Umgang in Coronazeiten - OLG-Entscheidung

  • Aufgrund der Coronapandemie hat ein Betreuungselternteil vom Umgangselternteil verlangt, vor jedem Umgang mit den Kindern einen Test durchzuführen. Dies wurde vom Umgangselternteil abgelehnt. Der Betreuungselternteil hat darauf den Umgang verweigert. Darauf kam es zur Klage erst vor dem Familiengericht und dann in zweiter Instanz vor dem OLG.


    Das Familiengericht entschied, von einem negativen Coronatest dürfe man nicht den Umgang abhängig machen. Dagegen klagte der Betreuungselternteil vor dem OLG und forderte nun, dass der Umgangselternteil sich impfen lassen möge.


    Das OLG entschied, dass eine Impfung nicht zu erzwingen sei, aber der Kontakt zwischen Umgangselternteil und Kindern zum absoluten Mindestmaß an zwischenmenschlichem Kontakt gehört und deshalb stattzufinden habe. Einzig wenn ein Umgangsbeteiligter Krankheitssymptome zeige oder unter Quarantäne stehe, sei ein Aussetzen des Umgangs möglich.




    Im jetzt veröffentlichten Beschluss betont das OLG, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung (April 2021) die Impfung des nicht zu einer Priogruppe gehörenden Umgangselternteil noch nicht möglich (gewesen) sei und damit der Umgang ggfls. für Monate hätte ausgesetzt werden müssen.

    Offen bleibt dadurch, ob durch die mittlerweile veränderte Impfsituation das OLG eine andere Entscheidung treffen würde. In der Sache hat sich der Umgangselternteil in einer Vereinbarung vor Gericht zur schnellstmöglichen Impfung bereit erklärt. Damit wurden vom OLG die ursprünglichen bereits früher vor dem Familiengericht getroffenen Umgangsvereinbarungen für gültig erklärt.



    OLG Nürnberg, Aktenzeichen: 10 UF 72/21

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.