Familienversicherung während des Trennungsjahrs

  • Die Versicherung bleibt bis zur Scheidung bestehen. Deine EX sollte nur die Adressänderung mitteilen.

    Bei der KV geht das tatsächlich so, soweit ich weiß, bei anderen Familienversicherungen aber nicht unbedingt, glaube ich. Jedenfalls war mein KV mit Auszug bei uns aus der Familien-Haftpflicht sofort raus bzw. wäre sofort raus gewesen, wenn unsere Vertreterin nicht ein paar Monate Kulanz mit Hinblick auf sein Studenten-Dasein erwirkt hätte.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Bei den meisten Haftpflichtversicherungen wird festgelegt sein, dass Ehepartner mitversichert sind, denke ich.

    Die meisten Versicherungen sind an die Ehe gebunden, also gültig bis zur Scheidung plus wenige Wochen Karenzzeit.

    Anders allerdings bei der Hausratversicherung. Die ist in der Regel an den im Vertrag festgelegten Wohnraum gebunden. Ansonsten ist nicht der sich trennende Partner für eine Neuversicherung verantwortlich. Der Versicherungsschutz (nach Scheidung) besteht für den Versicherungsnehmer. Sind beide Versicherungsnehmer, muss der Versicherung gegenüber erklärt werden, wer nach der Scheidung alleiniger Versicherungsnehmer ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.