Wieder allein als Alleinerziehender

  • Vollbio

    Würde ich nicht machen. Du kannst das doch bestimmt abschätzen, kann deine Noch-Frau ihren Lebensunterhalt von TUH und 1/2 Kindergeld bestreiten?


    Wenn nicht, muss sie ja wsl so oder so zum Jobcenter.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Sie wohnt mietfrei, und sämtliche Neben- und Verbrauchskosten werden ebenfalls komplett von mir getragen. Ich habe das beim TU gegengerechnet und ihr Mitte August noch etwas über 3.000 für April bis August überwiesen. Ab jetzt erhält sie etwas mehr als 610 und nach ihrem Wegzug knapp 900 EUR monatlich, Keidung stelle ich weiterhin komplett, die Krippengebühr zahle ich ebenfalls weiterhin ganz.

    Meinst du, dass sie damit unter dem Hartz-IV-Satz liegt?

  • Ich hab keine Ahnung, wie das bei euch mit den Lebenshaltungskosten und Miete so aussieht, aber hier würde man als Einzelperson damit sicher zurecht kommen. Mit Kind… keine Ahnung.


    Ich finde aber die Vorstellung, finanziell von meinem Ex-Partner abhängig und damit unselbstständig zu sein, ganz schön problematisch, ich würde mir da als erstes einen Job suchen, um auf eigenen Füßen zu stehen. Alles andere käme in meiner Gedankenwelt nicht in Frage. Ist sie da anders?

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • ich würde mir da als erstes einen Job suchen,... Ist sie da anders?

    Das war ja der Punkt, weshalb sie jetzt hingeworfen hat, weil ich darauf bestanden hatte, dass sie zumindest etwas dazu verdient.

    Natürlich hätten 450 Euro mehr oder weniger mich nicht umgebracht, aber ich hatte es nicht mehr eingesehen, dass die ganze Hausarbeit, meine beiden Kinder betreuen sowieso 100% mein Job, aber auch die Kleine 80 bis 90 % zu betreuen, während sie die Wochenenden mit ihren Freundinnen verbringt und während der Woche nur noch für sich hierher kommt.

    Unterm Strich habe ich mir finanziell sicher ein Eigentor geschossen, aber ich wollte und konnte einfach nicht mehr länger, immer die Klappe halten müssen, damit es hier nicht zu einer Explosion kommt.

    Mir geht es viel besser und meine Kinder und ich finde ich, das läuft auch besser.

  • Sie wohnt mietfrei, und sämtliche Neben- und Verbrauchskosten werden ebenfalls komplett von mir getragen. Ich habe das beim TU gegengerechnet und ihr Mitte August noch etwas über 3.000 für April bis August überwiesen. Ab jetzt erhält sie etwas mehr als 610 und nach ihrem Wegzug knapp 900 EUR monatlich, Keidung stelle ich weiterhin komplett, die Krippengebühr zahle ich ebenfalls weiterhin ganz.

    Meinst du, dass sie damit unter dem Hartz-IV-Satz liegt?

    Nur mal so ein Gedanke:

    Abhängig ist nicht nur der, der annimmt. Der der gibt ist es nicht weniger.


    vg von overtherainbow

  • Franziska : UHV steht ihm ja, bei nicht vorhandener Leistungsfähigkeit der KM, für die Kinder rechtlich, also den Kindern zu.

    Das er weniger Einnahmen in der „WG“ hat, ist ja eine andere Geschichte.


    Die mich übrigens brennend interessieren würde.

    Ist das so, daß Du Räumlichkeiten an Menschen im Augenblick der Migration, also klassisch Ankommende, vermietest?


    vg von overtherainbow

  • Ich glaub das WG Zimmer Angebot gab es auch schon mal vor 3 Jahren bei seiner EX Frau.


    Wie ist das eigentlich rechtlich mit eurer Trennung? Gibt es Probleme mit dem Visum/Aufenthaltstitel? Was ist wenn deine Frau zurück ihr Heimatland möchte, weil sie hier doch keine Wurzeln schlagen kann?

  • Trennungsunterhalt ist ein Muss, da kann die Frau nicht drauf verzichten. Das ist gesetzlich so vorgegeben.

    Durch die Pandemie ist mir einiges an Einkommen weggebrochen

    overtherainbow , mit Migration im Sinne von Geflüchteten habe ich nichts zu tun. Ich vermiete an Studenten, und dieser Markt ist hier durch die Pandemie bedingt eingebrochen. Jedes Zimmer im Schnitt um 100 eur Miete runtergesetzt, geht's dann wieder, aber es fehlen dann jeden Monat runde 1000 Euro.

    Dem Trennungsunterhalt ist das aber egal. Der bezieht sich auf die vorangegangenen drei Jahre, und die wussten meist noch nichts davon, dass sie b.a.w. die letzten fetten Jahre sein werden.


    overtherainbow hat recht, wenn er sagt, "Das er weniger Einnahmen in der „WG“ hat, ist ja eine andere Geschichte.", Das UVG wird in diesem Zusammenhang trotzdem aktuell, da ich aufgrund ihrer Trennung nun die Voraussetzungen für den Erhalt des UVG erfülle.


    Wenn meine Frau nach Hause zurück wollte, könnte sie gehen. Aber ich glaube nicht, dass sie zurück will - wobei ich mir bei ihr keine Vorhersage mehr trauen würde.


    Das WG Zimmer war für meine Frau damals, als sie neu hierher kam, für sie 3 Monate zwischen Einreise und Eheschließung

  • :/ na zumindest zwei Mieterinnen, waren keine Studentinnen ;)

    Grundsätzlich finde ich es aber auch nicht verwerflich seine(n) Partner(in) auf, während oder bei der Arbeit kennen zu lernen


    vg von overtherainbow

    Ich verstehe deinen Beitrag nicht ganz, welche 2 Studentinnen meinst du da?


    Natürlich ist das kein Studenten-Wohnheim, wo du immatrikuliert sein musst. Ich habe auch schon 3 mal Arbeitslosen vermietet. Die haben sich aber allesamt als Problemfälle herausgestellt. Sprich: die beiden MitbewohnerInnen haben kurz nach deren Einzügen gekündigt und ich hatte das Nachsehen. Aktuell sind selbständige IT-Leute, Amazon-crew, ein ausgebildeter Arzt, der jetzt seinen C1 macht, ... Aber mehr als die Hälfte sind Leute die ihren Master machen, ein Internship oder ein Duales Studium.


    Ich finde gerade nicht den Zusammenhang zur Partnersuche am Arbeitsplatz.

  • Trennungsunterhalt ist zwar rechtlich bindend, aber wenn der andere Elternteil das Geld nicht hat dafür, dann kann und muss er es auch nicht zahlen. Für den Kindesunterhalt gibt es ja glücklicherweise noch den Unterhaltsvorschuss. Ich weiss, wovon ich rede, stecke nämlich selbst in der Situation, noch nie einen Trennungsunterhalt von KV erhalten zu haben. Dabei hatte ich mich damals schon etwas gefreut darauf. :D

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Naja, hier handelt es sich aber um eine andere Konstellation.


    Die KM war bisher Mutter, Schülerin und Hausfrau und hatte - wenn ich das richtig verstanden hatte,

    bisher in Deutschland kein Einkommen erwirtschaftet - sie ist also abhängig und auf Trennungsunterhalt angewiesen.

    Alternativ kann sie ALG II beantragen - dann werden aber die Unterhaltspflichten des TS geprüft und da ist dann nicht nur das Einkommen

    sondern auch Kapitalerträge aus Vermietung zu berücksichtigen.