Urlaub mit dem Vater

  • Eine kurze Frage:


    Muss mir der Vater sagen, wann er mit den Kindern wieder aus dem Urlaub zurück kommt? Also z.b. "Fahren von Datum XY bis Datum XY". Kann/darf ich das von ihm verlangen?

    Da wahrscheinlich ein SR Streit kommt, würde ich gerne wissen, ab wann ich mir Sorgen machen muss.


    Wir leben aufgrund der noch sehr frischen Trennung noch im gemeinsamen Haus.

    Urlaub wird bei Verwandschaft verbracht, Reise mit dem Auto. Er hat also keine zwingenden Buchungszeiten, sondern kann spontan sein.

  • In eurer ungeklärten Situation gibt es sicherlich keinen ausdrücklichen Rechtsanspruch darauf. Aber natürlich den normalen, "ethischen" Anspruch darauf zu wissen, wann wer wie unterwegs ist und zurück kommt. Entsprechend würde ich schon verlangen, dass er "ungefähr" angibt, wie lange er weg bleiben will mit den Kids. Und auch, wenn er was kürzer bleibt oder länger entsprechend kommuniziert.


    Grenzen sind letztlich durch die Termine der Kinder gesetzt: Schule, Arztbesuch, zugesagte Verabredungen etc. Das solltet Ihr absprechen. (Also jetzt nicht den Schulbeginn. Das Wissen dürfte man voraussetzen ... Aber vielleicht muss noch etwas vorbereitet werden usw.)

    "Sorgen" muss man sich objektiv letztlich keine machen. Unglücke werden in der Regel nicht passieren. Und wenn, würdest Du die Erste sein, die es erfährt.

    Subjektiv ist das eine andere Sache. (Ich beiß mir heute noch auf die Zunge, meine Kids nicht mit einem "Fahr vorsichtig" oder "Pass auf Dich auf" zu verabschieden. Und die sind nun wirklich schon gut erwachsen ...) Kritisch kann es nur sein, wenn die Gefahr bestehen würde, dass Ex mit den Kindern das Weite sucht und gar nicht zurückkommen will.


    Wer packt denn die Taschen der Kinder? Wer wäscht vorher? Da muss man ja ein bisschen wissen, für welchen Zeitraum/für wieviel Tage man packt. Über die Schiene geht es vielleicht etwas einfacher mit der Absprache und wirkt nicht so stark als Kontrolle.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sorgen eher im Sinne davon, dass er nicht mehr mit den Kindern zurück kommt, sondern bei der Verwandtschaft bleibt. Er hat bereits das Kindergeld für sich beansprucht mit der Begründung, dass diese in den väterlichen Haushalt übergegangen sind.

    Ich weiß, dass er die Kinder rechtlich ohne mein Einverständnis nicht 800km weit anmelden darf.

    Aber wir haben hier auch schon viel erlebt und mitbekommen.

  • Ja nun. Das Problem bleibt natürlich bestehen - egal, ob er nach zwei oder zwanzig Tagen nicht aufschlägt.


    Zum Kindergeld: Diese Erklärung gilt nur, wenn Ihr die gemeinsam abgebt. Ansonsten Widerspruch einlegen. Folge ist allerdings, dass die FamKasse die Auszahlung sperrt und prüft.

    Gibst Du allerdings Dich mit der Begründung : "Kids sind in den väterlichen Haushalt aufgenommen" einverstanden, dann bist Du auch unterhaltspflichtig. Und hättest in einer späteren Aufenthaltsbestimmungsrechtverhandlung die böse Situation, dass Ex darauf verweisen kann: Damals hat die Mutter akzeptiert, dass die Kids in meinen Haushalt kommen.


    Macht Ex das aus dem Bauch raus oder hat er Beratung?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hab gestern direkt per Anwalt Widerspruch erhoben, denn weder habe ich dem zugestimmt noch entspricht es der Wahrheit.

    Er hatte gestern seinen Ersttermin beim Anwalt, ich zufällig auch (haben natürlich verschiedene Anwälte). Was dabei heraus kam, möchte er mir heute Abend, wenn dir Kinder im Bett sind, mitteilen.


    Wegen der Rückkehr aus dem Urlaub: Pflichttermine gibt es keine. Die Kinder sind nicht Schulpflichtig und der Kindergarten hat keine Schließtage (wir beginnen hier auch erst mit den Sommerferien).

    Sein Ziel ist es, die Kinder zu sich zu nehmen. Darum traue ich ihm gerade nicht sehr weit.

  • War der Vater schon früher mit den Kindern allein im Urlaub bzw. bei der Verwandtschaft über einen längeren Zeitraum?


    Habt ihr gestern Abend noch darüber gesprochen , keine Ahnung , ob ihr ein Schreiben in doppelter Ausführung aufsetzen könnt, dass du zustimmst, dass er im Zeitraum von..bis... mit seinen Kindern verreist und sie danach die Ferien mit dir verbringen,

    das würde bedeuten, du hättest etwas in der Hand falls er nicht auftaucht.

  • Nein, er war mit den Kindern maximal ne Runde spazieren.


    Laut ihm liegen alle Informationen dem Jugendamt vor. Auf mein Drängen hin, sagte er mir nun immerhin ein Datum.

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