Wohnort verlegen, trotz beschränktem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

  • Hallo Overtherainbow,


    daran ist überhaupt nichts verkehrt - genauso wenig wie die Entscheidung zur Selbstverwirklichung.

    Klar, blöde Situation das Modell Do-Mo (alle 14 Tage) ist in der Form wahrscheinlich nicht mehr lebbar - aber da gibt es andere Möglichkeiten.

    Ferienumgang erhöhen, Brückentage nutzen, facetime, usw.

    Evtl. ist das Teenager Mädl auch schon in der Pubertät und selbst mit gleichen Wohnort würde sich evtl. an dem bisherigen Konzept etwas "bewegen" müssen. Wer weiss das schon?


    Aber deswegen auf sich selbst verzichten, nööö - wenn man die Kraft und die Mut dazu wieder gefunden hat.

    Was lebt man denn da seinen Kindern vor?

    Mama und Papa haben sich ständig verklagt und dem anderen nichts gegönnt? Um etwas zu verhindern sind wir vor Gericht gezogen?


    Auch kann sich die Tochter im neuen Wohnort oder in der Konstellation nicht wohlfühlen, da wird die Mutter doch eine 13 jährige nicht zwingen.

    Der KV ist ja noch in der alten Umgebung, die Schule nimmt die kleine auch wieder auf wenn sie zurückziehen wollen würde. Dann wäre ein Rollenwechsel von nöten. Im übrigen bricht die Mutter ja noch nicht mal selbst alle Zelte am bisherigen Wohnort ab.


    Es nicht zu wagen, halte ich eben nicht für richtig. Denn es kann Vorteile bringen für die Tochter und auch für die Eltern.


    Versteh mich nicht falsch, klar lieben wir alle Sicherheit und never change a running system hängt auch in den Knochen - so ist das Leben aber nicht gestrickt. Auch halte ich das Echo in diesem Forum für absolut notwendig, um auch wirklich die Gelegenheit zu erhalten nochmal bewusster die Entscheidung zu überdenken (was ich nach 3 Jahren allerdings auch als schon erledigt sehen würde).


    PS: mich würde interessieren wie die Aussagen ausfallen würden, wenn der Umzug wegen drohender Arbeitslosigkeit notwendig wäre.

  • :/ mmh, dann habe ich da wohl eine andere Einstellung oder Haltung.


    Wenn ein Elternteil (oder generell ein erwachsener Mensch) eine Entscheidung trifft, deren Konsequenzen dritte betreffen, kann er das ja machen.

    Ist dann vielleicht kacke für die anderen, aber nu…so ist das Leben.

    Aber so zu tun, als hätte man sich das jetzt ja verdient, weil man sich ja so aufgeopfert, gelitten, dies oder das, oder was auch immer hat…na ja, hat für mich einen komischen Beigeschmack und wenn es nicht möglich ist, so eine Entscheidung in dem Bewusstsein zu treffen und um zu setzen, ohne die Absolution dritter oder nur wenn man sich die faktischen Konsequenzen schön reden muss, wird man wenig Akzeptanz von anderen erhalten, schon gar nicht von denen, die die Konsequenzen tragen müssen.


    Also für diese Konstellation hier:

    Wenn die TE bewusst den Kontakt zwischen Vater und Tochter einschränkt, damit sie selbst glücklicher ist, kann sie das doch tun.

    Nur dann, aus meiner Sicht nicht jammern, dass der andere ET davon nicht begeistert ist oder diese Entscheidung nicht mitträgt.


    Meist hat es ja einen Grund warum die Eltern getrennt sind ;)


    Arbeitslosigkeit oder chronische Bronchitis die ein ET veranlassen mit dem Kind ans Meer zu ziehen, bildet für mich eine andere Grundlage. Ebenso wie kein Kontakt zum anderen ET.


    Das die TE letztlich aber nichts anderes gemacht hat, als hier mal rein zu schneien, Frust und Angst ab zu laden, selektiv zu lesen, ein bisschen Leute an pöbeln und an einem konstruktiven Dialog augenscheinlich gar kein Interesse hatte, steht dann noch auf einem anderen Blatt.



    vg von overtherainbow

  • Anders zu anderen Situationen hat die Threadstarterin hier ja einen Vergleich geschlossen mit dem Vater. Es klingt an, dass sie die ursprünglich von ihr angestrebte Klage auf ABR nicht hätte durchsetzen können.

    Die Gründe dafür sind jetzt nicht bekannt. Aber die rechtlichen Folgen.

    Ist es zu einem gerichtlichen Entscheid/Beschluss gekommen, dann kann im Familienrecht quasi jederzeit neu geklagt werden, wenn sich die Situation geändert hat. Ist jedoch ein "Vergleich" geschlossen worden, also ein Vertrag zwischen den Eltern, dann sind "neue Umstände" kein eindeutiger Grund, den Vertrag/Vergleich einfach aufkündigen zu können. Das wäre eine deutliche Benachteiligung des anderen Vertragspartners.

    Der Threadstarterin ist deshalb zu empfehlen, für ihr Anliegen eine einvernehmliche Einigung herbei zu führen. Klagt sie vor dem Familiengericht, dann wird als Argument weniger auf den Wunsch nach neuen eigenen Lebensumständen geguckt werden als vielmehr auf die Rechtsgültigkeit des vor dem Gericht geschlossenen Vertrags. (Ein Teil der hier erfolgten Diskussion ist deshalb im Blick auf die Situation der Threadstarterin ohne großen Belang. Hat natürlich grundsätzliche Bedeutung für Konstellationen "ohne Vergleich").


    In der Sache heisst es: Vorsicht bei Vergleichen im Familienrecht. Muss man später an die Sache "ran" und kann sich mit dem/der Ex nicht einvernehmlich einigen, können schwierige Situationen entstehen. Es sei denn, man hat gut vorgearbeitet im Vergleich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.