Hallo,
Habe heute Post bekommen von der Krankenkasse,von der Krankenkasse wurde die Kur abgelehnt bzw weitergleitet weil,ich zitiere:
In Ihrem Fall hat der MDK mitgeteilt,dass ihre Erwerbsfähigkeit auf Grund ihres schwerwiegenden Krankheitsbildes erheblich gefährdet ist.Sie können Rehabilitationsmaßnahmen bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.
Weiter schreibt die KK das die den Antrag von sich aus dorthin weiterleiten.
Es geht um Depressionen.
Genau das wollte ich nicht,wollte nicht länger als 3 Wochen weg.Da ich Alleinerziehend bin und in den Ferien wollte da schulpflichtiges Kind 7 Jahre..
Was ist denn der Unterschied ob es nun die KK bezahlt oder Rentenversicherungsträger?Gibt es da Unterschiede bei der Kur?
Habe echt keine Ahnung,habe sowas vorher noch nie beantragt,dachte eigentlich das würde mit der KK klappen.Soll ich da Einspruch einlegen?Oder geht das gar nicht?Weil in dem Brief steht nirgends was davon das ich innerhalb einer gewissen Zeit einspruch einlegen könnte.
Ist das nur ein abwimmeln von der Krankenkasse wegen den Kosten?
Weiß jemand wie lange es nun dauert bis man von dort Bescheid bekommt so in etwa?
Hoffe hier kennt sich jemand damit aus.
Lg