Unterhalt Kind bei Zahlungsunfähigkeit

  • Hallo!


    Ich bin seit Januar geschieden.


    Mit der Trennung ist meine Ex-Frau mit meinem Sohn(13) in die Nachbarschaft gezogen. Ich durfte dann immer brav Trennungsunterhalt für sie und meinen Sohn zahlen und das habe ich dann getan.


    Nun hat sie jemand Neuen kennen gelernt (400 Km entfernt) und jetzt (wo ich Ihr keinen Unterhalt mehr zahlen brauche) zieht sie zu ihm und lässt meinen Sohn bei mir.


    „Unterhalt für meinen Sohn kann sie mir keinen zahlen“. Im Moment hat sie noch keinen richtigen Job.


    Wie erfahre ich wann sie wieder genug verdient? Von alleine wird sie mir das nicht sagen.


    Was kann ich tun?

  • gusel1

    Hat den Titel des Themas von „Unterhalt fr Kind“ zu „Unterhalt Kind bei Zahlungsunfähigkeit“ geändert.
  • Du stellst einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Das Kindergeld bekommst du hoffentlich schon? Und zusätzlich kannst du beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Die klärt dann diese Frage. Die Alternative wäre ein Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, wie wahrscheinlich es ist, dass deine ExFrau genug Einkommen hat.

  • Tatsächlich ist die Beistandschaft beim Jugendamt der richtige Weg, wie Traumtänzerin beschreibt. Ohne Kosten für Dich wird Deine Exfrau zeitnah auf ihr Einkommen überprüft und dann regelmäßig alle zwei Jahre. Gleichzeitig wird der Exfrau rechtsverbindlich mitgeteilt, dass sie sich zu melden hat, sollte sich ihre Einkommenssituation ändern.


    Beantragst du Unterhaltsvorschuss, kontrolliert die Unterhaltsvorschusskasse auch regelmäßig das Einkommen. Heißt: Du hast dann schon ein relativ dichtes "offizielles" Kontrollnetz.


    Ein Anwalt kann das auch. Der darf aber nur alle zwei Jahre in Deinem Namen anfragen (dfu hast alle 24 Monate den Rechtsanspruch auf Auskunft. Ansonsten nur, wenn Du glaubhafte Belege hast für eine Arbeitsaufnahme bzw. Gehaltserhöhung/Einkommen. Der Anwalt berechnet Dir dafür einen Gebührensatz. Bekommt er keine Auskunft, müsste auf Deine Kosten geklagt werden. Die Beistandschaft darf das als Behörde in besonderer Funktion von sich aus. In jeder Beistandschaft sitzt ein Mitarbeiter, der diese anwaltlichen Dinge erledigen darf.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ah, prima, danke! Da habe ich schon einmal direkt einen Anlaufpunkt!


    Im Internet finde ich:


    „Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.“



    Wie verhält es sich, wenn ich mit einer neuen Partnerin zusammenziehe ohne zu heiraten? Bin ich dann in dem Sinne noch alleinerziehenden Elternteil?

  • Hallo! Bei uns ist es ähnlich. Der Kindsvater hat Unterhalt gezahlt solange er gearbeitet hat. Als er dann Geringverdiener war habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt und bekomme es sei dem. Als ich noch alleine mit Kind gewohnt habe hatte ich Steuerklasse 2 weil ich als Alleinerziehend galt. Seitdem mein Freund mit im Haushalt lebt bin ich wieder Steuerklasse 1 und gelte somit nicht mehr als Alleinerziehend. Wir sind nicht verheiratet und ich bekomme weiterhin Unterhaltsvorschuss. Würden wir heiraten, würde das wegfallen.

    Um ihr Einkommen in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen wäre wie schon geschrieben eine Beistandsschaft sinnvoll. Denn sobald sie wieder mehr verdient wird sie dann auch angewiesen Unterhalt zu zahlen.