(Erster Schritt: Kindergeld ab 18 beantragen. Ausbildungsvertrag für Nachweis in Kopie mitschicken. Geht online bei der Familiengeldkasse. )
Unterhalt ab 18 in Ausbildung: Nettoeinkommen beider Eltern wird addiert. Dann als Einkommen mit der DueTa abgeglichen. Eltern zahlen anteilsmäßig nach ihrem Einkommen, abzüglich Ausbildungsbetrag.
Einkommen Vater muesste die Beistandschaft vorliegen haben. In der Regel berechnet die noch ein letztes Mal den Betrag. Den einzutreiben obliegt aber dann deinem Sohn. Bei Ausbildungsbetrag plus Kindergeld könnte und wird die Summe für den Vater in der Regel deutlich niedriger sein als bisher.
Wohnt Sohn noch bei Dir, müsste jetzt eine Vereinbarung ueber Unterkunft und Verpflegung getroffen werden ...