KV aus Schweiz

  • Hallo zusammen


    ich bin neu hier und habe leider nichts passendes zu meinem Anliegen gefunden.


    Mein Sohn und ich leben seit 3 Jahren in Deutschland. Der KV kommt aus der Schweiz.

    Bis vor Corona hatten wir die Regelung das es seinen Sohn ein We im Monat und zwei Wochen in den Ferien hat.


    Wir leben hier in einem sogenannten risikohaushalt. Meine Oma wohnt mit im Haus mit 84 und meine Eltern. Meine Mutter gehört auch zu den risikopatienten. Ebenso wie mein Sohn. Lungenprobleme.

    Im Sommer hat er seinen Sohn für zwei Wochen bekommen. Daraus hat er dann kurzfristig drei gemacht weil noch ein Familienfest Anstand. Da dieses Sonntags war hat er dann den Montag auch noch dran gehängt.
    Ansonsten hatte er ihn jeden Monat das abgemachte Wochenende.
    seit einem Jahr fängt er an das er die Wochenenden immer verlängern will und ihn auch jeder Ferien möchte.

    Da ich dann doch auch mal nein gesagt habe, weil ich auch gerne mal ein paar Ferientage mit ihm verbringen wollte, wurde mir gleich Kindsentzug vorgeworfen.


    Bei den letzten beiden Übergaben ist mir dann der Kragen geplatzt. Und jetzt meinte er das ich mir überlegen solle es über das Jugendamt zu lösen.


    Kann mir vielleicht jemand sagen was ein Schweizer KV für rechte in Deutschland hat? Er hat was gemeint das er dann das maximale rausholen will. Das seine 5 Wochen in Jahr.
    Stimmt das?


    Bin mir doch sehr unschlüssig was ich machen soll.


    Vielen Dank euch schon mal.

  • Hallo Geisli,


    zuerst (noch einmal) Welcome hier im Forum.

    Grundsätzlich ist es so, dass der Umgangselternteil egal woher er kommt (welche Staatsbürgerschaft er hat), die gleichen Rechte hat wie ein Elternteil mit deutscher Staatsbürgerschaft. Du kannst also über die Suchfunktion einige Threads zum Thema Umgang in Coronazeiten finden (oder im Thread Covid Corona und wir) und teilweise auf Deine Situation anwenden.


    Allerdings hat das Auswärtige Amt eine bedingte Coronawarnung in Bezug auf Reisen in die Schweiz erlassen. Bedeutet, vor (touristischen) Reisen wird ausdrücklich gewarnt. Nun sind Umgangsreisen ausdrücklich von Coronabeschränkungen ausgenommen. Das bedeutet aber nicht - vor allem im Blick auf deine familiäre Situation -, dass vorher nicht andere Möglichkeiten zumindest überprüft werden sollten. Ohne zu wissen, wie alt dein Sohn jetzt ist: Regelmäßige Wahl könnten Zoomkonferenzen sein etc., um Begnungen und Kontakte ausgesprochen gering zu halten.

    Das alles ist weniger eine Frage des "Rechts" als vielmehr eine Frage von Empathie und Lebensintelligenz: Jedem sollte zur Zeit daran gelegen sein, Gefahren für sich und die Familie möglichst zu verhindern. Dies wäre die allererste Frage, die der Vater beantworten müsste. Was unternimmt er, um die Coronagefährdung gering zu halten. Separiert er sich vielleicht vor dem Kontakt möglichst intensiv eine Woche lang? Machen er und Sohn einen Schnelltest bei Abholung und Rückbringung? Wird beim Umgang Kontakt zu Dritten möglichst vermieden?

    Diese "vertrauensbildenden Maßnahmen" sollte er dringend in die Wege leiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Volleybab


    Danke für deine Antwort.

    Mein Sohn ist 8 Jahre alt. Bisher hab ich ihn immer Freitags 1,5 Stunden an die Grenze gefahren und er wurde ( vor Corona von den Schwiegereltern) vom Vater abgeholt. Er hat ihn dann Sonntags zurückgefahren bzw. ich bin ihm ne halbe Stunde entgegen gefahren.
    Auch im Sommer waren bis letztes Jahr die zwei Wochen ok.
    Nur seit Corona fordert er ihn immer heftiger und länger ein.
    Un Rücksicht und Verständnis für Corona oder andere sind nicht seine Stärken. Er hat das Recht auf das Kind und damit hab ich das zu akzeptieren.


    Jetzt hab ich halt mal wegen Corona gewagt ihm zu widersprechen. Auch darf ich am 9.02. mit meinem Sohn in Kur gehen. Er wollte ihn das WE davor haben aber ich hab nein gesagt weil die Kur schon zwei mal verschoben wurde und ich das hinter mich bringen will.

    Deshalb hat er mir jetzt gesagt das ich zum Jugendamt gehen soll. Aber wenn ich das machen würde dann würde er sein Recht auf 5 Wochen im Jahr und noch alles andere durchsetzen.

    Mir wurde vor drei Jahren gesagt das es in Deutschland gar keine Vorgaben vom Jugendamt gibt. Deshalb bin ich jetzt etwas verunsichert.

  • Das Jugendamt in Deutschland kann beraten oder mediativ tätig sein. Aber es kann nicht eine Entscheidung über den Umgang treffen. Entsprechend "durchsetzen" kann der vater da nichts. In Deutschland ist den Eltern aufgegeben, sich als Erziehungsberechtige über den Umgang zu einigen. Gelingt das nicht, steht dem Vater der Klageweg offen.


    (Die geplante Kur am 9.2. würde bei einer Coronainfektion platzen. Also sollte vorher sehr vorsichtig geguckt werden, dass man nicht eine Infektion "zieht". Umgang, der Kontakt zu so vielen Personen bedeutet, ist da schwierig. )


    Ein Standard bei Umgang in Deutschland ist: Alle 14 Tage Wochenende Freitagnachmittag bis Sonntag. Schulferien hälftig. Große Feiertage wie Ostern und Weihnachten und Pfingsten jeweils "zweiter" Feiertag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nur als Information zur Kur- man muss 2 Tage vorher einen Test machen, der negativ sein muss. Danach darf man anreisen und man muss vor Ort einen weiteren Test in der Einrichtung machen- solange steht man unter Quarantäne. Ist der ebenfalls negativ, darf man die Maßnahme durchführen.


    Ist dieser allerdings positiv soll man auf direktem Wege wieder abreisen. Ist man mit dem ÖPNV angereist muss man sich um eine individuelle Abreise schnellstmöglich kümmern - also vom Haushaltsmitglied abholen lassen, innerhalb einiger Stunden (wenn man wieder nach Hause möchte). Auch kann eine Quarantäne vor Ort ausgesprochen werden- also wird man 2 Wochen lang in dem Zimmerchen isoliert.

    Generell sollte man ca. 14 Tage vor Antritt einer solchen Maßnahme sich selbst vorsichtshalber isolieren und auch nach dieser.

    So war das bei einer guten Freundin und meiner Nachbarin.

  • Es gibt auch Klinik die Testen bei Aufnahme - dann 24 Stunden Quarantäne, tägliches Fiebermessen und danach jede Woche ein Schnell-Test.

    Ist eben heikel, eine Unterbringung von mehreren Menschen - aber die meisten Kliniken haben ihre Belegung auch reduziert.


    Geisli, ich wünsche dir gute Erholung in dieser Zeit.


    Versuche sonst die Umgangszeit für dich und eine Interessen zu nutzen - der Bub ist schon 8 - irgendwann - so mit 10-12 entwickeln die ihre eigenen Umgangsvorstellungen. Die Schule hat doch 12 Wochen Ferien plus ein paar lange Wochenenden - da sollte doch für jeden ausreichend Zeit bleiben.

  • vielen Dank für eure Infos.


    In der Kur werden wir bei Ankunft getestet. Das ist alles ok.

    Für Lena

    Die Schulen will unser Kretschmann ja schon nächste Woche wieder aufmachen. Denk das wird er wegen unserer Frau Eisi machen müssen. Aber da mach ich mir hier auf dem Land keine Sorgen.
    Ich freue mich auf die Kur und auf Oberjoch.
    Und wenn mein Sohn nicht bei mir ist nutze ich natürlich die Zeit für mich. Geh dann mal wieder ganz gemütlich reiten oder Fussball schauen.


    Selbst wenn mein Sohn irgendwann eigene Umgangsvorstellungen haben sollte kann er die gegen seinen Vater eh nicht durchsetzen. Der Vater duldet kein Nein.