahl akzeptiere, wenn es dazu kommen sollte.

    Das ist für mich glatt Erpressung! Vor zwei Jahren hat er beim Großen genau dasselbe gemacht, und mir die Unterschrift bis kurz vor Ablauf der Frist zur Anmeldung an der Grundschule, verwehrt.

    Es ist doch überhaupt noch nicht klar, ob und wann er unser Haus verkauft bekommt, geschweige denn, ob er eine Immobilie die seinen Vorstellungen entspricht findet, und im Grunde gleichzeitig eine 50% Lehrerstelle in der nahen Umgebung findet.

    Also es ist doch völlig fiktiv, muss ich dann seine Unterschrift vom Familiengericht ersetzen lassen oder welche Handhabe habe ich da? Er hat mir ja auch schon mal die Unterschrift zur Kur verwehrt, und damals hat das Gericht dann mir die alleinige Entscheidung übertragen.

    Mir wäre es wirklich am liebsten, alles bleibt beim Alten und er bleibt in Berlin, damit die Kinder beide Elternteile regelmäßige sehen können.


    Na war ja jetzt doch relativ lang 😅


    Liebe Grüße, Susi

  • Das Wechselmodells: Habt ihr das vor Gericht festgelegt (bekommen) oder habt ihr euch darauf privat geeinigt?

    Ist es ein ganz genaues Wechselmodells oder hat wer einen regelmäßigen größeren Betreuungsanteil? Bei wem sind die Kids mit erstem Wohnsitz gemeldet?


    Jetzt schon: Den Wohnsitz ändern kann nur der, der nicht die Kinder "hat". Mitnehmen kann keiner ein Kind ohne Zustimmung des anderen. Allerdings werden Kinder immer früher/jünger angehört vom Gericht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Wechsel ist nirgendwo schriftlich festgehalten. Das haben wir mal so mündlich vereinbart. Wir wechseln immer mittwochs, und die Wochenenden haben wir die Kinder im Wechsel.

    Ich glaube man zählt ja immer die Nächte, da habe ich geringfügige mehr im Monat als er. Prozentual gesehen ist das glaube ich so ca 55 zu 45%. Immer davon abhängig wie viel Tage der Monat hat und wie die Wochentage eben fallen.

    Die Kinder haben den Hauptwohnsitz bei mir, aber ich habe jetzt nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht oder so.

    Bei uns kann man also wirklich nicht sagen, wer die Kinder "hat" 😉

  • Wenn es hart auf hart kommt, ist 55 zu 45 kein reines Wechselmodells. Und die Kinder sind bei Dir gemeldet. Damit muss der Vater klagen, wenn er den Ältesten mitnehmen wollen würde.

    Und bei der Einschulung des jüngeren: Es besteht Schulpflicht. Du musst Kind anmelden und einschulen. Berlin hat da m.W. keine Regelgrundschule wie in den meisten anderen Bundesländern, sondern freie Schulwahl?

    Jedenfalls darf der Vater die Unterschrift nicht einfach verweigern, sondern müsste einen konstruktiven Gegenvorschlag machen. Aber klar: Als Druckmittel ist das erst einmal gut. Wer will wegen so einem Machtkampf schon klagen ... Es ist ärgerlich.


    Insgesamt hast Du aber im Moment die deutlich erhöht Position. Da ist gutes Verhandeln.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dann ist das Problem von Sensei gelöst: Kind müsste wohl im Streitfall in die durch den Wohnsitz festgelegte Grundschule eingeschult werden. Auch wenn der Vater nicht mitpinselt.

    Unterschriftsverweigerung ist dann kein Druckmittel. Vielmehr müsste der Vater klagen, wenn er die Regelschule nicht will.

    (Ich hatte das in Berlin aus anderen Threads wohl anders in Erinnerung: freie Schulwahl.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Abend, vielen Dank für euer Input. Ja, es ist richtig, dass die Kinder bei mir den Hauptwohnsitz haben, und somit die Schule des Bruders auch die Schule des Kleinen werden wird, da wir im Einzugsgebiet wohnen. Ich werde das jetzt so handhaben, dass ich die Einschulungsunterlagen einfach in der Grundschule abgebe, mit einer kleinen Notiz, dass der Vater die Unterschrift bisher verweigert. Dann werden wir ja mal sehen, was da kommen wird. Notfalls gehe ich halt zum Familiengericht und Klage die Unterschrift ein.

  • Bei uns hat immer meine Unterschrift gereicht, auch schon, als wir noch verheiratet waren. KiTa- und Schulanmeldungen haben ihn eh nie wirklich interessiert.


    Also nur Mut ! Ich würde da auch keinen Zettel dranmachen, musst ja nicht extra auf das Fehlen der zweiten Unterschrift hinweisen! Wenn die dann tatsächlich drauf bestehen, wirst Du die Unterschrift eben nachreichen. Aber die Anmeldung "läuft" bereits und sichert den Platz - zumindest auf der Liste.

  • Ok, es ist wahrscheinlich aus taktischen Gründen wirklich besser, das Ganze nicht so an die große Glocke zu hängen. Aber wie gesagt haben wir gemeinsames Sorgerecht, die Schule wird wissen dass wir als Eltern getrennt sind, weil der ältere Bruder bereits dort zur Schule geht.

    Damals vor zwei Jahren hatte sich der Vater auch so merkwürdig, und hat erst kurz vor Einsendeschluss sozusagen, unterschrieben. Das Blöde ist ja, lebt man zusammen, ist verheiratet, also eben ein Paar, wird niemals nach einer 2. Unterschrift gefragt, weil automatisch davon ausgegangen wird, dass das im gegenseitigen Einvernehmen passiert. Ist man getrennt, hat man auf deutsch gesagt die Arschkarte, wenn sich einer quer stellt. Na ich gehe morgen früh in die Schule und dann werde ich ja sehen, wie er reagiert wird.

    Beim Familiengericht habe ich heute nachgefragt, und es ist so wie vermutet. Einfach kurz eine schriftliche Stellungnahme schicken, dass der Vater die Unterschrift verweigert, und dass ich möchte, dass für diesen Teil der elterlichen Sorge die Unterschrift ausgesetzt wird, bzw. mir übertragen.

  • Guten Morgen zusammen, ich habe gerade alle Formular in der Grundschule abgegeben und noch mal kurz den Sachverhalt erklärt. Seitens der Sekretärin war auch Unverständnis da bezüglich des Verhaltens des Vaters. Sie meinte, sobald ich irgendwas habe vom Familiengericht, soll ich das einfach abgeben.

    Und wenn man die Anmeldefrist verpasst, das Kind sowieso zwangsweise der Einzugsgebiet Schule, also der von mir bevorzugten, zugeordnet wird. Da müsste der Vater jetzt schon eine andere Schule binnen kürzester Zeit im petto haben, und das hat er ja nicht. Also eigentlich völlig sinnlos die Aktion.🤷‍♀️

  • Du musst jetzt taktisch überlegen:

    Gehst Du zum Gericht und beantragst, Dir für die Einschulung das Sorgerecht zu geben, eskaliert die Situation. Du könnterst es auch "aussitzen" und Kind wird zwangsweise "Deiner" Schule zugewiesen. Du kannst das also aussitzen und gut ist. Rührt sich die Schule, erklärst Du, Du willst deeskalierend sein und auch Kind schützen (das den juristischen Streit sicher mitbekommen würde ...).


    Andererseits ist diese Sache jetzt natürlich eine Steilvorlage des Ex. Sollte es beim Wegzug zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, würde dieses Verfahren jetzt in die Gesamtbetrachtung "Erziehungsfähigkeit" mit einfließen. Mutmaßlich zu Deinen Gunsten. Zusätzlich signalisierst Du Ex, dass Du auf etwaige "Spielchen" von ihm deutlich reagierst.


    Noch eine andere Sache zu seinem Umzugsvorhaben: Ex ist unterhaltspflichtig. Spätestens wenn er wegzieht auf seinen Bauernhof ist Schluss mit Euren bisherigen Unterhaltsvereinbarungen. Jedes Kind hat dann Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt. Heißt: Der Ex kann nicht einfach sein Einkommen absenken, indem er auf eine 50-Prozent-Stelle wechselt. Oder muss akzeptieren, dass der Unterhalt nach seinem jetzigen Einkommen berechnet wird.

    Ob das tatsächlich eine Baustelle ist bei Euch, weiß ich natürlich nicht. Aber im Elterngespräch könnte man jedenfalls einen zarten Hinweis in die Richtung geben, dass nicht alles ganz so einfach und selbstverständlich ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Durch nicht Reagieren unseres KVs wg Einschulung ( Schule bestand auf beiden Unterschriften) habe ich das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht für beide Kinder erhalten. ( war aber schon vor 12 Jahren)

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ich bin zum Familiengericht marschiert und habe eine einstweilige Verfügung erwirkt.Ich hatte nur 1 Woche Zeit,das Kind an der weiterführenden Schule anzumelden. Das ging schnell und hat geholfen.Die Schule wollte ohne väterliche Unterschrift nicht anmelden.Die Verfügung hat die Unterschrift ersetzt. Das ist allerdings schon länger her,das Kind hat jetzt Abitur

    Liebe Grüße

    Aleo:)

  • danke noch mal für eure Wortmeldungen. Ich habe jetzt relativ zügig gehandelt, weil ich das Ganze nicht wieder aussetzen möchte, und darauf hoffen und bangen, dass der werte Herr sich mal auskäst. Ich habe jetzt an das Familiengericht unseres Bezirks geschrieben, mit der Bitte um Übertragung der elterlichen Sorge für die Grundschulanmeldung. Das hatte ich bereits vor knapp zwei Jahren gemacht, weil der Papa sich damals auch geweigert hat, auf dem Mutter Kind Kur Antrag zu unterschreiben. Das wurde recht schnell abgeschmettert, und daher bin ich guten Mutes, dass ich auch dieses Mal für Unterstützung bekomme.

    Ich denke nicht, dass die Situation eskalieren wird. Mit was sollte mir der Vater drohen? Ich bin doch im Prinzip im absoluten recht, er hat keinerlei Gegenargument, das Kind nicht einzuschulen. Ich weiß nicht warum er das tut, ich denke es ist einfach nur einen Groll, den er gegen mich hebt, weil ich nicht so springe, wie er es gerne hätte. Und weil ich eben nicht mehr so naiv und gutgläubig bin, wie noch in der Beziehung. Aber man lernt ja aus seinen Fehlern 😅

    Das alleinige Sorgerecht möchte ich gar nicht, ich glaube da müsste er die Kinder schon richtig schlecht behandeln, wenn ich darauf Chancen hätte.

    Interessieren würde mich vielmehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sagt das nicht auch, dass ich z.b. bei so etwas wie eben einer Grundschulanmeldung, oder andere Dinge die von Belang für die Kinder sind, alleine entscheiden, bzw unterschreiben darf?

    Und weiß jemand von euch, was dafür erfüllt sein muss von meiner Seite, dass ich da gute Chancen drauf hätte?

  • danke noch mal für eure Wortmeldungen. Ich habe jetzt relativ zügig gehandelt, weil ich das Ganze nicht wieder aussetzen möchte, und darauf hoffen und bangen, dass der werte Herr sich mal auskäst. Ich habe jetzt an das Familiengericht unseres Bezirks geschrieben, mit der Bitte um Übertragung der elterlichen Sorge für die Grundschulanmeldung. Das hatte ich bereits vor knapp zwei Jahren gemacht, weil der Papa sich damals auch geweigert hat, auf dem Mutter Kind Kur Antrag zu unterschreiben. Das wurde recht schnell abgeschmettert, und daher bin ich guten Mutes, dass ich auch dieses Mal für Unterstützung bekomme.

    Ich denke nicht, dass die Situation eskalieren wird. Mit was sollte mir der Vater drohen? Ich bin doch im Prinzip im absoluten recht, er hat keinerlei Gegenargument, das Kind nicht einzuschulen. Ich weiß nicht warum er das tut, ich denke es ist einfach nur einen Groll, den er gegen mich hebt, weil ich nicht so springe, wie er es gerne hätte. Und weil ich eben nicht mehr so naiv und gutgläubig bin, wie noch in der Beziehung. Aber man lernt ja aus seinen Fehlern 😅

    Das alleinige Sorgerecht möchte ich gar nicht, ich glaube da müsste er die Kinder schon richtig schlecht behandeln, wenn ich darauf Chancen hätte.

    Interessieren würde mich vielmehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sagt das nicht auch, dass ich z.b. bei so etwas wie eben einer Grundschulanmeldung, oder andere Dinge die von Belang für die Kinder sind, alleine entscheiden, bzw unterschreiben darf?

    Und weiß jemand von euch, was dafür erfüllt sein muss von meiner Seite, dass ich da gute Chancen drauf hätte?


    Nur kurz, meine persönliche Ansicht zu dem Problem Schule.


    Das ABR regelt eben genau diese Frage nicht sondern:


    "Das Aufenthaltsbestimmungsrecht fällt als das Teil des Sorgerechts nach einer Trennung bzw. Scheidung zumeist beiden Elternteilen zu. Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, darf über den Wohnort, sowie den üblichen Aufenthalt seines minderjährigen Kindes bestimmen."


    Die Schulanmeldung ist ein anderer Teil des Sorgerechts.


    Können sich die Sorgeberechtigten hier nicht einigen wird zwingend ein Gericht nötig und die alleinige Befugnis der Wahl der Schule/Schulform auf einen der Sorgeberechtigten übertragen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...