Wohnkostenvorteil - was heisst das genau? und Immobilienbesitz

  • Hallo zusammen,


    KV und ich legen grade unsere Einnahmen etc. offen. Wir leben in unserer eigenen Immobilie und ich hätte da jetzt den allgemeinen Mietspiegel als Referenzwert zur Ermittlung des Wohnkostenvorteils herbeigezogen. Das ist auch in soweit stimmig, als vergleichbare Angebote über Immoscout zur Miete passen (ich würde beides ausdrucken bzw. darauf verweisen).


    Wie sieht es denn mit dem KV aus? Er wohnt bei NEXT mietfrei. Wird dies in irgendeiner Form berücksichtigt? RA meinte, dass sei nicht üblich aber ich finde es schon ungewöhnlich und wollte mich hier vergewissern. In den USA würde ein Prozentsatz des eigenen Einkommens genommen (zum Beispiel 25% des Einkommens geht normalerweise für die Zahlung einer Miete auf und somit würde vom Einkommen 25% angesetzt werden). Wird dies in Deutschland so nicht gehandhabt?


    Und KV und ich haben weitere Immobilien. Meine sind alle in Deutschland vermietet und ich nenne natürlich die Mieteinnahmen als auch die Kosten. Seine Immobilien sind im europäischen Ausland und vermietet. Er zieht nur die Verluste ab. Diese Einnahmen sind weder in der Steuererklärung zu finden, noch wurden diese zur Ermittlung der Einkünfte genannt. Ist das normal? Ich bin da (nicht nur) ein wenig überfordert. Aber mein RA geht auf diesen Punkt nicht weiter ein?


    Liebe Grüße von Rosie

  • Die Sache ist ganz einfach: Nur sehr sehr selten geht ein Familienrichter ungenauen oder unvollständigen Einkommensangaben hinterher. Zumal, wenn der Mindestunterhalt für die Kinder gesichert ist. Und auch dein Anwalt hat da keine grosse Lust zu: Es gibt in der Praxis wenig zwingende Zugriffsmöglichkeiten ...


    Wenn dein Ex beim Finanzamt mit seinen Angaben durch kommt, gibt es wenig Gründe, dieser Behörde nicht zu vertrauen. So simpel ist das ... Abgesehen davon, dass Immobilien (gerade im Ausland) häufig als Steuersparmodelle betrieben werden, sich durch die steuerlich geltend gemachten Verluste finanzieren ...


    Empfehlung wäre, beide Seiten bekommen ihre Einkünfte aufgrund der letzten Steuerbescheide festgelegt...

    Um tiefer einzusteigen und zu kämpfen brauchst du Belege. Die wirst du vom Ex nicht bekommen, befürchte ich. Er ist ja firm in den Sachen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das wäre bei Einnahmen aus 5 Immobilien durchaus signifikant. In meinem Falle sind die Mieten ja ebenfalls Einnahmen. Von daher möchte ich da schon, dass beide Seiten korrekt berichten. Und manche europäischen Länder (vielleicht alle?) haben Steuerhoheit und die Einnahmen sind auch im deutschen Progressionsvorbehalt ausgeschlossen.


    bap, lieben Dank für Deinen Kommentar. In den USA (laut Beitrag im Internet gefunden) wird es manchmal aus vorteilhaft betrachtet sich in Deutschland scheiden zu lassen, da hier weniger akribisch die Zahlen überprüft werden (angeblich). Als ich es das erste mal las, wollte ich es nicht glauben aber wenn Du dies nun auch bestätigst?

  • Rosie, hier geht es doch nicht mehr um die Scheidung, sondern - ich rate - um den Unterhalt?! Bei der Scheidung bzw. beim dazugehörigen Vermögensausgleich wird hier in D schon genau geguckt, wenn ein Beteiligter da Hinweise gibt.


    Beim Unterhalt wird hgalt über die offiziellen nachweise gearbeitet. Bei Angestellten über den Lohnzettel und den letzten Steuerbescheid. Bei Selbstständigen in der Regel über die drei letzten Steuerbescheide. Zahlt Ex Steuern im Ausland, die nicht in den deutschen Steuerbescheid einfließen, müsstest Du im Zweifelsfall genau das nachweisen können durch einen justiziablen Beleg (Bei Immobilien ggfls. Auszug aus dem Grundbuch, also dem Eigentumsnachweis. Damit ist allerdings noch nicht belegt, dass mit dem Eigentum Einnahmen erzielt werden ...).

    Dein Anwalt weiß, wie aufwändig das ist. Der packt das freiwillig nicht an. Es sei denn, Du honorierst extra ... So funktioniert das ggfls. in den USA (oft verbunden mit dem berühmten Erfolgshonorar: Anwalt kassiert einen Anteil des Erlöses ...)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ja, es handelt sich hier nur um Unterhaltsberechnung. Das ist richtig. KV hat allerdings von seinem Einkommen die Kosten seiner Immobilien in Frankreich abgezogen und alle per Adresse genannt. Somit hat er sie ja offengelegt und hat in den letzten Jahren mehrere hundert AirBnB Gäste gehabt. Dies ist ebenfalls nachzusehen öffentlich nachzusehen. Da ich auch Vorlesungen an französischen Universitäten halte (und wenig französisch spreche -quasi nichts) und Steuerkollegen habe, frage ich notfalls vor Ort um Hilfe. Eher per Zoom aber naja. Das Geschäft lief für ihn vor Covid recht gut und selbst 2020 hat noch Einnahmen gebracht (diese hat er allerdings nach Abzug der Kosten als Verlust aufgelistet).


    Mir war es nicht bewusst, dass die Düsseldorfer Tabelle quasi nach oben erweitert wurde. Das war die Idee des RA.


    Ich werde berichten. Dies ist das Jahr des Konfliktes. Wat mutt dat mutt.