Unterhalt für K1 (fast 18) anscheined zu niedrig

  • (Erster Schritt: Kindergeld ab 18 beantragen. Ausbildungsvertrag für Nachweis in Kopie mitschicken. Geht online bei der Familiengeldkasse. )


    Unterhalt ab 18 in Ausbildung: Nettoeinkommen beider Eltern wird addiert. Dann als Einkommen mit der DueTa abgeglichen. Eltern zahlen anteilsmäßig nach ihrem Einkommen, abzüglich Ausbildungsbetrag.

    Einkommen Vater muesste die Beistandschaft vorliegen haben. In der Regel berechnet die noch ein letztes Mal den Betrag. Den einzutreiben obliegt aber dann deinem Sohn. Bei Ausbildungsbetrag plus Kindergeld könnte und wird die Summe für den Vater in der Regel deutlich niedriger sein als bisher.

    Wohnt Sohn noch bei Dir, müsste jetzt eine Vereinbarung ueber Unterkunft und Verpflegung getroffen werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ab Volljährigkeit kann sich Sohnemann vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen. Zum Teil geht das soweit, dass die dann die Eltern zur Auskunft auffordern und die Haftungsanteile berechnen. Die arbeiten fast wie eine Beistandschaft, nur dass sie Volljährige nicht vor Gericht vertreten können.


    Wie immer sollte die Berechnung des Jugendamtes überprüft werden.


    Mutter und Vater haben Anspruch auf Vorlage der jeweiligen Auskünfte über die Einkommensverhältnisse. Sohnemann steht da in der Pflicht.


    Statt Jugendamt kann Sohnemann sich aber auch an die Anwaltschaft wenden, kostet halt.


    Und ja, das Kindergeld wird ab Volljährigkeit in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Die Zahlen liegen doch vor.

    Knapp 600,- Euro netto Ausbildungsvergütung plus 219,- Euro Kindergeld macht ca. 800,- Euro.


    Über die Verteilung Vater/Mutter von 60,- Euro Jugendamt, Beistandschaft oder gleich Anwälte zu beschäftigen ist doch lächerlich.

  • Der Unterhaltsbedarf dieses Kindes

    ab Volljährigkeit ergibt sich aus 13.1.1 und nicht 13.1.2 der SüdL.


    Zu den Einkommensverhältnissen der Eltern ist in diesem Thread wenig zu finden.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Und wieviel Unterhalt bekommt der bald Volljährige im 4. Rang dann?

    Das wird er Dir wahrscheinlich nicht verraten.


    Du kannst es Dir sicher nicht vorstellen, aber im Normalfall braucht es dazu keine Paragraphen, Ränge und Oberlandesgerichte. Die aktuell 860,- Euro als groben Anhalt sind nun wirklich überall nachzulesen.


    Die Aufteilung haben wir (mangels Deinem juristischem Halbwissen) einfach so gemacht: ich habe einen Vorschlag gemacht wir hoch mein Anteil ist und was damit passiert. Mutter und Bald-18jähriger fanden das gut und so machen wir es jetzt.


    :/Ich könnte bei Junior noch damit glänzen dass er zwar eigenlich nur die "Kostenstelle WestL im 4. Rang" ist, ich ihn aber immer noch sehr mag.

  • Ganz große Klasse, dass es mit der Ausbildung geklappt hat. Ich wünsche deinen Kind einen guten Start.Wie schon geschrieben sind knapp 600 Euro Ausbildungsgehalt plus Kindergeld mehr als 800 Euro, die Dein Kind zur Verfügung hat. Noch dazu wohnt er zuhause. Damit sollte dein Sohn super auskommen, auch wenn er sich an den Kosten bei dir beteiligt. Wenn der Vater nicht wahnsinnig viel verdient, lohnt sich da absolut kein Verfahren und bringt euch nichts außer Streit und eventuelle Kosten. Die zwei Monate, die dein Sohn arbeiten war, sind meines Erachtens auch auf den Unterhalt anzurechnen, ob ganz oder teilweise, da muss ich passen. Aber Einkommen der Kinder ist beim Unterhalt zu berücksichtigen. Vg

  • Hej @all

    Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Ich denke auch, dass mein Kind gut über die Runde kommen sollte, für ihn ist es viel Geld.

    Volleybap :das Gespräch über anteilige Miete und so werde ich führen müssen, da finden wir sicher eine gute Lösung. Auch, wenn ich ihm gerne ermöglichen würde, ohne Abzüge auf meine Kosten zusammen mit uns zu wohnen. Aber das schaffe ich vermutlich nicht, der Junior kann verdammt viel Essen 😂😂😂😂😂😂


    Ich denke, der Große und ich suchen das Gespräch mit dem KV in Ruhe und schauen mal, was er zur neuen Situation sagt. Vielleicht macht er ja einen vernünftigen Vorschlag, wie er seinen Sohn noch unterstützen möchte.

    KV verdient übrigens deutlich mehr als 1900 netto.

    Und es würde mich wundern, wenn er nicht genau wie ich in Stufe 3 liegen würde.Aber.....mal abwarten😊vielleicht freut er sich ja, seinen Sohn während der Ausbildung zu unterstützen, er wollte ja, dass er eine macht, statt weiter zur Schule zu gehen 🤷🏽‍♀️

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil: