Rechtsanspruch auf Ganztagesplatz Grundschule beschlossen

  • Ich alter Sack stamme noch aus einer Zeit, Over, wo ich mit 42 Stunden Regelarbeitszeit in meinem Job angefangen habe. Und für einen Kindergartenplatz bis 14 Uhr fürs letzte Kind habe ich 600 Euro abdruecken dürfen. Plus Essen. Vor neun Uhr durfte man das Kind nur einmal die Woche bringen. Dann um halb neun ...

    Beim zweiten und dritten Kind bekam man 10 Prozent Rabatt, wenn sie zeitgleich im Kiga waren ...

    Und damals konnte das Gericht noch auferlegen, dass man als AE Vater seine Arbeitszeit nicht vermindern durfte für die Kinderbetreuung, sondern zur Sicherstellung des Familienunterhalts voll durcharbeiten müsste oder halt das Sorgerecht auf die Mutter übertragen müsse. Dann natürlich trotzdem voll arbeiten, nur halt Unterhalt leisten . ...

    Bis damals das neue Familienrecht kam und angewandt wurde, war das für AEs schon haarig, für AE Vaeter aber echt unsäglich. Rechtlich und im Denken der Menschen. Da hat sich viel viel geändert, ist meine persoenliche Erfahrung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und damals konnte das Gericht noch auferlegen, dass man als AE Vater seine Arbeitszeit nicht vermindern durfte für die Kinderbetreuung, sondern zur Sicherstellung des Familienunterhalts voll durcharbeiten müsste oder halt das Sorgerecht auf die Mutter übertragen müsse

    Echt? Vollzeitzwangsarbeit per Gesetz?


    Oder hätten nicht vielleicht "damals" sagar schon 30 Stunden in der Woche gereicht wenn Deine 3 Kinder steuerlich genauso, oder vielleicht sogar besser honoriert worden wären als die Egal-ob-überhaupt-Kinder-aber-Hauptsache-verheiratet-Ehe ?

  • Nicht per Gesetz, sondern im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens. Mir sind die Kinder zugesprochen worden unter der Voraussetzung, dass ich sie finanziell weiterhin so gut versorgen kann wie bisher. Entweder eine besser bezahlte Arbeit suchen mit weniger Stunden oder Vollzeit beim bisherigen AG. Anderes Steuerrecht war keine Alternative.

    Da das noch erste Trennungsphase war, habe ich noch in EheSteuerklasse 3 o. 4 gezahlt. Das Gericht hat dankeswerterweise nicht auferlegt, dass ich nach dem Trennungsjahr den Steuerverlust , bedingt durch Steuerklasse 2, ausgleichen muss durch höheres Einkommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich finde auch, dass sich gerade in den letzten 15 Jahren echt viel bewegt hat.

    Elterngeld finde ich eine absolut großartige Errungenschaft.

    Wäre mein Kind ein Jahr früher geboren, dann hätte ich nicht gewusst wie ich das erste Jahr hätte stemmen sollen.


    Berufstätige Alleinerziehende sind als Kriterium, um einen Kita-Platz zu ergattern vor gar nicht so langer Zeit erst hochgerutscht. Heute gibt es da auch mal schnell einen Optionsplatz. Insgesamt hat sich für Familien da sehr viel getan mit dem Rechtsanspruch und Bedarfsabfragen. Auch mit den Elternbeiträgen. Als meine Biene anfing eine KiTa zu besuchen, da habe ich fast geheult als ich die Beiträge ausgerechnet bekam. Da wurde inzwischen einiges angepasst (einiges kam für uns zu spät, aber egal) und das letzte Jahr war dann kostenlos. Über das gesparte Geld habe ich mich echt gefreut.


    Das Recht drei Jahre daheim zu bleiben. Okay, ich habe es nicht genutzt, aber ich hatte eine Wahl.

    Das Recht auf Teilzeit. Klasse, auch eine gute Sache. Ich weiß nicht, wie oft ich meine Arbeitszeit hoch und wieder runtergeschraubt habe. Da hat es mir mein AG leicht gemacht (ja, ich weiß, das ist nicht überall so)



    Also mir fallen wirklich noch viel mehr Dinge ein wie Elternzeit für Väter, Beantragung von gemeinsamen Sorgerecht, Kinderzuschlag, Bildungs -und Teilhabepakete... usw. Es ist halt ein Prozess, vielleicht auch manchmal zäh, aber insgesamt eine gute Richtung.

    Das manchmal zögerlich gehandelt wird, kann ich auch nachvollziehen. Solche Dinge müssen ja auch irgendwie finanziert werden. Aber ich hab schon das Gefühl, dass Familien immer mehr im Fokus stehen.

  • Das erste Jahr war früher nicht zu stemmen. Der Mutterschutz ging 8 Wochen lang, anschließend ist man wieder arbeiten gegangen. Es gab jedoch bei vollzeit für die Mütter die sogenannten "stillstunden", allerdings auch nur dann, wenn man sein Kind nachweislich gestillt hat.

  • Wenn ich lese, wie ihr feiert, weiß ich nicht, ob ich euch auslachen oder heulen soll! Zumal bei den derzeitigen Ankündigungen viel Wahlkampfgetöse bei ist.


    Das alles, was in den letzten 30 Jahren Schritt für Schritt erreicht wurde, und wofür sich jeder Politiker hat prächtig feiern lassen, hatten wir in der DDR. Da durfte jede Mutter bezahlt das erste Lebensjahr bei ihrem Kind zu Hause bleiben, da bekam jeder einen Krippen- bzw. Kitaplatz, die Betreuung im Hort nach der Schule war kostenlos gewährleistet und in den Ferien auch. Dazu kostete ein Ferienlagerplatz um die 10,- Ostmark für zwei Wochen, damit jedes Kind teilnehmen konnte! Für ab dem dritten Kind gab es Mittagessen kostenlos und andere Vergünstigungen. Etc. etc.

    Und die DDR war kein so reiches Land wie die BRD.

    Aber das wurde alles erstmal platt gemacht.


    Ich werde erst feiern, wenn es endlich Steuergerechtigkeit gibt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich hab auf die Ost-West-Diskussion jetzt zwar nicht so ein Nerv, aber als Tochter von einer nicht-systemtreuen Frau aus der ehemaligen DDR muss ich sagen, dass sich das aus ihrem Mund alles nicht so rosig anhört.

    An einer Ferienfreizeit z.B. hätte sie nie teilnehmen dürfen.

    Aber vielleicht fehlt ihr da auch schlicht der Erinnerungsoptimismus.


    Und wenn das jetzt hier auch alles zögerlich passiert und von mir aus auch in Copy und Paste Manier, trotzdem verändert das meine Kernaussage nicht, dass sich in den letzten Jahren vieles verändert hat. Das das alles etwas langsam und von mir aus auch Wahlkampfgetöse ist, das bestreite ich ja nicht.

    Aber es ist natürlich auch etwas anders zu planen, wenn man Wahlrechte, Wünsche und die Bedürfnisse aller berücksichtigen muss.


    Mit der Steuergerechtigkeit sehe ich aber auch so.

    Die Doppelleistung wird viel zu wenig anerkannt.

  • Hurra. Der Bundestag hat heute das Recht auf einen Platz in einer Ganztagsgrundschule beschlossen. Das wird für Alleinerziehende prima sein.


    Aber: Die Sache hat einen Haken. Das Gesetz greift erst zum Sommer 2026.

    Und bevor jetzt jemand sagt, für ihn würde das ganz knapp noch reichen, der Bundestag hat beschlossen, dass es 26 mit der ersten Klasse los geht und dann jedes Jahr ein Jahrgang mehr dazu kommt.

    Ich meine, mich zu erinnern, dass das jetzt noch durch den Bundesrat muss. Und wegen der Finanzierung rechne ich noch mit einigen Meinungsverschiedenheiten. Vielleicht bleibt dann ja vom "großen Wurf" noch etwas Brauchbares übrig ...

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Kaj meine Mutter hat in der DDR keinen Betreuungsplatz für mich gekommen. Wir haben damals in der Nähe von Berlin gewohnt. Ihr wurde gedroht, dass ich in ein Wochenkinderheim komme, wenn sie sich nicht freiwillig einen anderen Wohnort sucht und arbeiten geht. Ganz so rosig war es in der DDR auch nicht.


    Für mich hoffe ich nur, dass ich für meine Kinder einen Hortplatz bekomme. Vorletztes Jahr war es hier so, dass den Eltern eine Woche vor dem Schuleintritt mitgeteilt wurde, dass es für die 1. Klasse keinen Hort gibt, weil sie keinen Erzieher/keine Erzieherin gefunden haben. Letztlich haben sie Jemanden eingestellt, aber ein Spass war das für die Eltern nicht wirklich.

  • Eine erste Fassung des Gesetzes ist ja bereits mit dem Bundesrat diskutiert worden. Entsprechend wurde dem Wunsch von drei Bundesländern, darunter Hessen und Baden Württemberg statt gegeben, erst 2026 den Rechtsanspruch einzuführen. Er sollte früher kommen. Aber einige Bundesländer sahen sich außerstande, das rechtzeitig hinzubekommen.

    Andere Bundesländer, hier halt vor allem die im Osten, haben seit Jahren und Jahrzehnten Betreuungsquoten von 80 Prozent. Beim Anschluss ist das System ja nicht zerschlagen worden. Jedes Bundesland kann und konnte schon immer die hohen Betreuungszeiten selbstständig durchfuehren. Nur der gesetzlich formulierte Mindeststandard fehlte.

    Was jetzt passiert, ist quasi der ,,Mindestlohn für Betreuungszeiten,,. Wenn erstaunlicherweise zwei schwarzgruene Landesregierungen mehr Zeit brauchen, steht den anderen Ländern trotzdem nichts im Wege, das Betreuungsangebot früher zu machen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.