• Hallo!

    Kennt sich jemand hier zufällig mit SPFHs aus?

    Wenn das Jugendamt bspw. pro Woche 4 Stunden Unterstützung durch eine SPFH genehmigt und die SPFH aber maximal 2 Stunden pro Woche kommt, habe ich dann Anspruch darauf, dass die übrigen 2 Stunden anderweitig als Unterstützung verwendet werden können, oder hab ich dann einfach "Pech gehabt"?

  • So wie ich die Vergabe von Familienhilfe durchs Jugendamt kenne, wird mit der Genehmigung gleichzeitig auch eine überprüfbare Zielvorgabe gesetzt, die mit der Familienhilfe erreicht werden soll. Diese Zielsetzung ist dann Teil der Beauftragung des Familienhelfers/der Familienhelferin.

    Wenn also die Zielsetzung in nur der Hälfte der Zeit erfüllt werden kann, dann ist das sicherlich Dir und dem Jugendamt darzustellen. Wenn aber nur die Hälfte der notwendigen Arbeit geleistet werden kann, dann ist eigentlich jemand anderes mit der Aufgabe der Familienhilfe zu beauftragen, der die gesetzten Ziele zumindest in der Theorie erreichen kann.

    Wenn sich zwei oder mehr Mitarbeitende die Stundenzahl aufteilen, sollte es dafür ein entsprechendes Konzept geben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die SPFH hatte behauptet, dass die nicht genutzten Stunden einfach verfallen.

    Wie wäre es, um einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt zu bitten, damit Ihr Ziele und Maßnahmen für die Tätigkeit der SPFH festlegen könnt? So macht das eher den Eindruck, als wolle die SPFH auf den doppelten Stundenlohn kommen ohne entsprechende Gegenleistung. Aber dem kann man ja so ähnlich konstruktiv entgegenwirken. Schließlich wird sich die Fachkraft beim Jugendamt etwas dabei gedacht haben, als sie X Stunden innerhalb Zeitraum Y veranschlagt hat.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Im Bereich unseres Kreis-JA läuft es so: Ein Stundenkontingent wird für einen Zeitraum (3 oder 6 Monate) gewährt, 'wir' als Träger rechnen halbstundengenau mit dem JA ab, führen hierfür i.d.R. eine Unterschriftenliste mit den Klienten, die vorgelegt wird. Dadurch sind die Stunden pro Woche flexibel. Sie verfallen erst, wenn das Kontingent im Zeitraum nicht ausgeschöpft wird. Ob das JA zusätzlich im Rahmen des Kontingents Stunden für Dokumentation, Vor- und Nachbereitung gewährt, hängt vom JA ab, manchmal knappst man als Träger dann 'eigenmächtig' was ab bzw. schlägt was auf, z.B. von 4 h 20-30 Minuten, was nicht viel ist für das oben Genannte (und meist ist es ein offenes Geheimnis, über das man aber nicht redet ;-)

    Fachleistungsstunden sind oft spitz auf Knopf kalkuliert, leider.


    Frag deine SPFH einfach mal genauer. Möchtest du mehr Stunden? Oder z.B. auch mal einen längeren Termin.


    Edit: Und in regelmäßigen HPG (Hilfeplangesprächen) werden Ziele und Schritte definiert und auch der Termin fürs nächste HPG zur Überprüfung.

  • Ich würde auch nachfragen, warum sie nicht die bewilligten 4 Stunden da ist, sondern nur 2 und was mit dem Rest ist.


    Doku ja, aber die macht sicher nicht die Hälfte der bewilligten Stunden aus.


    Muss du denn für die geleisteten Stunden unterschreiben? Und wenn ja, hast du mal kontolliert wieviele da tasächlich draufstehen bzw. notierst du dir wann sie wie lange bei dir ist und kannst im Nachhinein das beim nächsten HPG mal mit den Angebane vergleichen, die dem JA gemeldet werden?

  • Ich habe bisher noch nichts zu den Stunden unterschrieben.

    Als ich die SPFH mal darauf angesprochen habe, dass die Stunden nicht ansatzweise genutzt werden, hat sie behauptet, dass das nicht stimmt und das in den meisten Fällen die Stunden voll ausgereizt wurden. Kurz danach hat sie dann beim JA eine Überprüfung nach §8a angeregt mit völlig aus der Luft gegriffenen Ideen.

    Gespräche sind also eher schwierig, da Kritik nicht gehört werden will und die Wahrnehmungen zum Teil sehr weit auseinander gehen.

    Ich denke, ich werde das beim JA mal ansprechen und fragen, ob ich mit einer anderen SPFH zusammen arbeiten kann.