Im Falle meines Todes....Sorgerecht für mein Kind

  • Hallo ihr Lieben,


    (Ich hoffe es gibt nicht schon einen Thread zu diesem Thema, den ich übersehen habe 🙈 Falls ja, sorry - und vielleicht kann mich ja dann wer nettes verlinken)


    Bei mir ist es folgendermaßen:

    Ich bin 40, ledig, habe keine Geschwister, und an Verwandschaft nur meine Mutter, die aber auch schon 79 Jahre alt ist.


    Es wird bei meiner Tochter keine offizielle Vaterschaftsanerkennung geben.


    Wie kann ich gewährleisten, dass im Falle meines Todes, meine Tochter nicht zu fremden Menschen oder gar in ein Heim kommt?


    Wie habt ihr das geregelt, falls es bei euch ähnlich ist?


    Es gibt zwei sehr gute und langjährige Freundinnen, die ich gerne als "Sorgerechtserben" einsetzen würde, (und die das auch gerne möchten und könnten) habe aber gehört/gelesen, dass das nicht unbedingt so einfach geht?


    Brauche ich einen Anwalt, der mich da berät, oder reicht ein gutes Testament?


    Danke für eure Erfahrungen und Tipps!

    Die Jojo

  • Hallo Jojo,


    zuerst einmal: Der eigene Todesfall als Elternteil eines Kindes ist eine große Seltenheit. Man sollte darüber nachdenken, aber es besteht kein Anlass, da jetzt sehr nervös zu werden und große Sorgen zu entwickeln. Verwnadtschaft, schreibst Du, sei im Grunde nur deine 79jährige Mutter. Sieh das positiv. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass dein Kind seine Mutter auch noch in dem Alter erleben wird ...


    Jetzt aber zu deiner Frage. Da zuerst: Das Sorgerecht kann nicht vererbt oder von dir auf eine Person übertragen werden. Das Sorgerecht haben grundsätzlich laut Gesetz die leiblichen (verheirateten) Eltern. Bei unverheirateten die Mutter. Der vater muss gesondert eingetragen werden beim Standesamt, um das Sorgerecht zu haben.


    Sollte wirklich der absolut unwahrscheinliche Todesfall des (einzigen) Elternteils auftreten, fällt das Sorgerecht (vorübergehend) an das Jugendamt. Vom Familiengericht wird in überschaubarer Zeit ein Vormund eingesetzt, der (Teile des) Sorgerechtes übertragen bekommt.

    Das ist der Punkt, wo deine Wünsche und Vorstellungen ins Spiel kommen: Du kannst eine Erklärung abgeben - ähnlich wie ein Testament - was und wen Du Dir vorstellst. Das können in deinem Fall sehr wohl Freunde sein.

    Wichtig: Die sollten "von ihrem Glück" wissen und sich dazu bereit erklären. Im "Falle eines Falles" gucken sich Jugendamt und Gericht den Vorschlag an und dann trifft das Gericht eine Entscheidung. Dabei wird geschaut, ob zu dem Zeitpunkt die Nähe und die Beziehung zwischen der genannten Person und dem Kind besteht und wie die Zukunftsaussicht wohl sein wird. Hört sich ein bisschen schräg an, aber liegt darin begründet, dass zwischen deiner schriftlichen! Erklärung und dem Eintrittsfall oft Jahre vergehen und die Welt und auch die Beziehungen sich ändern. Heißt. Eine Erklärung, die zwölf jahre alt ist und nie wieder angepackt wurde, könnte das Gericht weniger beeindrucken als eine Erklärung, die alle drei Jahre aktiv verlängert wurde ... Aber das nur am Rande.

    Wichtig zu wissen ist, dass du nur den Wunsch aussprechen kannst. Die Festlegung erfolgt durch das Gericht. Das wird übrigens in der von dir beschriebenen Konstellation auch noch einmal nach dem leiblichen Vater gucken. Auch hier ist es so, dass da sich im Laufe der Jahre etwas ändern kann ...


    Wenn Du ein Testament aufsetzt, kannst Du das sicher in einem Gang klären beim Notar. Da sollte dann auch besprochen werden, wie das mit der Erneuerung der Sorgeerklärung läuft. Dafür jedesmal das Testamernt zu ändern, wäre ein über die Jahre teurer Spaß ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der eigene Todesfall als Elternteil eines Kindes ist eine große Seltenheit.

    Volleybap, es ehrt Dich, dass Du Jojo die Sorge etwas nehmen möchtest und ich möchte da jetzt auch nicht andersherum zu schwarzmalen - aber die Aussage, dass das eine große Seltenheit ist, würde ich so jetzt nicht unterschreiben.


    Jojo guck mal hier:


    SG festlegen im Todesfall?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Volleybap: sehr vielen dank für deine ausführliche Antwort, das ist sehr hilfreich. Ich sehe es so, man sollte für alles gewappnet sein, mental und sachlich. Ich bin ein positiver und optimistischer Mensch, aber einfach gerne abgesichert. Dennoch danke, dass du so liebe Worte gefunden hast. Ich habe auch nicht vor, mein Kind, auf das ich so lange gewartet habe, so schnell zu verlassen😊


    CoCo: auch dir vielen dank, der link ist ebenfalls sehr hilfreich.


    Dann sollte ich mit dem KV sprechen, ob er sich mit mir einigen kann, dass er ebenfalls mit der Wahl meiner Freundinnen einverstanden wäre. Sie erben auch meine Immobilie und eine Freundin lebt schon hier, so dass alle erst mal in ihrem Umfeld bleiben könnten.


    Wie ist es mit der Vermögensvorsorge? Meine Tochter würde, falls meine Mutter auch nicht mehr lebt, ein Haus und einige Wohnungen erben, wer würde das verwalten bis sie volljährig ist? Weiß das jemand? Kann ich das testamentarisch bestimmen??

  • Konkret nach nackten Zahlen haben wir in D derzeit 13,5 Millionen Minderjährige (Kinder). 18.000 davon sind rechtliche Vollwaise, also von der Rentenversicherung anerkannt elternlos (das ist jetzt der einzig statisch vorliegende Wert, auf den man bauen kann). Da sind wir im Bereich von unter 0,01 Prozent. Das muss jetzt jeder für sich selbst einschätzen, wie hoch er die Wahrscheinlichkeit ansetzt.


    Danke aber @ Coco auf jeden Fall für die Verlinkung des alten Threads. Da ist ja die juristische Diskussion in den Mittelpunkt gerückt und gut dargestellt, wie die Abläufe der Reihe nach sind.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Statistik nutzt halt leider nichts, wenn es einen selbst dann doch trifft. Vielleicht ist mein Blick da auch etwas einseitig getrübt; durch Kontakte zu Familientrauerbegleitung; Trauerforen u.ä. ;)


    Wie auch immer ist es bestimmt ein gutes Gefühl, wenn man weiß, man hat da alles in seiner Macht stehende geregelt. Erinnert mich daran, dass ich ja auch schon längt eine Vorsorgevollmacht etc. gemacht haben wollte... 🥴

    LG
    CoCo




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  • Dann sollte ich mit dem KV sprechen, ob er sich mit mir einigen kann, dass er ebenfalls mit der Wahl meiner Freundinnen einverstanden wäre. Sie erben auch meine Immobilie und eine Freundin lebt schon hier, so dass alle erst mal in ihrem Umfeld bleiben könnten.

    Es könnte sehr schwierig sein, eine rechtsverbindliche Absprache zu treffen, die den leiblichen Elternteil auf ewig bindet, auf die Ausübung des Sorgerechts generell zu verzichten.

    Wie ist es mit der Vermögensvorsorge? Meine Tochter würde, falls meine Mutter auch nicht mehr lebt, ein Haus und einige Wohnungen erben, wer würde das verwalten bis sie volljährig ist? Weiß das jemand? Kann ich das testamentarisch bestimmen??

    Vermögenssorge ist Teil des Sorgerechts. Hier ist es aber einfacher, in einem Testament Vorgaben zu geben, dass über den Pflichtteil hinaus (der immer deinem nächsten Verwandeten, also deiner Tochter zusteht), Vorgaben gemacht werden, dass zB der leibliche Vater nicht an das Vermögen heran kann. Dafür brauchst Du aber wohl einen Anwalt.

    Liebe Grüße



    Bap



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