Auszahlung von Überstunden bei VZ

  • Tach,


    Ich hab in den letzten Monaten des öfteren Überstunden über mein Gleitzeit-Limit gemacht (+/- 20h) und wollte man anfragen, ab wann es blöd wird sich diese auszahlen zu lassen. Mit Steuerklasse 1.

    Das ich mehr Steuer zahlen muss weil das Gehalt höher ist, ist mir schon klar. Nur möchte ich da nicht nächstes Jahr eine böse Überraschung erleben, wenn es eventuell zur Nachzahlung kommt.

    Ich hab gelesen zwischen 55K-78K Jahresbruttogehalt wäre es Blödsinn?

    Ein Tip zur Selbsthilfe wäre auch okay, ich bin total blank in dem Thema 8)

    "Mein Trainer war die Bordsteinkante" (Skateboarder)

  • Naja, es kommt auf deinen Lohnsteuersatz an - da gibt es Stufen und Tabellen bis zum Spitzensteuersatz.


    Die Überstunden würden bei Auszahlungen z.b. mit 23 % versteuert - weil die 23% dein Steuersatz für das wahrscheinliche Jahreseinkommen sind.


    Du musst nur aufpassen das du mit diese(n) Auszahlunge(n) nicht in eine höhere Steuersatzstufe kommst - sonst werden bei der Steuererklärung vielleicht 25 % veranschlagt - d.h. auf das Jahreseinkommen 2 % mehr - da sind 20 Stunden netto schnell ausgegeben.


    20 Stunden würde ich abfeiern, 1 Monat früher anfangen oder gehen oder mal 2 Tage frei.....

  • Es sind 20h monatlich und da hab ich bereits 1-2 Tage abgefeiert. Chef gibt mir einen Einlauf wenn ich mal 3 Wochen weg bleibe :)


    Ich muss nochmal schauen, angeblich kann es vorteilhafter sein die Stunden brutalstmöglich auf einmal auszahlen zu lassen, damit wenigstens die Krankenkassenbeitäge gedeckelt sind.

    "Mein Trainer war die Bordsteinkante" (Skateboarder)

  • Die Beitragsbemessungsgrenz in der KK liegt bei ca. 4840 Euro bei der Rentenversicherung bei 7100 Euro.


    Wenn du irgendwo zwischen 55k und 78k bist, solltest du doch sowieso schon da sein, wo die Beiträge der KK gedeckelt sind.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich verstehe das Problem nicht, hatte noch nie so ein hohes Einkommen, was genau meinst Du mit “Nachzahlung“?


    Bei StKl1 ist eine Nachzahlung recht ungewöhnlich oder meinst Du Nachzahlung wegen Übersteigen der BBG?


    Ich frage morgen mal, hab ja hier eine Steuerfachfrau 🙂


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Die Beitragsbemessungsgrenz in der KK liegt bei ca. 4840 Euro bei der Rentenversicherung bei 7100 Euro.


    Wenn du irgendwo zwischen 55k und 78k bist, solltest du doch sowieso schon da sein, wo die Beiträge der KK gedeckelt sind.

    Ja, ich habs auch gerade gesehen: Ich Dussel bin schon mit der letzten Gehaltserhöhung im März reingerutscht :)

    Ich sag doch: ich hab' keinen Dunst :saint:


    Yogi

    Ich verstehe halt ehrlich gesagt die urbane Legende nicht, dass ein Auszahlen von Überstunden immer einen steuerlichen Haken hat. Ich meine, jemand der OHNE Überstunden das Brutto hat, wie ich MIT Überstunden verdiene, hat ja auch keine Wahl. Der/Die sagt ja auch nicht: Ne, gib mir weniger!

    "Mein Trainer war die Bordsteinkante" (Skateboarder)