Unterhalt für K1 (fast 18) anscheined zu niedrig

  • Hej hej


    Jetzt muss ich mal nachfragen: KV1 zahlt Unterhalt für K1, jeden Monat. Bisher alles kein Thema, aber K1 ist größer und gefräßiger geworden und verbraucht ganz schön Ressourcen.

    Er meinte zu mir, dass sein Dad zu wenig Unterhalt zahlt, da er gut verdient, ich allerdings habe null Schimmer, was der KV verdient.

    Wir haben uns vor vielen Jahren mal mündlich auf Betrag x geeinigt, damals war K1 allerdings noch kleiner als ich und hat weniger gemampft :-)

    Ich hab mal in die Düsseldorfer Tabelle gesehen.....K1 hat Recht. KV 1 zahlt weniger als es im niedrigsten Bereich verpflichtend wäre. (Er verdient locker mehr als 1900 Euro)

    Seine Lebenssituation: Seit 10 Jahren verheiratet, ein weiteres Kind (5), zahlt ein Haus ab, Frau geht ebenfalls arbeiten.

    Im Januar habe ich den KV bereits darauf angesprochen, ob er das mal durchrechnen kann mit dem Unterhalt. Er hat mir daraufhin zugesagt, dass er das macht, da kam allerdings nie was.

    Ich tu mich grundsätzlich schwer, Menschen nach Finanzen zu fragen, ich komme alleine prima zurecht und habe meinen Stolz.

    In dem Fall jetzt geht es aber um die Belange meines Sohnes, der noch zwei weitere Jahre zur Schule geht, kein eigenes Geld verdient und doch sicher ein Recht auf Betrag x hat ?

    Was ist für uns der nächste Schritt, wenn wir nicht direkt zur Anwältin wollen? JA?

    Der KV sagt K1 immer, dass er so viel nicht verdient und er kein Geld hat.....dazu passen einige Dinge jedoch nicht recht.

    Was wir beide sicher nicht wollen, ist einen Streit vom Zaun brechen. Aber wie schon erwähnt: der Unterhalt eines Pubertiers mit dem Hunger einer siebenköpfigen Raupe (Training, besteht nur aus Muskelt und verbrennt einfach ALLES!!!!) und dem Bestreben, deutlich über 1,90 m zu werden ist einfach ein anderer als der, für ein Kind mit weniger Appetit und in kleiner^^^^^^

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil:

  • Der Sohn ist volljährig und muss sich um den Unterhalt selber kümmern.


    Dabei ist zu beachten, dass sowohl der Vater, als nun auch du zum Barunterhalt verpflichtet seid. Ich gehe jetzt mal davon aus ,dass er in einer Schule ist, die zu einem allg. Schulabschluß führt (bei dem Alter wohl das Abitur). Dann sind er und das Halbgeschwister gleichranging im Unterhalt, ansonsten ginge der Unterhaltsanteil des minderjähigen Kindes vor dem des volljähringen


    Dabei rechnet ihr euer beider bereinigtes Einkommen (Fahrtkosten, etc. sind bei der Bereinigung abzuziehen) und schaut in die DDT. Den Betrag nehmt ihr, zieht das komplette Kindergeld ab und habt den BEtrag ,der dem Sohn monatlich in Bar zusteht.

    Was jeder Elternteil dabei zahlen muss ergibt sich aus der Haftungsquote, das ist das Verhältnis euer beiden Einkommen.


    Korrekt würde dann der Unterhalt auf das Konto des Sohnes fließen udn er macht mit dir aus, was er monatlich für Kost und Logis abgibt und was er in Zukunft selber davon zahlen wird.


    Wenn du verräts, was er und du in etwa verdienen und was der derzeit zahlt kann man hier mal üebrchlagen, ob es sich lohnt, da viel Energie reinzustecken

  • Ist mein Sohn denn mit 17 echt schon als volljährig anzusehen?

    Er wird Ende September 18.


    Es hat sich eben noch eine völlig neue Situatin ergeben: Der KV hat mich angerufen und gemeint, er hätte nun endlich einen Brief vom Anwalt bekommen, in dem dieser ihm mitteilt, dass er bereits seit 10 Monaten gar keinen Unterhalt mehr zahlen braucht. Somit stellt er den Unterhalt zu übermorgen ein.

    Begründung: Unser Sohn hat im letzten Jahr seinen Abschluss gemacht, danach ist sein Ausbildungsplatz jedoch Corona zum Opfer gefallen. Dies hat er im September erfahren. Danach hat er versucht, erneut an die Schule zu kommen, um einen weiteren Abschluss (Realschule) dran zu hängen, was zu Oktober schon nicht mehr ging, da die Klassen voll waren.

    Er hat darauf hin versucht, einen Nebenjob zu bekommen, die immer gleiche Ansage der Leute "Erst ab 18". Dank Corona ist im letzten Jahr einfach unfassbar viel weggefallen.

    Jetzt hat er sich im Februar direkt wieder an der Schule angemeldet, um ab September den Realschulabschluss nachzuholen, parallel haut er Bewerbungen für Ausbildungsplätze raus, mittlerweile sieht es echt gut aus auf dem Markt.

    Morgen geht er probearbeiten für einen Nebenjob, bei zwei weiteren stellt er sich nächste Woche vor.


    Jetzt bin ich völlig überfragt, ob der KV den Unterhalt tatsächlich einfach so einstellen kann (beläuft sich auf 394 Euro). Und da ich völlig überfragt bin, hab ich meine Anwältin angeschrieben ob sie uns weiter helfen kann. Einfach hinnehmen ohne Überprüfung möchte ich das ganze nicht, schließlich reisst das ein ziemlich großes Loch in unseren Haushalt ( Ja, ich würde mir zusätzlich zu meinem Job als Erzieherin noch einen Nebenjob suchen um alles abzufangen, da ich aber (sichtbar/zuuu) schwanger bin, stellt mich niemand mehr ein :-( )

    Ich bin eh schon ein Sparfuchs und habe null Ansprüche ans Leben, das Auto ist klein und gebracuht, einen Fernseher habe/benötige ich nicht, wir haben eine gemütliche Wohnung die zum Glück nicht dem Mietspiegel der Gegend entspricht (Sonst wäre ich echt verzweifelt, die Stuttgarter Gegend ist so teuer, als würden alle bei Bosch oder Porsche/Daimler arbeiten) und ich liebe Second-Hand Läden.

    Wir fliegen nirgendwo hin und machen nie Urlaub im Hotel, uns geht es trotzdem super :-D

    Wir reden hier wirklich nicht von "Wir haben null Bock auf Arbeit und machen uns nen lauen Lenz auf Kosten anderer".

    :)

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil:

  • Dann beantragst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt - da geht ziemlich einfach und du bekommst 309 Euro - click


    In der Übergangsfrist ist der KV auch Unterhaltspflichtig - oft warten auch Kinder nach dem Abitur auf einen Studienplatz - zahlen muss er bis zum Abschluß der ersten Ausbildung. Das K1 nun nix gemacht hat - ist etwas doof - auch deutlich länger wie 6 Monate - aber nunja, vielleicht sollte er sich, wenn es dieses Jahr auch mau aussieht, an einer Berufs-Fachschule einschreiben oder ein FSJ anfangen.


    Ihr solltet ein Gespräch mit der Beistandschaft des Jugendamtes führen und euren Fall schildern. Die Beistandschaft kann Jugendlichen und junge Erwachsene bis 21 beraten und auch Unterhaltsurkunden ausstellen - aber die jungen Erwachsenen nicht mehr vor Gericht vertreten - hier mßte ein Anwalt ran - Prozesskostenhilfe beantragen.


    Also lächeln & atmen


    a) Notfallanmeldung an einer beruflich bildenden Schule (ob er das dann Antritt ist eine andere Sache)

    b) weiter Bewerbungen

    c) Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn es auch nur bis 09 ist - aber da zeigst du dem Frosch auchmal wo die Locken sind

    d) mit K1 zur Beistandschaft im Jugendamt und um Beratung & Vermittlung bitten

  • Gut, dass Du Deine Anwältin gefragt hast. Papier ist geduldig, und da der Anwalt des KV seine Interessen vertritt, ist anzunehmen, dass er erreichen möchte, nichts mehr zahlen zu müssen. Im Moment steht erst mal eine Behauptung im Raum - Du hast nichts vorliegen, er hat Dich mündlich informiert, insofern ist das so nicht rechtens. Unterhalt kann man nicht so einfach kürzen!


    Viel Erfolg dabei, Dich beim Jugendamt von der Beistandschaft beraten zu lassen!

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Uah, ganz viele Baustellen. Zuerst einmal zu der Einstellung des Unterhalts:


    Du schreibst, dass ihr als Eltern euch vor zehn Jahren einmal auf einen Zahlbetrag geeinigt habt. Ich vermute, es war eine private Absprache?

    Empfohlen wird, dass solch eine Vereinbarung in Zusammenarbeit mit der Beistandschaft (des Jugendamtes) geschlossen wird. Da wird dann ein sog. "Titel" erstellt. Das ist ein Dokument, in dem sich der Unterhaltspflichtige zur Zahlung unterwirft. Aufgrund des Dokuments kannst du, sobald nicht gezahlt wird, den Gerichtsvollzieher beauftragen bzw. es laufen Schulden auf.


    Gibt es den "Titel" nicht, ist der Vater nur grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Aber ob er in der Praxis leistungsfähig ist und mit welcher Summe, ist völlig offen.

    Auf den "Titel" hat dein Sohn/du als Betreuungselternteil einen Anspruch, gegen den der Vater sich rechtlich nicht wehren kann. Das ist Gesetz.


    Aber: Sohn wird jetzt volljährig. Damit läuft die Unterhaltspflicht so, wie es Rainbowfish gut und umfassend erläutert hat. Ihr als Eltern seit jetzt beide "barunterhaltspflichtig". Die Summe kannst Du in der Düssekldorfer Tabelle ablesen. Dort gibt es eine Rubrik für volljährige Unterhaltsempfänger. Kennst Du Dein Einkommen (offiziell: bereinigtes Nettoeinkommen. Da werden deine zwei/drei anderen Kids zB noch runtergerechnet und ggfls. andere Dinge) und das Einkommen des Vaters, dann kannst du ungefähr ausmachen, was das bedeutet. Normalerweise senkt sich ab dem 18. Geburtstag der Zahlbetrag des bisherig allein Unterhaltspflichtigen. Aber in der beschriebenen Konstellation ist das nur zu erwarten, wenn du ein überdurchschnittliches Einkommen erzielst.


    Jetzt zur Unterhaltspflicht: Man ist als Elternteil bis zum 18. Lebensjahr unterhaltspflichtig bzw. bis zum Ende der ersten Ausbildung (höchstens bis 27 Jahre, wenn alle Möglichkeiten ausgenutzt werden).

    Heißt: Bis zum 18. Geburtstag ist der Vater ohne Wenn und Aber unterhaltspflichtig.

    Ab dem 18. Geburtstag ist er unterhaltspflichtig, wenn der Sohn noch in der Schule ist oder aber in der ersten Ausbildung (und dort unter ca. 900 Euro verdient). Du beschreibst einen momentanen Übergang. Eine Orientierungsphase von einem ca. halben Jahr nach dem 18. Geburtstag beendet nicht die Unterhaltspflicht. (Klassisch: Schulabschluss zum 31.7., aber die Ausbildung fängt nicht am 1.8. an, sondern erst am 1.9. Unterhalt muss geleistet werden. Oder: Abi zum 31.7. als offizielles Schulende. Studiumbeginn zum 1.10. - Unterhalt muss geleistet werden. ) Dockt dein Sohn wieder in der Schule an, ist auf jeden Fall Unterhaltsanspruch vorhanden. Folgt danach eine gering bezahlte Ausbildung oder ein Studium, dann auch.

    Macht Sohn aber "nix" - dazu zählen auch Aushilfejobs etc. -, dann ist in der Regel spätestens nach einem halb Jahr Schluss mit Unterhaltsanspruch (sowohl gegenüber dem Vater als auch gegenüber dir.)


    Aber jetzt ab in die Praxis:

    Du sollest ganz flugs eine Beistandschaft einrichten (vielleicht für alle Kinder, aber das nur am Rande). Auch wenn die maulig sind, weil Sohn volljährig wird: Noch müssen die aktiv werden. Kostenlos holen die eine Einkommensauskunft ein beim Vater. Und Sohn erwirbt sich das Recht, dass die Beistandschaft ihn berät bei der Berechnung des Barunterhalts ab Volljährigkeit.

    Die machen die Arbeit des Anwalts, nur mit mehr Rechten als der Anwalt. Das aber kostenlos. Während Unterhaltsverfahren über den Anwalt ordentlich ins Geld gehen können. Pi mal Daumen muss man ungefähr mit dem Unterhalt rechnen, der im ersten Jahr eingespielt wird, nur um mal diese erschreckende Hausnummer zu nennen. (In der zeitlichen Konstellation kann es aber gut sein, dass du bzw. Sohn nicht um den Anwalt drumherum kommen - sobald er 18 ist, kannst du allerdings nicht mehr in Sohns Auftrag aktiv werden ...)

    Zahlt der Vater nicht(!), solltest Du sofort Unterhaltsvorschuss beantragen (Unterhaltsvorschusskasse sitzt meist auch beim Jugendamt). Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Geburtstag geleistet an Kids, die keinen oder geringen Unterhalt beziehen. Fließt zwar nur noch zwei Monate, aber er fließt und hilft euch erst einmal. Und: Die Unterhaltsvorschusskasse tritt an den Vater heran und überprüft dessen Zahlungspflicht und Zahlungsmöglichkeit. Du machst dadurch ordentlich Druck auf den Vater, sich unterhaltsmäßig ordentlich zu verhalten.

    Alles sollte noch "in diesem Monat" (Beistandschaft) veranlasst werden oder gleich im Juli (Unterhaltsvorschuss). Da laufen Fristen (die ich jetzt nicht auch noch erklären will ... wird eh zu viel ...) Bei beiden reicht für die Einhaltung der Fristen ein Schreiben oder eine E-Mail: "Hiermit beantrage ich die Einrichtung einer Beistandschaft für meinen Sohn XY" sowie an die Unterhaltsvorschusskasse gleicher Wortlaut, nur halt "Unterhaltsvorschuss".

    Adresse /Kontakt verrät dir in der Regel deine Suchmaschine, wenn du Stichwort und Ort eingibst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Sodele, ich war fleissig.

    Ich habe bei JA angefragt, wie die Rechtslage aussieht. Die Dame hat herzlich gelacht als sie vom Schrieb des Anwaltes hörte und meinte, da Sohnemann u18 ist, funktioniert das so nicht.

    Was nun läuft ist: Ich muss den Brief vom Anwalt einfordern (darauf habe ich ein Recht). Parallel beantragen wir Unterhaltsvorschuss, da das Einstellen der Zahlung jetzt sehr kurzfristig ist. Das Jugendamt übernimmt gerne die Beistandschaft noch für drei Monate, denn es ist das Recht meines Sohnes, Unterhalt zu bekommen.

    Sollte es im September, wenn der Große 18 wird, zu weiteren Problemen kommen, schaltet sich meine Anwältin ein. Sie ist auf Kinder-und Jugendrecht spezialisiert und wird ihm in dem Falle zur Seite stehen.

    Der Große ist stinksauer auf seinen Vater, was mir für diesen fast Leid tut, denn er verspiet gerade seine Sympathiepunkte.

    Das Gap-Year ist suboptimal, was uns bewusst ist. Er leidet am meisten darunter und ich bin froh, dass ich ihn einigermaßen stabil durch die Pandemiezeit bekommen habe(mental)

    Ab September wird definitiv Schule oder Ausbildung laufen, an der Schule ist er ja schon seit Februar gemeldet. Wir warten nur noch, in welchem Zweig er landen wird. (Sein Vater ist gegen die Schule....jetzt weiß ich auch warum :-D )


    Aber oh man, was ein unnötiger Eiertanz. Hätte ich gerade echt drauf verzichten können.


    rainbowfish: Ich falle im Oktober (spätestens) ins Elterngeld. Ab dann habe ich deutlich weniger Einkommen als jetzt. Daher ist es gerade schwierig, alles durchzurechnen, da ich den genauen Betrag auch noch nicht kenne.


    Ich danke euch allen vielmals für die vielen wichtigen und guten Tipps. Dadurch bin ich heute so viel weiter gekommen als ich zu Anfang gedacht hätte!

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil:

  • Hallo,


    die drei Monate bis zur Volljährigkeit muss der Vater den vollen Unterhalt bezahlen, so er denn berechnet wird anhand dessen bereinigten Nettoeinkommens. Abzüglich evtl. Einkommen des Sohnes. Sollte er auch Einkommen beziehen - auch nur geringfügig - ist er dem Vater genauso auskunftspflichtig gegenüber. Dies Einkommen hat er sich zur Hälfte anrechnen zu lassen. Hat er denn wirklich gar nix gemacht/verdient all die Monate?


    Wie der Anwalt drauf kommt, dass der Vater seit 10 Monaten schon gar keinen Unterhalt bezahlen muss, obwohl die Ausbildung geplatzt ist, erschließt sich mir auch nicht.


    Allerdings kommt mir es trotzdem komisch vor, wenn jemand jahrelang Unterhalt bezahlt und dann von heute auf morgen gar nichts mehr, wohl wissend, dass der junge Mann über kein Einkommen verfügt.

    Aber vielleicht ist das genau die Frage um die es geht....

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo,

    es wurde ja schon alles wichtige geschrieben.


    Da Mindestunterhalt i.H.v. 394 EUR bis vor kurzem bezahlt wurde, geht es eigentlich um Peanuts (so das bereinigte Einkommen des KV nicht um etliche hundert Euro über 1900 liegt (die Unterhaltstufen springen alle 400 EUR netto , dann gibt es jeweils ca. 20 EUR mehr Unterhalt). Bzw. steht jetzt der nicht gezahlte Unterhalt für mehrere Monate zur Debatte, das summiert sich dann doch.


    Ich würde vielleicht mal ein Gespräch zwischen den Beteiligten suchen, so das möglich ist? Der KV kann nicht einfach den Unterhalt einstellen, das geht nicht. Aber:


    Vielleicht ist bei denen ja auch Einkommen weg gefallen?!

    Und dann greift man nach jedem Strohhalm, der sich bietet. Das ist jetzt Spekulation, aber warum sollte sonst ein zuverlässig leistender Unterhaltsschuldner Knall auf Fall die Zahlung einstellen?!


    Dass der Junge seine Situation nun einzig dem KV anlastet, finde ich nicht in Ordnung. Aber das muss er mit sich selbst ausmachen.


    Ich würde mich ja als Vater bedanken, wenn das dann so ausartet und der Frust auf mich als quasi unschuldige Person projeziert wird, so als Sündenbock für alles.


    Ich hatte hier eine ähnliche Situation in 2019, die sich zum Glück aller Beteiligten dann noch gut aufgelöst hat. Allerdings war mein Sohn schon ü18, als er entgegen der ausdrücklichen Absprache vorher die Schule ohne was zu sagen "geschmissen" und dann ein unbezahltes Praktikum in einem Betrieb statt dessen gemacht hat. Ich habe auch den Unterhalt weiterbezahlt, denn es gab ja von nirgendswo Geld. Ich hatte aber auch keine finanziellen Probleme wie KUG durch Corona oder ähnliches.


    In der Situation habe ich aber ganz klar zu verstehen gegeben, nach dem Praktikum dann einfach nichts machen, geht aber mal gar nicht. Das mache ich nicht mit.


    Dann kann man sich nämlich auch als gerade erst 18-jähriger eine Vollzeit-Festanstellung zum Mindestlohn suchen. Dazu bedarf es keinerlei formaler Voraussetzungen und diese Jobs gibt es auch in Stuttgart zuhauf, trotz Corona. Allerdings gibt's dann eben auch keinen Unterhalt mehr. Was ja auch verständlich ist denn bei 2 Kindern hat jemand der sein ganzes Einkommen für sich hat, eventuell am Ende sogar mehr übrig als der Unterhaltsschuldner.


    Und als Unterhaltspflichtiger sollte man da schon drauf achten, wenn man es selbst nicht tut, macht es nämlich niemand. Und überzahlter Unterhalt gilt ja regelmäßig als verbraucht.


    Und es ist auch nicht so, dass alle Unterhaltszahler gegen Schule oder Bildung sind. Es gibt ja heute auch Duales Studium oder ö.D. wo man während des Studiums bereits bezahlt wird. Darüber kann man ja wenigstens mal sprechen, als Option.


    LG


    ps einen Titel zu erwirken, nur weil man es kann, also ohne konkreten Anlass, halte ich immer noch für falsch. Ja es ist ein Recht, aber mehr auch nicht. Ich wage mal vorsichtig zu bezweifeln, dass es z.B. hier auch nur 1 Cent mehr Unterhalt gegeben hätte, wären meine reellen Wohnkosten und die Reisekosten für die Umgänge, die zu 99% auf meine Kosten gingen, sauber gegengerechnet worden. Zu pfänden gibt es doch meistens eher wenig. So hat die KM verlässlich die vereinbarte Summe erhalten.


    Eigentlich Win/win

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ich hab gestern erneut das Gespräch mit dem KV gesucht und ihn darum gebeten, dass er seine Anwältin mal genau fragt, wie sie darauf kommt, dass er nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Gute erste Aussage von ihm: Ihn hat es auch gewundert. Da sind wir also schonmal zu zweit.

    Daher wird er heute mit ihr telefonieren und mich anschließend informieren. Mal sehen, was dabei raus kommt.


    Ich weiß dass der KV gerne den Unterhalt einstellen würde, da es bei ihm monatlich wohl knapp ist mit den Finanzen. Kann ich ja nachvollziehen, es ist jedoch nicht so, dass wir hier in Geld schwimmen. Bei uns ist es auch knapp, aber wir haben unsere Ansprüche anders verteilt.

    Wenn man zu dritt ein Haus mit drei Badezimmern benötigt ist das ein anderer Anspruch ans Leben als "uns reicht die gemütliche Wohnung mit einem Klo für 4" :-D

    Das muss jedoch jede/r für sich selbst entscheiden.


    Was den Großen betrifft: Das Verhältns zu seinem Dad ist seit einiger Zeit eh etwas kompliziert, die Situation jetzt hat dem ganzen quasi ne Kirsche drauf gesetzt. Doch, er darf sauer sein, denn für ihn fühlt es sich an wie ein weiterer Tritt in den Hintern, von denen er in den letzten Monaten schon zu viele kassiert hat. Er liebt seinen Vater sehr, das steht nicht zur Debatte. Leider bekommt er seit einiger Zeit das Gefühl vermittelt, dass diesem seine Frau und der kleine Bruder vor gehen und er nicht mehr wichtig für ihn ist. Und das tut auch mit 17 noch weh.


    Ich warte jetzt ab, was heute beim Telefonat raus kommt und mit den Infos geht es dann weiter zum JA um heraus zu bekommen, wie es dann weiter geht.

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil:

  • Hallo,

    Ich wollte nur mal eine andere Sicht schildern, dass der Unterhalt zumindest bis 18 zu zahlen ist habe ich ja eindeutig auch geschrieben. Dann habe ich das falsch interpretiert, mit dem Sohn/KV Verhältnis, ich dachte er projeziert alle Probleme seiner Situation auf den KV.


    Tatsächlich meine ich das Gras scheint oftmals grüner auf der anderen Seite. Meine Ex-Frau und KM kommt aus wirklich jeder Beziehung besser raus, als sie vorher da stand. Wenn ich bedenke, dass die jetzt in nem riesen EFH wohnt und u.a. meine teuer finanzierte EBK dort im Keller als billiger Stauraum für ausgedienten Plunder dient während ich mir gerade mal ein Wohnklo ganz ohne eigene Möbel leisten konnte ... grrr


    Da gibt es auch noch andere Sachen, die mich wundern.


    Ich drück die Daumen, dass der Sohn was findet. Hier hat sich meine finanzielle Situation seitdem deutlich entspannt.

    Da darf man sich auch mal freuen, nach ein paar wirklich harten Jahren. Zumal er etwas gefunden hat, wo er aufblüht und sich auch eine eigene Wohnung leisten konnte.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Update :-D


    Nachdem der KV mir das Schreiben seiner Anwältin vorgelegt hat, aus dem hervor geht, dass er seinem Kind gegenüber anscheinend nicht mehr unterhaltspflichtig gegenüber ist, habe ich mich ans JuAmt gewendet und um eine Beistandschaft gebeten. Die zuständige Sachbearbeiterin ist sofort tätig geworden und hat den KV angeschrieben.

    Heute morgen hatte ich die Nachricht von ihr im Mailkasten, dass es nun ein neues Schreiben der Anwältin gibt: Der KV weigert sich strickt Unterhalt zu zahlen und wird dies weiterhin tun, auch wenn Junior nach den Ferien weiter zur Schule geht. Zahlen könnte/kann er definitiv, dass geht aus den Unterlagen auch hervor. Sie hat uns daher dazu geraten, uns sofort einen Anwalt/ eine Anwältin zu nehmen und dagegen vor zu gehen "es kann ja wohl nicht sein, dass der KV mit diesem Verhalten durchkommt!!!" Ich habe die Dame direkt angerufen, nachdem ich die Mail gesehen habe und sie hat sich am Telefon echt aufgeregt über den KV. Denn der KV wirft seinem Sohn vor, faul und untätig zu sein und er wäre alt genug um selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.

    Er ist 17...... wir haben Corona und die Zeit war für Erwachsene schon hart.....ich meine ERNSTHAFT JETZT???????

    Am liebsten würde ich Junior darauf festnageln noch zwei Jahre zur Schule zu gehen :-D Aber wenn alles hinhaut startet er zum 1.9. seine Ausbildung.

    Mein Verständnis dafür, dass der KV seinen Sohn drei Monate vor seinem 18ten fallen lässt ist bei 0.

    Naja, nächste Woche haben wir den Termin beim Anwalt, let´s get ready to rumble!!!!!

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil:

  • Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass voller Kindesunterhalt immer bis mindestens zum 18. Geburtstag geschuldet wird. Auch Jugendliche, die weder zur Schule gehen noch sich in Ausbildung befinden, können ihren Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise einbüßen. Frühere OLG-Rechtsprechung hat das sogar mal bei einem 15jährigen gemacht. Die neuere OLG-Rechtsprechung geht vom Ende der gesetzlichen Schulpflicht im jeweiligen Bundesland aus. Z.B. OLG Frankfurt, 5 UF 50/15. Im konkreten Fall dürfte also seit dem Hauptschulabschluss in 2020 kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen (oder eben weniger durch Anrechnung fiktiver Einkünfte). Es sei denn, es gibt aufgrund Corona dazu besondere Gesetze in BW. Erst wenn der Minderjährige seine schulische Ausbildung fortführt oder eine berufliche Ausbildung beginnt, hat er wieder den vollen Unterhaltsanspruch. Und wenn er ab 18 nicht mehr privilegiert ist, rutscht er weit nach hinten in der Rangfolge...


    Trotzdem darf die Beistandschaft die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nicht einfach einstellen und an die Anwaltschaft verweisen. Die Jugendämter haben einfach keinen Bock auf solch einen Fall so kurz vor der Volljährigkeit.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Das OLG Frankfurt hat diese theoretische Diskussion aufgrund der Argumentation des zahlungspflichtigen Vaters geführt und im konkreten Fall abgelehnt. Der Vater musste also zahlen. Daraus abzuleiten, hier im konkreten Fall bestünde keine Unterhaltspflicht, wird dem OLG-Urteil nicht gerecht, sondern verdreht dessen Tendenz geradezu.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was nun läuft ist: ... Parallel beantragen wir Unterhaltsvorschuss, da das Einstellen der Zahlung jetzt sehr kurzfristig ist. Das Jugendamt übernimmt gerne die Beistandschaft noch für drei Monate, denn es ist das Recht meines Sohnes, Unterhalt zu bekommen.

    Wie deutlich geschrieben wurde, läuft wohl alles bereits seit drei Wochen. Unterhaltsvorschuss ist beantragt. Beistandschaft arbeitet. Erste Ergebnisse sind da ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.