Unterhalt für K1 (fast 18) anscheined zu niedrig

  • Tacheles, es wäre hilfreich in Diskussionen, wenn Du die Postings und auch die Gerichtsurteile vollständig lesen würdest und nicht auf einen Halbsatz wilde Empfehlungen und Interpretationen aufbauen würdest.


    Also: Die Beistandschaft arbeitet, steht im Schriftverkehr mit dem Anwalt des Vaters, wie den Postings zu entnehmen ist.

    Gleichzeitig hat die Beistandschaft darauf hingewiesen, dass sie ab dem 18. Geburtstag des Sohnes nicht mehr aktiv tätig werden kann. Also braucht es einen Anwalt. Da hat also eine umfassende Beratung der Beistandschaft stattgefunden und die Beistandschaft wurde aktiv.


    Das von Dir zitierte Gerichtsurteil behandelt den Fall eines Jugendlichen, der laut Argumentation des Unterhaltspflichtigen die Schule verweigert und keiner Arbeit nachgehen will. Ihm könnte theoretisch ein Teil des Unterhalts gestrichen werden, führt das OLG aus, hat es aber im konkreten Fall nicht.


    Mit diesem Urteil der Threadstarterin zu sagen, es bestünde keine Unterhaltsberechtigung für den Sohn, ist hanebüchen. Der Sohn hatte laut Aussage der Threadstarterin nach dem erfolgreichen Schulabschluss einen Ausbildungsplatz. Der ist wegen Corona geplatzt. Sein Bemühen um eine schulische Fortbildung scheiterte, weil es keinen freien Platz mehr gab. Aber er hat sich nachweislich bemüht und einen Platz jetzt im Herbst. Er hat sich um einen Job bemüht. Damit fehlen sämtliche Voraussetzungen ("Totalverweigerung"), die das OLG nennt, um nicht unterhaltsberechtigt zu sein.

    Dein ganzes Posting sieht nach Angstmache aus und soll bei AEs anscheinend den Eindruck erwecken, es gäbe Löcher in der Unterhaltspflicht für Minderjährige.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da schwingt auch schon wieder die dumpfe Andeutung mit, die Durchsetzung des berechtigten Unterhalts würde Kind oder AE finanziell belasten. Ist in der Regel aber nicht der Fall. Unterhaltsvorschuss läuft ebenso kostenlos wie die Beistandschaft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Beistandschaft ist kostenlos, aber wenn das ganze vor Gericht geht, weil der Unterhaltspflichtige sich komplett verweigert, können Kosten entstehen.


    Mir hat die Beistandschaft auch alles schlecht geredet, weil der Vater sich komplett geweigert hat und sie das Gericht anrufen musste. Ich wusste aber das ich VKH bekomme und war dementsprechend unbesorgt.


    Aber auch so wären die Kosten überschaubar. Man zahlt ja keinen Anwalt, sondern nur die Gerichtskosten. Und die richten sich nach der jährlichen Unterhaltssumme, wenn ich nicht recht erinnere. Hätte ich selber zahlen müssen, wären das wohl um die 300 Euro gewesen, was ich definitiv okay finde, wenn dafür endlich der Unterhalt fließt.

  • Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse sind per Gesetz eingerichtete Verwaltungseinheiten, die keine Kosten für ihre Arbeit erheben dürfen. Unterhaltsberechnung, Vaterschaftsermittlung, Titelausstellung, Beratungstätigkeit etc. erfolgen kostenlos.


    Kosten können allerhöchstens im Umfeld der Beistandschaft entstehen. Nämlich dann, wenn das Gericht per Beschluss (anteilige) Verfahrenskosten auf AE/Kind legt und die Beistandschaft am Verfahren beteiligt war. Die Kosten der Rechtsvertretung durch die Beistandschaft trägt jedoch grundsätzlich die Allgemeinheit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Yeay me..da bin ich mal ein paar Stunden nict da und dann das :-D


    Der Unterhaltsvorschuss für den Junior ist bewilligt worden. Die zuständige Dame hat mich heute darüber informiert, ebenso darüber, dass Sie sich das Geld beim KV zurückholen wird. Also ist der erste Teil erledigt.

    Der Gang zum Anwalt ist trotzdem nötig, falls es ab September Stress geben sollte. Mal sehen.

    Von der Schule kam ein Brief, dass die Zu-und Absagen für das kommende Schuljahr in der kommenden Woche kommen.

    Seit Montag arbeitet der Große als Aushilfe in einem Piercing- und Schmuckladen (Passt wie Arsch auf Eimer :-D ), nachdem er sich beim Probearbeiten gut verkauft hat. Der Chef kann sich vorstellen ihn ab September auszubilden, wenn er sich im August richtig anstellt. In seiner Kollegin dort hat er eine starke Fürsprecherin, was will er mehr?

    Also....es läuft erstmal alles :-D


    tacheles : Das Urteil, auf das Du hinaus willst kenne ich, auch ich habe mich im Netz belesen. Es ist jedoch ein Unterschied zwischen "Kind weigert sich zur Schule zu gehen und hat keinen Bock auf Arbeit " und "Kind hat nen Abschluss und Bock auf Arbeit und dann kommt Rona und verhagelt dir das Jahr".


    Ehrlich gesagt bin ich froh, dass ich meinen Großen mental stabil durch dieses Jahr bekommen habe, denn das hätte ganz schnell anders enden können.


    Volleybap : Danke Dir :-)

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil:

  • Alles andere macht die Beistandschaft mit dem KV aus.

    Aha. Dann macht sie ja doch weiter bis zum Ende.

    Sie hat uns daher dazu geraten, uns sofort einen Anwalt/ eine Anwältin zu nehmen und dagegen vor zu gehen "es kann ja wohl nicht sein, dass der KV mit diesem Verhalten durchkommt!!!"

    Aufgrund dieser früheren Aussage habe ich nämlich vermutet, dass ihr der Fall zu heikel geworden ist und deshalb statt Beistandschaft ein Anwalt mandatiert werden soll. Aber wenn das nicht der Fall ist, die Beistandschaft also fortgeführt werden soll, warum hat sie dann überhaupt zu einem Anwalt geraten? Soll der vielleicht nebenher nur beratend tätig sein? Oder soll mit dem vielleicht nur der zukünftige Volljährigenunterhalt besprochen werden?

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Bist du der andere Elternteil?🤔

    That would be creepy :D:D:D



    Aha. Dann macht sie ja doch weiter bis zum Ende.

    Aufgrund dieser früheren Aussage habe ich nämlich vermutet, dass ihr der Fall zu heikel geworden ist und deshalb statt Beistandschaft ein Anwalt mandatiert werden soll. Aber wenn das nicht der Fall ist, die Beistandschaft also fortgeführt werden soll, warum hat sie dann überhaupt zu einem Anwalt geraten? Soll der vielleicht nebenher nur beratend tätig sein? Oder soll mit dem vielleicht nur der zukünftige Volljährigenunterhalt besprochen werden?

    Klar macht die weiter bis zum Ende, ist ne nette Dame und es ist ihr Job, den sie verdammt schnell und gut macht.

    Der Anwalt ist jetzt schon nötig, da sich manche Dinge unfassbar in die Länge ziehen und damit Junior nicht mit 18 doof da steht bekommt er einen netten Anwalt, damit dieser sich rechtzeitig einarbeitet und kümmert,sobald es nötig ist. :thumbup:

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil:

  • Sooooo, es gibt ein weiteres Update: Der Große hat nicht nur den Schulplatz bekommen, er hat auch die Ausbildungsstelle bekommen, in dem Betrieb, in dem er jetzt den zweiten Monat auf 450 Euro Basis jobbt.

    Ab dem 1.9. startet er, er hat sich für die Ausbildung entschieden.


    Jetzt meine Frage: Wir sind als Eltern zu beiden Teilen ihm gegenüber weiterhin Unterhaltspflichtig, so lange er seine Ausbildung macht. Das weiß ich und ich finde es komplett selbstverständlich. Er wohnt bei mir, daran ändert sich auch nichts.

    Sein Ausbildungsgehalt ist winzig, Netto weniger als 600 Euro.

    Was gilt für seinen Vater? Er ist ihm gegenüber doch auch noch verpflichtet, oder? Wenn ja, wann kümmern wir uns besser darum, jetzt, während der Große noch 17 ist, oder in einem guten Monat, wenn er 18 ist?

    Mit 18 müsste er sich komplett alleine um alles kümmern und er hat einfach Schiss, es sich mit seinem Dad zu verscherzen, der auch dagegen war, dass er weiter zur Schule geht und es natürlich hart feiert, dass er jetzt die Ausbildung macht. Ich kann die Angst verstehen, bin aber stinkig, dass sein Vater ihn überhaupt in diese Situation bringt.

    Hat von euch schon jemand Erfahrung damit???

    I don´t suffer from insanitiy, i enjoy every minute of it8):evil: