Anwalt nötig wenns um Umgang geht?

  • Inzwischen kam Post vom Gericht, ich hab nun doch mal bei meiner Anwältin angerufen und auf ihren Rat hin das Gespräch beim JA wahrgenommen. Junior ist...ja, fertig. Ich kann's gar nicht richtig beschreiben. Unglaublich ruhig, zurückgezogen, er leidet richtig.

  • Da ist die Geschäftsstelle nach Deinem Anruf aber flink auf die Beine gekommen. Fein.


    Und Ex hat jetzt eine konkrete Klage - oder beklagt er nur das Leid der Welt?

    Gretchenfrage ist jetzt halt, wie Du Deinem Sohn jetzt jene Sorgen nehmen kannst, die ihn erst in Dein Bett getrieben und jetzt das Lachen haben verlieren lassen und so ernst werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beides in einem. Er klagt bitterlich darüber, wie böse, verbittert und erziehungsunfähig die Kindsmutter ist und beantragt "Umgang nach § 1684 [hier folgte der gesamte Text des §], gern auch erstmal begleitet. Man müsse sich ja schließlich erst wieder kennenlernen.


    Junior hat heute im Gespräch Dinge über seinen Vater erfahren, die er bisher nicht wusste. Nun hat er Angst, auch so zu werden. Die Angst muss/werde ich ihm nehmen.

  • Er klagt also nicht auf Umsetzung des bestehenden Vergleichs bzw. auf Abänderung?

    Hat er vielleicht keinen Anwalt und ist selbst Verfasser der Klage? Oder ist der Anwalt gar nicht über den Vergleich informiert und dass Ex sich keinerlei Mühe gegeben hat, den Vergleich zu erfüllen?


    Letztendlich wird es am Knaben hängen, ob er sich ein Treffen vorstellen kann. Wenn nein, dann halt nein ...


    Und die Basisfrage an den Vater kann nur sein, ob und wie er garantieren kann, bei entsprechendem Wunsch des Kindes den Kontakt aufrecht zu erhalten und nicht seelenverletzend die Fliege zu machen wie beim letzten Mal ... Wenn er den Paragrafen schon so stumpf vollständig zitiert: Wie will er denn durch sein Tun verhindern, dass dies nicht wieder passiert:

    "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was ... die Erziehung erschwert."


    Dem Knaben geht es ja bereits durch die Aktion des Vaters so dreckig, dass "die Erziehung erschwert" ist, du und er sich damit ganz intensiv beschäftigen müssen.


    Heißt. Geh nicht für Dich oder Sohn in eine Verteidigungsposition, sondern mache JA (falls der "Vaterrechtler" noch da ist) und ggfls. Gericht deutlich, dass hier Vater in einer Bringschuld ist, du jetzt mit Sohn 7 Jahre auf eine angemessene, ja überhaupt eine Reaktion gewartet hast.


    Ich wünsch dir viel Kraft, das wenigstens einigermaßen wegzuatmen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er klagt also nicht auf Umsetzung des bestehenden Vergleichs bzw. auf Abänderung?

    Nee, den hat er vermutlich schon wieder vergessen. Wobei er ja im Prinzip seinen letzten Antrag von 2013 einfach nur wiederholt hat, da wollte er - neben dem Sorgerecht - auch einfach geregelten Umgang.


    Einen Anwalt hat er nicht, den würde die Prozesskostenhilfe wohl nicht übernehmen oder keiner im Landkreis sagt bei der Ausgangslage "Jo, dat gewinnen wa.". Auch schön, wie er in seiner Klageschrift, also dem Teil, in dem er über sein Leid klagt, anbringt, ich hätte ihn und die gesamte Familie in den Sozialen Medien und Whatsapp blockiert. Mir wäre völlig neu, dass ich überall erreichbar sein muss und es vollkommen unzumutbar ist, einen Anruf zu tätigen.

  • Hallo faith,


    ich weiß nicht, ob du auf eine deiner Fragen schon eine Antwort bekommen hast, oder ob sie sich bereits erledigt hat.

    Ich antworte dir aber trotzdem mal. Ich weiß nicht ob das allgemeingültig ist, aber bei mir war es so.


    Befragung deines Kindes (Ablauf):


    Bei mir war es folgendermaßen (ich war wie du Antragsgegner):

    1. Zustellung der Antragsschrift (die hast du jetzt ja)
    2. schriftliche Stellungnahme durch den Antragsgegner
    3. Ladungstermin vor Gericht zur Anhörung der Kinder:
      Ich bin dann mit meinen Jungs dorthin, habe im Flur auf den Verfahrensbeistand der Kinder gewartet und die Kinder sind zusammen mit diesem in das Büro der Richterin gegangen. Ich habe auf dem Flur gewartet. Nach 10-15 Minuten kamen die Jungs wieder raus.
      Der Verfahrensbeistand hat mir kurz erklärt was gesagt wurde. Es kam aber noch ein offizielles Protokoll der "Sitzung" per Post
    4. Ladungstermin vor Gericht zur Umgangssache- ohne Kinder:
      Ich wurden kurz alle Meinungen (Jugendamt/Verfahrensbeistand/Richterin/Kinder) erörtert und dann entschieden.

    Denk immer daran, dass sowohl Jugendamt, Verfahrensbeistand und Richter*in Erfahrung im Umgang mit Kindern in solchen Angelegenheiten haben (sollten).


    Eventuell solltest du schauen inwieweit es sinnvoll/möglich ist einen Verfahrensbeistand für dein Kind zu bekommen. Bei mir waren sowohl das Jugendamt als auch der Verfahrensbeistand zuhause und haben die Kinder in meiner Abwesenheit "interviewt". Das war stressfrei und die Kinder konnten auf Fragen stellen. Vor Gericht zählten dann maßgeblich die Meinungen von Jugendamt und Verfahrensbeistand. Der Kindeswille war hierbei das Maß der Dinge.

  • Zuerstmal: Junior geht es besser. Was Freunde in dem Alter alles ausmachen...er hat sich mit Schulkameraden zum zocken verabredet, danach war er deutlich fröhlicher. Aber schon hart, wenn man so gar nicht helfen kann. Er hatte sich erstmal komplett in sein Zimmer zurückgezogen, wollte nicht reden, keine Umarmung gar nichts.


    Die Anwältin konnte mir gestern noch einmal gut weiterhelfen, und auch wenn es mir tief drin lieber wäre, sie würde mich auch vor Gericht vertreten und die Stellungnahme schreiben, geht das nicht. Das kann ich mir einfach nicht leisten. Und das ist genau der Punkt, der mich so wütend macht. Dieser [piep] hat nicht den Mut dazu zu stehen, dass er keinen Bock auf Umgang hat, lässt sich zu einem erneuten Verfahren aufstacheln, erscheint dann nicht einmal zu seinem Termin beim Jugendamt und muss keinerlei Konsequenzen tragen, er bekommt ja Verfahrenskostenhilfe. Theoretisch kann das Spielchen die nächsten fünf Jahre ja auch beliebig oft wiederholt werden.

  • Zuerstmal: Junior geht es besser. Was Freunde in dem Alter alles ausmachen...er hat sich mit Schulkameraden zum zocken verabredet, danach war er deutlich fröhlicher. Aber schon hart, wenn man so gar nicht helfen kann. Er hatte sich erstmal komplett in sein Zimmer zurückgezogen, wollte nicht reden, keine Umarmung gar nichts.


    Die Anwältin konnte mir gestern noch einmal gut weiterhelfen, und auch wenn es mir tief drin lieber wäre, sie würde mich auch vor Gericht vertreten und die Stellungnahme schreiben, geht das nicht. Das kann ich mir einfach nicht leisten. Und das ist genau der Punkt, der mich so wütend macht. Dieser [piep] hat nicht den Mut dazu zu stehen, dass er keinen Bock auf Umgang hat, lässt sich zu einem erneuten Verfahren aufstacheln, erscheint dann nicht einmal zu seinem Termin beim Jugendamt und muss keinerlei Konsequenzen tragen, er bekommt ja Verfahrenskostenhilfe. Theoretisch kann das Spielchen die nächsten fünf Jahre ja auch beliebig oft wiederholt werden.

    Ui, das tut mir echt leid für dich und deinen Sohn.

    Wie alt ist dein Sohn? Seine Meinung ist abhängig vom Alter maßgeblich. Umgangsrecht ist primär ein Recht des Kindes, das Recht der Eltern leitet sich erst sekundär daraus ab.

    Wenn ich dass mal kurz zusammenfassen darf was ich so herausgelesen habe:

    • Trennung ist schon Jahre her (Entfremdung)
    • Umgang und Kontakt wurde vor Jahren vom Vater abgebrochen (Desintresse)
    • Das Kind möchte keinen Kontakt (Kindesintresse)
    • alleine der Gedanke an die erneuten Kontagtversuche des Vaters wirken sich negativ auf die psychische Gesundheit des Kindes aus (Kindeswohl)

    Hast du denn schonmal darüber nachgedacht Prozesskostenhilfe zu beantragen? Der Vorteil ist auf alle Fälle, dass vorab eine für dich kostenlose Einschätzung erfolgt, inwiefern das Verfahren erfolgreich sein wird. Prozesskostenhilfe wird nämlich nur gewährt, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

    Ich kann nur zu einem Anwalt raten und du hast ja schon eine Anwältin.


    Was die Stellungnahme angeht, fühle ich mit dir. Die erste ist schlimm, man ließt die generische Schmähschrift (so zumindest habe ich das beim ersten Mal empfunden ) und weiß gar nicht wo man ansetzten soll. Wo fängt man an? In jedem Satz steckt eine Unwahrheit oder zumindest eine verdrehte Wahrheit. Zusammenhänge werden weggelassen oder konstruiert.

    Im Prinzip hat man soviele Ansatzpunkte, dass man nicht weiß wo man anfangen soll.

    Aber ich kann dir sagen, die erste Stellungnahme ist die schwerste, dannach wird es leichter. Mir hat damals sehr geholfen, meine Antworten ersteinmal nur aufzunehmen, immer und immer wieder anzuhören und "meine Geschichte" konsitent und nachvollziebar erzählen zu können.
    Schnapp dir jemanden (bei mir war es meine Mutter) und setzt dich hin und fangt Schritt für Schritt, Satz für Satz an.

    Wichtig ist, die Übersicht zu behalten. Bau dir eine TimeLine der Ereignisse. Wann war die Trennung, der erste Umgang, Termine beim JA, letzter Umgang? All das. Wichtig ist, dass du keine Daten durcheinander bringst.


    Wenn er keinen Bock hat, dann wird er vermutlich auch irgendwann die Lust verlieren. Ich frage mich gerade, warum er keinen Anwalt genommen hat, wenn er doch Prozesskostenhilfe bekommt. Vor dem Familiengericht (bis auf Unterhalt) werden grundsätzlich die Gerichtskosten geteilt, egal wie es ausgeht. Ich habe bspw. Erfolg gehabt und musste als Antragsgegner trotzem die Gerichtskosten zur Hälfte tragen. Es soll in Familiensachen keinen Gewinner und Verlierer geben, darum werden grundsätzlich auch die Kosten geteilt. Gerichtskosten hast du also vermutlich so oder so. Es heißt auch nicht mehr Klage und Urteil, sondern Antrag und Beschluss.

  • IamTrebor sei mir nicht bös, aber schau doch mal in den ersten Beitrag im Thema bzw. lies dir den thread mal komplett durch, da steht alles drin (Juniors Alter, ein Abriss der Geschichte, etc.). Es ist auch nicht das erste Verfahren, wir haben das alles schon einmal durch. Deswegen muss ich meine Geschichte auch nicht üben (das finde ich eh ein wenig merkwürdig).


    Für die Verfahrenskostenhilfe (im Familienrecht heißt das so, nicht Prozesskostenhilfe), verdiene ich zu viel.

  • Liebe Faith,


    mich interessiert es, was bei dir und deinem Sohn nun rausgekommen ist. Magst du es erzählen?


    Hier ist leider auch immer wieder was am Laufen vom KV ausgehend, deshalb lese ich gerne mit. Mein Sohn ist auch 13 Jahre und macht auch schon ganz heftig was mit...

  • Das ist erst einmal positiv.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Bruder des KV hat mir angeboten, mich zum Termin zu begleiten und vor dem Saal zu warten ^^ Für das Gesicht des KV würde ich dann glatt Eintritt zahlen.


    Junior war recht überrascht, dass er nicht mit muss. "Mama, also ich hab da fei kein Problem damit, ich geh da schon hin und erzähl dem Richter, dass ich nicht will."