Corona Tests an den Schulen

  • Wo siehst du jetzt eine Verletzung des Datenschutzes?

    Es gibt sicher bessere Methoden als einen Schüler vor der Klasse zu separieren. Aber eine Verletzung des "Datenschutzes" ist das genauso wenig wie wenn ein Schüler im Unterricht "drangenommen" wird und alle anderen Schüler das sehen/mitbekommen. Oder ein Schüler im Präsenzunterricht seine Hausaufgabe vorlesen soll ...

    Das ist eine Frage der Pädagogik, aber nicht des Datenschutzes.

    Natürlich ist es Verletzung des Datenschutzes, wenn ein Ergebnis öffentlich wird. Gesundheitsdaten sind sensible Daten.
    Warum wurde dann vor ein paar Monaten auf Verletzung des Datenschutzes verwiesen, wenn es keine war?

  • Wenn bei mir die Polizei vorfährt und klingelt, ist das unangenehm, weil sich die Nachbarn mutmaßlich etwas denken. Aber es ist keine Verletzung des Datenschutzes im Sinne des Datenschutzgesetzes.

    Es ist auch keine Verletzung des Datenschutzes, wenn ich ein Zeugnis bekomme und nicht versetzt werde und das kommende Schuljahr in einer anderen Klasse bin. So lange die Schule meine Nichtversetzung nicht ans Schwarze Brett hängt.


    Wie gesagt, pädagogisch kann man die sache sicherlich anders lösen. Aber der datenschutz ist da nicht von betroffern ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn bei mir die Polizei vorfährt und klingelt, ist das unangenehm, weil sich die Nachbarn mutmaßlich etwas denken. Aber es ist keine Verletzung des Datenschutzes im Sinne des Datenschutzgesetzes.

    Es ist auch keine Verletzung des Datenschutzes, wenn ich ein Zeugnis bekomme und nicht versetzt werde und das kommende Schuljahr in einer anderen Klasse bin. So lange die Schule meine Nichtversetzung nicht ans Schwarze Brett hängt.


    Wie gesagt, pädagogisch kann man die sache sicherlich anders lösen. Aber der datenschutz ist da nicht von betroffern ...

    Doch. Ein Zeugnis gehört nicht zu sensiblen Daten. Corona schon. Und sensible Daten werden ganz anders behandelt. Unsere Datenschutzbeauftragte hat jedenfalls großen Widerstand gegen die Bekanntmachung der Testergebnisse im Büro geleistet.


    Ich soll nicht mal eine Liste auslegen, in die sich jeder eintragen kann, wenn man einen Test genommen hat. Die Mitarbeiter sollen es mir persönlich und vertraulich mitteilen, wenn sie einen genommen (!) haben. Von den Ergebnissen ganz zu schweigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Natürlich enthält ein Schulzeugnis sensible Daten. Name, Adresse, Bewertung. Was soll sensibler sein?


    Aber nochmals: Wenn die Schule nicht bekannt gibt nach einem Coronatest, wie der ausgefallen ist, wird der Datenschutz nach dem geltenden Datenschutzgesetz nicht verletzt. Datenschutz betrifft Öffentlichmachung durch Wort und Bild sowie durch Speicherung. Das ist nicht gegeben, wenn ein Schüler ohne Begründung in einen separaten Raum geführt wird. Das ist eine Frage der Pädagogik (auch wenn jeder weiß, was das Herausnehmen aus dem Unterricht bedeutet ...), wie man das macht.


    Bei den von Dir genannten Beispielen ist es ganz anders. Listen, also Verschriftlichung von Daten, unterliegen dem Datenschutz.

    Und öffentliche Bekanntmachung von Testergebnissen, das geht auch nicht. Wenn aber ein infizierter Mitarbeiter nicht mehr auf der Arbeit erscheint und sein Arbeitsplatz anders besetzt wird vom AG oder jemand in die Arbeitsgruppe ersetzend hinein muss, ist das allein kein Verstoß gegen den Datenschutz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wo siehst du jetzt eine Verletzung des Datenschutzes?

    Es gibt sicher bessere Methoden als einen Schüler vor der Klasse zu separieren. Aber eine Verletzung des "Datenschutzes" ist das genauso wenig wie wenn ein Schüler im Unterricht "drangenommen" wird und alle anderen Schüler das sehen/mitbekommen. Oder ein Schüler im Präsenzunterricht seine Hausaufgabe vorlesen soll ...

    Das ist eine Frage der Pädagogik, aber nicht des Datenschutzes.

    Ich sehe hier einen massiven Eingriff in den Datenschutz! Es geht zum einen um Gesundheitsdaten und zum anderen um das Persönlichkeitsrecht! Auch ganz weit gegriffen die Würde des Kindes! Denn hier wird das Kind auf eine Art und Weise bloßgestellt und als nicht regelkonform hingestellt (hättest Du dich an die Regeln gehalten, hättest Du jetzt kein positives Testergebnis), dass mich der Protest des Kinderschutz Bundes nicht verwundert.


    Man muss eine Datenschutzerklärung unterschrieben werden, dass der Datenschutz bei den Schultests verletzt werden kann und man auf eine Verfolgung halt verzichtet.


    Will man das nicht muss man sich selbst kümmern und wöchentlich 35€ für einen Bürgertest, neben dem kostenlosen, selbst tragen. Wer kann denn bitte 4 x 35€ (140€ im Monat) berappen? Das ist nämlich auch so eine Sache, man wird über die fehlenden finanziellen Mittel, quasi dazu gezwungen den Datenschutz des Kindes zu brechen. Kein schöner Gedanke.


    Leider wird es mir auch so ergehen, dass ich wegen der zusätzlichen Kosten, der eventuellen (bei einem positiven Ergebnis, garantierten) Verletzung des Datenschutzes zustimme.


    Bauchschmerzen darf ich trotzdem in dieser Situation haben?


    Ich würde mich auch in der Schule hinstellen und bei den Testungen (wie in einem Testzentrum) nach meinen Möglichkeiten helfen, solange ich kann.

  • Wir haben die Situationen einfach oft durchgesprochen und deshalb fühlt sich meine der Situation gewachsen. Wir haben es genau visualisiert, Rollenspiele gemacht ect. Genau wie wir es auch machen, wenn sie in Schule/Kita auf ein schwieriges Kind trifft. Klar ist es für uns nicht optimal, aber im gesamten schon. Da empfinde ich das kauen mit Mundschutz als viel ärgerlicher, dafur gäbe es bessere Lösungen

  • Ok, ich will da nicht weiter streiten, da ich keine Anwältin und keine Datenschutzexpertin bin. Aber:


    - wenn unsere Datenschutzbeauftragten auf Arbeit auf Datenschutz bestehen, dann vergleiche ich es natürlich mit der Schule, wo es nicht gegeben ist.


    - wenn man erst vor ein paar Monaten eine schriftliche Stellungnahme zum genau gleichen Thema bekommt, in der man auf Datenschutz verweist, dann fragt man sich schon, welche nun richtig ist. Denn eine von den beiden muss zwingend falsch sein.


    - wenn man ein Kind schweigend rausbringt, ohne den Grund zu nennen, jedoch klar ist, dass alle anderen Anwesenden natürlich genau wissen, warum, dann bin ich mir sicher, dass es sich genug Fuchse unter den Anwälten finden, die sich die Gesetze als Datenschutzverletzung auslegen. Genauso wie die anderen es als datenschutzkonform auslegen können. Wir haben Anwälte in der Familie, daher weiß ich genau, wie der Hase läuft. :) Man muss nur überzeugend sein und gut argumentieren können. Und die Sache mit dem schweigenden Rausbringen klingt nicht überzeugend.

  • Moin,


    solange die Maßnahmen alleine von der Inzidenz als solitär betrachtet absolut unbrauchbare Kennzahl abhängen und somit - je nach Testzahl - wunderbar nach oben und unten manipuliert werden können findet im Hause Wattwanderin kein Test statt.


    WW

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Moin,


    solange die Maßnahmen alleine von der Inzidenz als solitär betrachtet absolut unbrauchbare Kennzahl abhängen und somit - je nach Testzahl - wunderbar nach oben und unten manipuliert werden können findet im Hause Wattwanderin kein Test statt.


    WW

    Muss ja auch nicht, bleibt das Kind halt zu Hause. 😎


    Liebe Grüße


    Ute

  • Bleiben Sie auch.

    Man könnte aber ruhig mal darüber nachdenken, dass ihr mit eurer Testerei die inzidenz hoch haltet.

    Viel testen okay. Aber dann doch bitte mit anderen Kennzahlen.

    Es sei denn, es stört euch nicht besonders im ständigen Lockdown zu leben.


    LG

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Nemesislady, mutmaßlich verstehen wir unter "Daten" etwas anderes. Personen und deren Handeln oder ein Handeln an und mit Personen sowie deren Verortung sind für mich keine "Daten" - weder verschriftlicht noch gespeichert - und ich wüsste auch nicht, wo sie so vom Gesetzgeber im Datenschutzgesetz definiert wären. Man kann sicherlich über die beschriebenen geplanten Vorgänge und Handlungsanweisungen in der Schule unterschiedlicher Meinung sein. Aber hier einen Verstoß gegen den "Datenschutz" zu sehen - das erschließt sich mir auch weiterhin nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • bei uns werden die Schüler und Bürgertests nicht gezählt - wer da positiv ist muss zum PCR Test beim Gesundheitsamt - erst der zählt

  • richtig..und genau das ist das Problem. Die Schnelltests werden nicht insgesamt gewählt sondern nur die, die zur PCR kommen. Die werden sozusagen aufkonzentriert.

    WEnn du 100 PCRs und 10 davon positiv hast und machst noch 100 Schnelltests, davon sind wieder 10 positiv wird eben nicht gerecjnet 20 aus 200 sondern 20 aus 110. Das ist fast das Doppelte in der Inzidenz obwohl sich der Anteil der Positiven nicht verändert hat.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • richtig..und genau das ist das Problem. Die Schnelltests werden nicht insgesamt gewählt sondern nur die, die zur PCR kommen. Die werden sozusagen aufkonzentriert.

    WEnn du 100 PCRs und 10 davon positiv hast und machst noch 100 Schnelltests, davon sind wieder 10 positiv wird eben nicht gerecjnet 20 aus 200 sondern 20 aus 110. Das ist fast das Doppelte in der Inzidenz obwohl sich der Anteil der Positiven nicht verändert hat.

    Das läuft schon die ganze Zeit so. Interessiert nur niemanden.

  • Die Zahlen haben doch von Anfang an nicht gestimmt. Die hier vom Landkreis veröffentlichten Zahlen unterscheiden sich seit letztem Jahr März von denen auf ndr oder beim RKI oder gar von denen der John Hopskins University.

    Es ist erstaunlich, wie verschieden man zählen kann. Adam Riese routiert im Grab.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • „Pandemieschutz geht vor Datenschutz“ wurde uns gesagt , als wir uns beim GA beschwert haben , weil sie den K1 Kunden den Namen der betroffenen Mitarbeiter genannt haben.


    NemesisLady Wie stellst du dir das professionelle Testen an Schulen vor? Da ist dann doch wieder das Geschrei groß , weil die Kinder eher zur Schule kommen müssen. Und wo sollen die alle warten , bis das Ergebnis feststeht bzw. Wo will man so viele Kinder testen?


    Wir benötigen für die reine Durchführung drei Minuten. Bei 750 benötigst du über 30 Personen, die eine Stunde lang testen.


    Für die Kosten, die Logistik und die Psyche halte ich das Testen zuhause als beste Möglichkeit. Auch wenn einige da evtl. schummeln.


    Was ich nicht verstehe ist, dass weiterführende Schulen in meiner Umgebung im täglichen und nicht im wöchentlichen Wechseln unterrichten. Das würde schon mal wieder die Hälfte der Testerei sparen. Mal ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, die der tägliche Wechsel dem pubertären Schlafrhtythmus beschwert.