Unterhalt ab 18. Was kommt auf mich zu?

  • Hallo, meine Tochter wird bald 18.

    Sie wohnt bei mir und spricht mich in der letzten Zeit deswegen an. Das Thema ist wohl bei ihrem Vater präsent. Sie hat mir gesagt, dass er demnächst den Unterhalt direkt an sie zahlt und sie Angst hat, dass wie uns streiten. Nun warum sollte ich dann mir meinem Ex noch streiten?

    Da er alle Tricks kennt, mache ich mir doch Gedanken was da kommen mag?

    Ich habe im Internet etwas gelesen aber ich würde eure Erfahrungen wissen wollen.

    Eine Frage vorab.

    Muss mein Kind den Unterhalt anfordern oder geschieht alles automatisch? Es läuft bei uns alles über das Jugendamt (Beistandschaft) da ich damals keine Kraft zum Klagen hatte und nur Ruhe wollte.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Hallo,


    ab dem18. bist du auch zum Barunterhalt verpflichtet. Sie bekommt den Unterhalt von Dir und vom Vater direkt, nachdem dieser neu berechnet wurde.


    Da ändert sich nahezu alles.

    Ob die Beistandschaft damit endet weiss ich nicht. Jedenfalls musst auch du dein Einkommen zur Berechnung offen legen. Auch die Tochter, falls Einkommen vorhanden.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Üblicherweise kommt ein Brief der Beistandschaft an die Tochter. Darin wird der sog. Barunterhalt erläutert: Ihr als Eltern seid beide jetzt für die Zahlung von Unterhalt verantwortlich. Und zwar anteilig an eurem Einkommen. Dazu müssen beide Eltern das Einkommen offen legen. Der Selbstbehalt wird abgezogen. Vom Rest wird der Zahlbetrag ermittelt. Abzüglich eventueller Einnahmen des Kindes (Azubigeld, Nebenjob ...)Dito kann, sollte das Kindergeld direkt ans Kind laufen.


    Wohnt Tochter noch bei dir, sollte gleichzeitig geklärt werden, was sie für Miete und Verpflegung jetzt an dich zahlen muss ...

    Das JA hilft oft bei der ersten Berechnung. Durchsetzen muss das der junge Erwachsene aber selbst ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Wohnt Tochter noch bei dir, sollte gleichzeitig geklärt werden, was sie für Miete und Verpflegung jetzt an dich zahlen muss ...

    Das JA hilft oft bei der ersten Berechnung. Durchsetzen muss das der junge Erwachsene aber selbst ...

    Ja, meine Tochter wohnt bei mir und will auch wohnen bleiben.

    Zahle ich dann den Unterhalt an meine Tochter und dann nehme ich Geld für Miete/Essen? Was ist mit Klamotten und Urlaub. Sie will wieder in die USA, was nicht billig ist. Bisher habe ich alles bezahlt (Schulfahren usw.). Bei ihr stehen auch zwei Schulfahrten ins Ausland an. Eine davon habe ich bereits gezahlt. Es geht ja nicht alles auf einmal.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Zahle ich dann den Unterhalt an meine Tochter und dann nehme ich Geld für Miete/Essen?

    Würde ich so machen, ja. Das muss definitv gegengerechnet werden. Hast Du denn den Eindruck, dass Du mir ihr darüber wirst sprechen können? Oder würde sie das rundheraus ablehnen?

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Wie Eltern das mit den Kindern klären, ist eine innerfamiliäre Sache. Normalerweise wird das erst zum Thema, wenn ein Kind auszieht und/oder studiert und es um BaFöG geht. (Da berechnet das BaföG-Amt nach dem gleichen Procedere: Einkommen der Eltern wird auf BaFöG umgerechnet.) Einzig bei Trennungskindern, wo bereits Unterhalt fließt, kommt es zu einem größeren Klärungsbedarf.


    In der Praxis ist die Volljährigkeit ein guter Zeitpunkt, um mit Kindern (nochmals) zu klären und deutlich zu machen, was das Leben so kostet ... Und sie verantwortlich umgehen zu lassen mit ihren finanziellen Ressourcen. Vom Gedankenansatz ist es schon so, dass volljährige Kinder vom Unterhalt/Kindergeld/Eigeneinkommen ihre Ausgaben bestreiten müssen. Halt auch die Klassenfahrt und Reisen ... Ob und was Eltern dazu geben, ist eine andere Sache. Sache ist halt: Sie sind jetzt eigenverantwortlich. Und die elterliche Unterstützung ist höchstens noch sieben Jahre ...

    Heißt auch: Wenn der Vater nicht freiwillig zahlt, muss Tochter das auch zumindest versuchen zu klären. "Mama macht das und ich ducke mich weg", ist dann ab 18 auch nicht mehr, so unangenehm das ist.


    Wir haben in der Praxis "gegengerechnet" und für Unterkunft und Lebensmittel etc. eine Summe einbehalten und nur eine kleinere Summe dann als "Barunterhalt" bezahlt. Klamotten war vorher schon Kindersache übers Taschengeld. Je nachdem, was der Umgangselternteil jedoch zahlen muss, kann es gut sein, dass der junge Erwachsene davon etwas noch rüberschieben muss an den "Home-Elternteil".

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Unser Kind ist bereits 19 Jahre alt. Mit 18 Jahren wurde im Vergleich geklärt, welcher Betrag der Vater zu zahlen hat. Das Geld überweist der Vater auf das Konto des Kindes. Das Kind überweist den Unterhalt komplett auf mein Konto. Es hat sich für das Kind ja absolut nichts geändert. Es geht weiter zur Schule, bekommt Vollverpflegung, Kleidung, sauberer Wäsche.....und ein laut Jugendamtstabelle angemessenes Taschengeld. Kinder, die nicht als Trennungskinder groß werden, handeln mit Volljährigkeit auch keine Beträge mit den Eltern aus, wenn sie noch weiter zur Schule gehen und zu Hause wohnen.

  • Danke für die Antworten. Jetzt habe ich die Unterlagen vom Jugendamt wegen des EInkommens bekommen. Muss ich da etwas besonders beachten?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Nicht etwas besonderes ist zu beachten, sondern in der Regel alles.


    Ist das denn schon die Berechnung für den Barunterhalt ab dem 18. Geburtstag oder die Berechnung bis zum 18. Geburtstag? Mutmasslich ist deine Tochter auch angeschrieben worden? Oder sollst Du sie in Kenntnis setzen?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nicht etwas besonderes ist zu beachten, sondern in der Regel alles.


    Ist das denn schon die Berechnung für den Barunterhalt ab dem 18. Geburtstag oder die Berechnung bis zum 18. Geburtstag? Mutmasslich ist deine Tochter auch angeschrieben worden? Oder sollst Du sie in Kenntnis setzen?

    Es ist die Berechnung ab dem 18. Geburtstag. Ich habe mit meiner Tochter darüber unterhalten und sie wollte, dass ich das Jugendamt kontaktiere.

    Sie ist damit überfordert und wirkt total gestresst obwohl wir wirklich guten Kontakt haben.

    Ich stelle gerade die Unterlagen zusammen. Mich wundert es manchmal was man so alles eingeben sollte (Miete) aber Strom schon nicht mehr?

    Es gibt doch noch andere Ausgaben (Lebensversicherung und andere Versicherungen) die viel Geld kosten aber man kann es nicht eingeben?


    Eine Frage noch, wenn ihr Vater das Geld an sie überweist, kann ich uns manches nicht mehr möglich machen (Urlaub, Klassenfahrten ...)

    Wie regelt man das denn, wenn das Kind es dann erwartet? Jetzt kommt Führerschein dazu, davor war die Zahnspange und nächstes Jahr Studienreise. Es ist immer etwas.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Die Tochter ist dann finanziell voll für sich verantwortlich: Klassenfahrt, Zahnspange, Urlaub und Co. ... Wie jeder andere Erwachsene auch. Was ihr intern vereinbart, ist euer Bier.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich klinke mich mal hier rein.


    Unser Töchterchen ist diesen Monat 18 geworden. Der Vater meint nun gar keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen ( sagte er der Tochter ). Ich hatte sie vorher „aufgeklärt“ wie das alles läuft und angeboten zusammen mit ihrem Vater zu sprechen, sie wollte es über Weihnachten selbst machen. Hat sie aber nicht. Der Unterhaltstitel ist unbefristet. Sie wird noch bis zum Sommer bei mir wohnen und dann zum Freund ziehen. Muss der Titel geändert werden, muss er zahlen bis was anderes geklärt wurde ? Müssen wir ihr was zahlen , wenn sie im Sommer keine Ausbildung beginnt, aber trotzdem auszieht? Und meldet man das Kindergeld direkt auf das Kind um ?

  • Zwei Infofragen:

    1. Was macht die Tochter zur Zeit? Schule?

    2. Ist eine Beistandschaft aktiv gewesen bis zum 18. Geburtstag?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Zur Zeit geht sie zur Schule, will aber ja im Sommer die Schule nach der 12. verlassen und eine Ausbildung beginnen, wofür sie sich bis jetzt aber nur bei zwei Stellen beworben hat.


    Die Beistandschaft war aktiv und hat sie und uns Eltern schriftlich zur Situation aufgeklärt.

  • Kindergeldberechtigung besteht bei Ausbildung und ggfls. einer halbjährigen Übergangsphase/Orientierungsphase/Findungsphase.


    Gleiches gilt für den elterlichen Barunterhalt. Das hat die Beistandschaft dann ja erläutert.


    Den Kigeldempfänger kann man umändern, wenn man der Famkasse die notwendige Schulbestätigung zusendet oder die Mitteilung über die Ausbildung.


    Den elterlichen (Bar)Unterhalt solltet ihr jetzt schnellstmöglich berechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Naja. Tochterkind muss - die Beistandschaft wird das erklärt haben - euch Eltern zur Offenlegung des Einkommens auffordern und dann solltet ihr gemeinsam den Unterhalt berechnen.


    Ob der Vater zahlen muss in der Praxis bzw. der Titel durchgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob Tochterkind eine pfändungsfähige Ausfertigung vorliegen hat. Auch das müsste die Beistandschaft erklärt haben bzw. einen Gesprächstermin zur Klärung und Hilfe der Barunterhaltsberechnung angeboten haben. So ist es in den meisten Bundesländern Standard.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Der Beistand hat den Titel zurückgesandt und dazu nix weiter geschrieben.


    Das sie das in Gang bringen muss habe ich ihr gesagt und der Beistand geschrieben. Wenn er nicht zahlt ,ist erst mal nicht sie die blöde, sondern ich.

  • Naja, Tochterkind müsste jetzt eigentlich Miete und Verpflegungsgeld zahlen ...


    Erwachsen zu sein heisst auch, sich kümmern zu müssen...


    Ob man mit dem Titel direkt pfänden kann, steht drauf. Mutmasslich aber nicht. Und wenn, kann der Vater das sofort zurückweisen. Denn es muss ab 18 dein Einkommen und das Einkommen von Vater zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Im Normalfall sinkt der Unterhaltsbetrag des Vaters, wenn du ein Nettoeinkommen jenseits von 1200 Euro hast.

    Liebe Grüße



    Bap



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