Entscheidung zwischen Gericht und Jugendamt

  • Hallo zusammen.Die aktuelle Situation ist bei uns so, das KV seit ungefähr einem Jahr nach Alkoholfahrt im Umgang begleiteten Umgang hatte. Kind ist 11 Jahre und wünscht mehr Umgang als 2,5 Stunden in der Woche. Der Träger geht demnächst raus und es soll Jugendamt und ein Erziehungsbeistand unseren Sohn vor und nach dem Umgang begleiten und schauen wie es dem Kind damit geht. Ich denke es ist zu früh, da unser Kind es noch nicht schafft sich dem KV gegenüber zu positionieren und fürchte, das alte Muster wieder aufbrechen und das, was bei unserem Kind mühevoll erarbeitet und aufgebaut wurde wieder einbricht. Die andere Möglichkeit wäre, ich kündige den Erziehungsbeistand und gehe vor Gericht um den begleiteten Umgang fortzuführen, da KV (bipolar-affektive Störung, Alkoholabhängigkeit, NPS alles diagnostiziert)keine Therapie oder ähnliches vorweisen kann.

    Ich bin hin und hergerissen und möchte einfach nur etwas Ruhe in unseren Alltag. Habt Ihr Denkanstöße/Erfahrungen für mich? Danke euch im Vorraus!

  • Hallo Nimak, das ist eine komplizierte Situation. Viele verschiedene Aspekte spielen hier zusammen.

    Grundsätzlich wird es so sein, dass die Wünsche und Erwartungen eines 11jaehrigen bei Jugendamt, Erziehungsbeistand und/oder Gericht deutlich Beachtung und Gehör finden wird. Wünscht sich der Knabe mehr Umgang und ist der Vater dazu bereit, hat das Gewicht.


    Dann ist ein Erziehungsbeistand (von Dir?) beantragt und dann eingesetzt worden. Da gab es einen Grund für. Ist der beseitigt? Wenn nicht, kann es sein, dass dir eine Aufkuendigung auf die Füsse fällt, wenn du das JA brauchst oder vor Gericht ziehst.


    Dann der begleitete Umgang. Die Idee dahinter ist, dass der begleitete Umgang nach einer gewissen Zeit zu einem unbegleiteten Umgang wird. Es hat einen Grund für den begleiteten Umfang gegeben. Ist der beseitigt? War die Alkoholfahrt die Ursache? Und ist der Umgang vom Gericht festgelegt worden oder zwischen euch Eltern?


    Je nachdem, wie und von wem die Dinge eingesetzt wurden, kann man was dran ändern bzw. ist auf Dritte angewiesen. Darum ist hier ein Rat ganz schwer, weil Infos zu den Fakten fehlen.

    Darum zuerst einzig der Rat: Kläre die Situation und welche Dinge von wem veranlasst wurden und welche (juristische) Basis für sie vorhanden ist. Dann kannst du schauen, wie eine Lösung erarbeitet werden kann und wen du mit ins Boot holen kannst. Letzteres wäre sehr wichtig aus meiner Sicht: Du brauchst "strategische Partner", musst also schauen, mit wem du dich verbünden kannst!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für deine Antwort. Ja der Erziehungsbeistand ist von mir beantragt worden. Allerdings blieb mir keine andere Wahl, da ich sonst hätte vor Gericht gemusst. Wir haben in den letzten 10 Jahren 24 Verhandlungen vor Gericht geführt, 2 wurden von mir eingereicht. Ein Familiengutachten, die Alkoholfahrt und die Diagnosen führten zu dem begleiteten Umgang. Deshalb ist mein Empfinden, das die Ursache für den BU nicht beseitigt worden ist, jedoch sagt das Jugendamt und der Träger, es ist nun fast ein Jahr nichts im Umgang passiert und Kind möchte mehr vom Vater, dann steht einer Lockerung nichts im Wege und sie würden vor Gericht auch so argumentieren. Das Jugendamt sagt, sobald etwas vorfällt, wird der Umgang wieder eingeschränkt...ja ich weiß so ist der Werdegang, nur denke ich, wenn der Blick auf dem Kind wäre, würde man auf die Diagnosen schauen. Im Letzten Urteil steht ganz klar drin, das KV der KM nicht die Schuld an seiner Krankheit geben und den Fokus auf sich lenken soll. Im Hinblick gerade auf Sucht, Suizidversuche und NPS und den daraus entstandenen psychischen Beeinflussungen und Manipulationen unseres Kindes bin ich arg skeptisch was die Lockerungen betrifft.

    Ich wünsche unserem Sohn Zeit mit seinem Vater wünschte mir aber dass er im sozial- emotionalen Bereich besser aufgestellt wäre.

  • Der begleitete Umgang ist ein Beschluss des Gerichts?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist der begleitete Umgang zeitbeschränkt worden vom Gericht? Oder gibt es eine Ausstiegsklausel?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es wurde ungefähr so ausgedrückt, das unter Berücksichtigung der Erkrankung des KV, der Alkoholfahrt und der fehlenden Krankheitseinsicht ein Umgang nur begleitet stattfinden kann. Zeitlich würde es nicht eingeschränkt, damit kamen nur Jugendamt und Träger m die Ecke, das dies so der Werdegang ist.


    Ich befürchte ja, das wenn das Jugendamt rausgeht, der KV wieder Aufmerksamkeit durch ständige Gerichtsverfahren sucht. Das würde mich finanziell total ruinieren...

    Da wäre die Kooperation mit dem Jugendamt das kleinere Übel.

  • Naja, das Jugendamt kann nicht so einfach aus einem Gerichtsbeschluss aussteigen. Vor allem kann es dich nicht dazu zwingen.

    Spielen wir die Sache doch mal durch. JA steigt aus. Kein begleiteter Umgang mehr. Also gar kein Umgang. Was macht Ex dann? Er muesste das JA verklagen. Auf Einhaltung des Gerichtsbeschlusses. Nicht dich. Du bist ja bereit, dich an den Beschluss zu halten.

    Natürlich kann er auch dich verklagen. Kann er im Familienrecht eh auf alles und zu jeder Zeit. Frage ist, auf was er dich verklagen will. Unbegleiteten Umgang? Dann muss er dem Gericht nachweisen, dass die damaligen Gründe nicht mehr vorhanden sind. Wie du schreibst, würde ihm das schwer fallen ...


    Das JA will sich mutmasslich finanziell einen schlanken Fuss machen. Ob sie das aber durchziehen? Vielleicht machen sie nur Druck, um dich dazu zu bekommen, den Umgang abzuändern. Ich würde mich hier einfach nicht bewegen, sondern auf den guten und fundierten Gerichtsbeschluss verweisen ... Wem der nicht gefällt, der soll klagen ...


    Finanziell: Umgang geht auch ohne Anwalt. Wenn keine Verfahrenskostenhilfe möglich ist, dann solltest du beantragen, dass die Verfahrenskosten dem Ex/Kläger auferlegt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich hatte das ein oder andere Mal im Gespräch das Gefühl, das sie mich zu einem Gang zum Gericht bewegen wollten, damit schlussendlich eine erneute(?) Klärung auf den Tisch kommt? Kann nur nicht nachvollziehen, was durch den neuen Beschluss anders sein soll. Der Träger sagt, das KV sich nicht trauen wird, im Umgang mit Kind was anzustellen, das es dannach weder irgendeine Form von Umgang geben wird noch er sich dem Kind nähern dürfte z. B. Kontaktverbot.

    Du hast Recht. Letztendlich bleibt für mich nur Füße stillhalten und dem JA das Urteil unter die Nase reiben.

  • Auf was solltest du klagen? Dass Ex mehr und unbegleiteten Umgang bekommt? Darauf könntet ihr euch aussergerichtlich einigen ... Willst du aber nicht. Also wirst du auch nicht klagen.

    Begründe dem JA gegenüber kurz, warum du den begleiteten Umfang weiter für nötig hältst (wie oben von dir beschrieben: Ex hat nichts unternommen, die Situation zu verbessern). Dann sind die am Zug ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Genau so habe ich argumentiert beim Träger und im Jugendamt. Die verwiesen beide auf den obligatorischen Werdegang, den du bereits oben beschrieben hast. Und sobald ich etwas sage, wird mir vorgeworfen, das ich diejenige bin, die sich querstellt, dass das Kind nicht zu seinem Recht kommt. Nämlich seinen Vater länger zu sehen.


    Aber du hast Recht, ich sollte immer wieder auf das Urteil verweisen und abwarten. Vor Gericht werde ich so oder so offenbar wieder müssen.


    Ich hab gerade noch mal nachgelesen. Eine Austiegsklausel gibt es nicht. Nur das Umgang aus den gegeben Umständen nur begleitet stattfinden kann. Die Gefälligkeitsschreiben des Psychiaters vom KV stellen nur dar, das KV in Behandlung ist.

  • Eigentlich müsstest du dem Träger gegenüber gar nix sagen. Der ist Dienstleister des Jugendamtes. Wen er den Auftrag nicht mehr will, kann er kündigen (will er aber nicht).


    Und du stellst dich nirgendwo quer. Du hältst dich an ein rechtsgültiges Urteil. Das JA will davon abweichen. Beim nächsten mal bitte den JA- Mitarbeiter, dir diesen Vorwurf, den er macht, schriftlich zukommen zu lassen. ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn ich diese Strategie jetzt fahre und ich mich aufs Urteil berufe, spielt es dann eine Rolle bei der Gerichtskostenübernahme? Sprich, wenn KV weiß, das ich aufgrund meines Gehaltes sämtliche Gerichtskosten selbst tragen muss und er in eine neue Runde permanenter Gerichtsverfahren geht, kann das Gericht nicht ihm sämtliche Kosten auferlegen, damit ich mich und somit auch das Kind finanziell ruiniere?

  • Meine Ex hat die finanzielle Schädigung durch Gerichtsverfahren als Methode gehabt. Das habe ich irgendwann in einem Verfahren vor Gericht angemerkt und ausdrücklich beantragt, die Verfahrenskosten jeweils der Klägerin aufzuerlegen. Das hat das Gericht gemacht - und auf einmal war Schluss mit den Klagen ...

    Im Gesetz steht, dass die Verfahrenskosten bei Fam-Verfahren geteilt werden und jeder seine weiteren Kosten selbst trägt. Kosten kann man senken, indem man dort, wo es erlaubt ist, auf den eigenen Anwalt verzichtet.

    Und halt bei erkennbar unnützen Verfahren beantragt, dass der Kläger abweichend von der Norm die Verfahrenskosten vollständig tragen soll. Ob das Gericht dem zustimmt, muss man dann abwarten.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Genau, diese Methode verfolgt er auch. Zumindest schließe ich das aus seinem Verhalten. Danke für den Hinweis, ich werde ihn berücksichtigen. Im Sorgerrecht vor dem OLG habe ich genau dieses Argument angemerkt, dass KV mich mit seiner Welle an Verhandlungen finanziell ruinieren will. KV ist auf 60% berentet und bekommt vermutlich bis zum letzten Atemzug VKH. Danke für deine Antwort, nun bin ich etwas aufgeräumter. 😌

  • Grüßt euch. Ich benötige heute wieder etwas Denkhilfe. Da es infolge dieses Treads passierte hielt ich es für sinnvoll meine Frage hier zu stellen um den Zusammenhang zu verstehen.

    Es gab in der letzten Woche ein Termin im Jugendamt mit KV Träger und Jugendamt. Im Vorab bat ich die SA des JA schriftlicv darum, sich an den rechtskräftigen Beschluss des Gerichts zu halten und setzte diese Mail in C.C. zu ihrem Chef. Es war mir klar, das diese Handlung für Unmut sorgen würde. Da Kind den Erziehungsbeistand nach dem Kennenlernen ablehnt und JA AB nun ersteinmal Urlaub hat, findet die kommenden 2 Wochen kein Umgang statt.

    Nun ist heute folgendes passiert. Wir wohnen im Dorf gegenüber des Sportplatzes. Auf dem Parkplatz des Sportplatzes steht seit 3 Wochen mein abgemeldetes Wohnmobil. Kind ging 8 Uhr zum Sportplatz zum Fussballspiel. Zwischen 8 und 8.30 Uhr muss KV dort erschienen sein. Als ich 8.35 Uhr zum Sportplatz ging musste ich am Womo vorbei und sah das ein Reifen Luft verlor. Wusste zu dem Zeitpunkt nicht das KV dort war. Nach dem Spiel schaute ich nochmal nach dem Reifen und sah das der Reifen weiter Luft verlor. Beim Mittag erzählte Kind das KV auf dem Sportplatz war. Nun ist der Reifen fast platt. Höre ich die Flöhe husten? Vor einigen Wochen ist KV erneut von der Polizei ohne Führerschein erwischt worden und er machte mich dafür verantwortlich. Zumindest sagte er dies vor einer Woche unserem Sohn im Umgang.

    Wie kann ich unseren Sohn und mich effektiv schützen? Hat jemand Erfahrungen?

  • Hallo Nimak,


    erster Schritt wäre zu klären, was mit dem Reifen ist. Wenn eine Fremdeinwirkung wahrscheinlich, mache eine Anzeige gegen Unbekannt.


    Schützen kann man sich gegen solche Attacken eigentlich kaum. Immer nur hoffen, dass Mal jemand gesehen, also erwischt wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Volleybap, danke für deine Rückmeldung. So war auch mein Gedanke. Ich war gerade nochmal schauen. Der Reifen ist nun platt. Wäre es zur anderen Zeit als dem Zeitraum passiert als KV in der Nähe des Fahrzeuges war, wäre der Verlauf des Luftabgangs im Reifen anders verlaufen. Da KV aus dem KFZ Bereich kommt mag ich kaum an einen Zufall glauben. Außerdem hat er in der Vergangenheit in Krisen schon andere Autos bearbeitet. Aber ne Zeugen hab ich nicht. Ich könnte Kind noch detaillierter ausfragen. Dies möchte ich verhindern, da er schon genug belastet ist und ich eh den Schaden selber tragen muss.


    Meint ihr ich sollte, wenn sich eine Manipulation bestätigt, das Jugendamt informieren? Ich kann es ihm ja nicht nachweisen.

  • Unbewiesene Verdächtigungen fallen auf Dich zurück. Und mit platten Reifen hat das Jugendamt nichts zutun. Selbst wenn Du einen Zeugen hast.


    Umgang hängt nicht davon ab, ob jemand "nett" ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das verstehe ich. Aber wenn das UE in einer Krise steckt und dadurch Selbst-, fremdgefährdend ist? Ich mach mir weniger Gedanken um den Reifen als um unseren Sohn, den er bei der Schule oder im privaten Bereich abgreifen kann. Mit ner NPS und Alkohol im Blut dann nicht so schick.


    Ja ich weiß man kann sich nicht gegen alles versichern. Die Gedanken kreisen trotzdem und bevor ich unser Kind mit meinen Gefühlen belaste, versuche ich hier kompetente Rückmeldung zu bekommen, damit präfrontale cortex wieder zur Ruhe kommt. 🙃