Unterhalt für Sohn

  • Hallo zusammen 🤗


    Ich bin bin ganz neu hier 😊

    Und habe direkt eine Frage bzw ich brauche eure Hilfe



    Ich habe zwei Kinder, mein Sohn ist 12 Jahre und meine Tochter ist 9Jahre. Ich bekomme seit knapp einem Jahr Unterhalt vom Kindesvater. Vorher bekam ich Unterhaltsvorschuss, da er nicht gezahlt hat. Allerdings ist es so das ich pro Kind nur 232€ bekomme. Darauf hin habe ich mich mit dem Jugendamt heute in Verbindung gesetzt um zu fragen wo ich mir den Unterhalt aufstocken lassen kann!


    Laut Jugendamt muss ich mich mit ihm in Verbindung setzen und das klären, ich habe seit 7 Jahren keinen Kontakt zu ihm!! Ich bin etwas sauer, da es ja die ganze Zeit über die Vorschusskasse ging und erst jetzt wo ich mich was gesagt habe muss ich mit ihm Kontakt aufnehmen!!!

    Kann ich das auch ohne ihn klären oder muss ich wirklich Kontakt mit ihm aufnehmen???


    Vielleicht kann mir da ja jemand helfen 😊



    Liebe Grüße Tanja 🍀 🐞 🌺 🌸 🌿

  • Hallo und herzlich willkommen hier!


    Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt ja "nur" den Mindestunterhalt und wird diesen dann vom KV zurückfordern.

    Wenn der KV mehr als den Mindestunterhalt zahlen kann, müsstest du das mit ihm direkt klären oder ggf. klagen, falls ihr das untereinander nicht klären könnt.

  • Hallo und willkommen hier 🙂


    Irgendwer hat doch die Beträge errechnet, was er jetzt zahlt. Wahrscheinlich muss er nicht mehr oder wie kommt er darauf? Ich würde ggf. da bei der Beistandschaft anrufen bzw. beim Anwalt. Oder gibt es einen Beschluss?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo Tanja,


    gibt es einen Titel wäre so mein erster Gedanke.:/

    Ist die Auskunft von der UHV Kasse oder vom Jugendamt?

    Ich denke wenn Du den jetzt gezahlten Unterhalt direkt vom Vater bekommst, wirst Du ihn unter Umständen wirklich zur Zahlung des Mindestunterhaltes auffordern müssen und das er eben seine Einkommensverhältnisse offen legt.

    :/Wobei das doch eigentlich alles die Beistandschaft des Jugendamtes machen sollte...


    vg von overtherainbow

  • Die Unterhaltsvorschusskasse hat das wohl mit ihm geklärt. Ich habe im März 2020 einen Anruf von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen das er mittlerweile selbst zahlt, da sie ihn gefunden haben. Und angeblich könnte er nicht mehr zahlen, wie nur den Unterhaltsvorschuss. Allerdings steht beim Jugendamt auf der Website das der Unterhaltsvorschuss ab 11 Jahren 309€ ist. Eine Beistandsschaft wurde abgelehnt, da er ja regelmäßig zahlt. So war sie Aussage der guten Frau!!!


    Ich habe mich direkt dieses Mal ans Jugendamt gewendet, da die Frau von der UHV Kasse nicht so kompetent war 🙈


    Einen Beschluss oder Titel gibt es auch nicht.

    Man muss noch dazu sagen, er kümmert sich da um nix. Seine Freundin hat für alles eine Vollmacht und kümmert sich darum!!!


    Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe keinen Lust mit ihm in Kontakt zu treten. Da wir seit sieben Jahren keinen Kontakt mehr hatten!!

  • Welcome erst einmal.


    Eigentlich gibt es für dein Problem die Einrichtung der Beistandschaft. Die solltest du beim Jugendamt ( schriftlich) beantragen. Abgelehnt werden kann die nicht.

    Die Beistandschaft prüft das Einkommen des Vaters, rechnet den Unterhalt aus, erstellt einen pfändungsfähigen Titel oder klagt - so der Vater sich verweigert - auf Unterhalt und Titel. Du selbst brauchst dazu keinen Kontakt zum Vater aufzunehmen.

    Da deine Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen sind, hat das 12jaehrige Kind Anspruch auf einen höheren Unterhalt.


    Du solltest der Beistandschaft den Stand der Dinge genau erklären. Die Infos, die dort bisher angekommen sind, haben wohl zu den Fehlreaktionen geführt. Eigentlich sind die Mitarbeiter dort hoch ausgebildet für ihre Arbeit und wissen, was zu tun ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erst mal herzlich willkommen!


    Bei mir war es damals kein Problem, eine Beistandsschaft einzurichten. Die Mitarbeiter dort haben alles in die Hand genommen, gerechnet, den zu zahlenden Unterhalt festgesetzt und einen Titel erwirkt. Und das, obwohl Herr Ex immer gezahlt hat!


    Die Beistandschaft habe ich als eine echte Erleichterung empfunden - das war übrigens auch ein Tipp aus diesem Forum!:thumbup:

  • Vielen Dank für eure Tipps 😊


    Ich hatte das damals ganz oft geraten bekommen mit der Beistandschaft, aber leider wurde es ja abgelehnt. Ich habe damals dort angerufen und hatte Gott sei Dank Zeugen, die das Telefonat mit gehört haben. Ich habe ein Tag vorher mit der UHV Kasse telefoniert und habe mich beschwert wie es den sein kann das man da mit einer Vollmacht alle Informationen bekommt!! War ein sehr hitziges Gespräch und seitdem stellen die sich etwas an!!!


    Aber ich werde jetzt eine Beistandschaft Schriftlich einreichen!!


    Wie mach ich das den, per Email

    Bin da etwas ratlos 🤦🏻‍♀️

  • Es scheint ja eine besondere Situation zu sein. Darum die Empfehlung, den Vorgang zu verschriftlichen. Dann müsste eine schriftliche Ablehnung kommen, die widerspruchsfähig ist ... Telefon jedoch ist geduldig: " Wir haben hier keinen Vorgang ..."

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Auch dieses Problem würde sich bei der Verschriftlichung auflösen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Meinst du den Betrag vom Unterhalt?

    Nein, die Ablehnung einer Beistandschaft.

    Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Beistandschaft abgelehnt wurde. Was sicherlich nicht bedeutet, daß das nicht gehen kann. Ich hab es halt nur noch nie gehört.

    Eine unregelmäßige oder nicht in voller Höhe des Mindestunterhaltes geleistete Zahlung, ebenso die Offenlegung des Einkommens sollte doch Grund genug sein für das JA tätig zu werden.

    Das der Unterhaltspflichtige ET zu all dem aufgefordert werden muss, kann ich ja noch nachvollziehen…

    Ich würde also beim zuständigen JA anrufen, weil Du eine Beistandschaft einrichten willst.

    Sollte man Dir dort sagen, dass dieses nicht möglich ist, bleibt wie Volley schrieb nur der Schriftweg.

    Sehr geehrte bla und blub,

    mit diesem Schreiben beantrage ich eine Beistandschaft für Hans geb. am und Claudia geb. am.

    Bitte teilen sie mir schriftlich mit, welche Unterlagen sie benötigen und welche Schritte ich ggf. im. Vorfeld selber unternehmen muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tanja86


    vg von overtherainbow

  • Ich habe damals bei der Abteilung von der Beistandschaft angerufen und geben das ich eine Beistandschaft bekomme. Dann sagte die Frau zu mir das ist unnötig, da der KV ja regelmäßig Unterhalt zahlt. Darauf hin habe ich dann gefragt was ich dann machen soll wenn er nicht mehr zahlt. Dann hieß es ich soll mich noch mal melden, dann würden die es klären!!!


    Vielleicht habe ich mich zu schnell abwimmeln lassen, aber ich war echt enttäuscht und entsetzt, das die mich so im Regen stehen lassen!!!


    Ich werde es schriftlich einreichen und dann mal weiter sehen. Der normale Unterhalt wäre 418€ mit Abzug vom Kindergeld schon. Dann wird das vielleicht auch alles neu berechnet

  • Wenn ich gutmütig bin, befürchte ich, da ist am Telefon aneinander vorbei geredet worden. Dann hat die Besistandschaft gedacht, dass der Unterhalt berechnet bezahlt wird.

    Fakt ist allerdings: Die Unterhaltsvorschusskasse kann und darf keine Unterhaltsberechnung durchführen. Sie kann nur durchrechnen und durchsetzen, dass der Unterhalt höchstens in Höhe des Unterhaltsvorschusses geleistet wird.

    Die Unterhaltsvorschusskasse kann auch nicht den Unterhalt titulieren - also eine rechtskräftige, pfändungsfähige Urkunde erstellen, in der der Unterhaltspflichtige sich unterwirft, den Unterhalt zu zahlen. Auf diese Urkunde hat jedes Kind einen Rechtsanspruch.

    Die Beistandschaft wäre also davon ausgegangen, dass hier alle Formalien bereits erfüllt sind ...


    Wenn ich weniger gutmütig bin, wurde da versucht, Arbeit wegzudrücken ...


    Was Du wollen solltest mit der Beistandschaft:

    1. Berechnung des Unterhalts jetzt und alle zwei Jahre (alle zwei Jahre besteht Rechtsanspruch auf Neuberechnung bzw. der Unterhaltspflichtige muss sein Einkommen nachweisen)

    2. Titulierung (mit dem "Titel", wie die Urkunde genannt wird, kann die Beistandschaft bei Nichtzahlung des Unterhalts ohne einen Gerichtsbeschluss sofort eine Pfändung durchsetzen. ZB beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung)

    3. Durchsetzung der Zahlung


    Also selbst wenn die Unterhaltskasse bereits tätig ist, bleibt genug an Aufgaben für die Beistandschaft ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe direkt eine Email an die Abteilung der Bereitschaft geschickt und warte jetzt auf Antwort!!!

    Ich möchte zu einem Brief raten.

    Mein Kenntnisstand ist, eine Beistandschaft in Unterhaltsfragen kann nicht abgelehnt werden. Gleichzeitig muss eine Mail aber nicht als Dokument anerkannt werden.


    Aber wie gesagt, eigentlich müsste anrufen, Termin machen und persönlich Antrag stellen reichen.

    Ich gehe auch davon aus, daß das alle aneinander vorbei geredet haben. :)


    vg von overtherainbow