• Hallo,

    ich bin gerade in Elternzeit und ab Mai bekomme ich kein Elterngeld mehr. Ich bin aber mit vier Töchtern alleine und ungeachtet dessen, dass ich mein Baby nicht so klein in die Krippe geben möchte, schaffe ich das gerade einfach nicht, jetzt schon wieder arbeiten zu gehen. Das Baby und die anderen Mädels sind einfach anstrengend, dann homeschooling und was so alles dazu kommt. Wenn Tony zwei ist, ja, aber jetzt... ich geh so schon am Stock.

    Meine Frage ist aber eigentlich nur: steht mir Wohngeld zu, wenn ich in Elternzeit bin, aber gerade nur Unterhalt und Kindergeld bekomme? Also, sonst nichts, auch keine Leistungen vom Amt.

    Wäre schön, wenn sich jemand auskennt und mir antworten könnte.

    Liebe Grüße

    Eve

  • Ich würde mit einem Wohngeldantrag anfangen. Wenn der abschlägig beschieden wird, beantragt man ALGII mit dem Hinweis auf

    den Wohngeldantrag. Der Wohngeldantrag wird dann umgedeutet in einen ALGII Antrag. Das heißt, das du keine Fristen versäumst und

    dir das ALGII rückwirkend mit dem Datum der Antragstellung für das Wohngeld gezahlt wird. Dir geht also nichts durch die Lappen, wenn du erst

    Wohngeld beantragst und erhältst entsprechend eine Nachzahlung auf das ALGII.

  • Aber Kinderzuschlag bekommt man doch nur, wenn man Einkommen, also im Sinne von Gehalt, hat? Oder ?

    Ich dachte, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme, steht mir auch kein Kinderzuschlag mehr zu?

    Für die anderen Antworten schonmal vielen Dank! 😊

  • Technisch erster Schritt ist die Unterhaltsforderung an den anderen Elternteil für die Kinder und der Betreuungsunterhalt für dich. Erst wenn da nichts oder zuwenig fließt, besteht Anrecht auf Mittel aus Sozialgeldern.

    Du musst den Nachweis der Forderung führen können und solltest das noch vor dem 31.12. machen. Dito alle weiteren Anträge, ruhig formlos.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • F4tH3R F16URE : besteht denn überhaupt einen Anspruch auf ALG2, wenn es nicht ergänzend ist zu einem bestehendem Arbeitsverhältnis?

    Sprich ohne eine Tätigkeit in TZ, worauf Ev3 ja durch die Elternzeit bei rechtzeitiger Ankündigung und kooperativem Arbeitgeber ja durchaus Anspruch hätte, dürfte ALG 2 doch nur bei Arbeitslosigkeit, ergänzend oder Nachweis keine Betreuung zu haben laufen...


    LG von overtherainbow

  • F4tH3R F16URE : besteht denn überhaupt einen Anspruch auf ALG2, wenn es nicht ergänzend ist zu einem bestehendem Arbeitsverhältnis?

    Ja. Man kann Elterngeld mit Hartz IV aufstocken, wie alle anderen auch, deren Einkommen nicht an das eines ALGII Empfängers heranreicht.

    Das Elterngeld wird auch nur teilweise auf ALGII-Leistungen angerechnet. Da ist der Staat ausnahmsweise mal so nett und stellt die elterliche

    Betreuung vor die finanzielle Eigenverantwortung. Alleinbetreuende Eltern von Kleinkindern werden vom Jobcenter auch nicht in Vollbeschäftigungen gegängelt, siehe § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Zu beachten ist, daß es dem ALGII vorrangige Sozialleistungen gibt, wie eben Elterngeld oder auch Unterhaltsvorschuß, die zuerst beantragt werden sollen. Das sagen die einem bei einem Jobcenter aber auch oder fordern den Nachweis solcher Bemühungen bei der Antragstellung auf ALGII. Natürlich kommen auch die Unterhaltspflichtigen dann mit ins Boot und werden dann mal "abgeklopft", ob die Unterhaltszahlungen für die Kinder, bzw. und ggf. auch für Trennungsunterhalt, noch auf der Höhe der Zeit sind.

  • ne in Vollzeitbeschäftigung gegängelt nicht.

    Aber es liegt ja grundsätzlich ein den Bedarf deckendes , respektive den Anspruch minderndes, Einkommen durch das bestehende Arbeitsverhältnis vor.


    Ev3 : Nicht falsch verstehen bitte. Aus meiner Sicht, sollten alle die Kinder erziehen auch unterstützt werden. Es wäre halt nur gut zu wissen, was sich wie begründet.


    LG von overtherainbow

  • Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass man da bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes in der Regel in Ruhe gelassen wird.

  • Ich verstehe nichts falsch! Ich bin ja froh, dass Ihr Euch Gedanken macht!

    Sehr lieb. Vielen Dank.

    Ich wollte heute Schon mal nachfragen, ist aber keiner mehr am Start 😞

    Dann nächste Woche-hoffentlich bin ich dann schlauer.

    Puh...

  • Hallo,

    der monatliche Bedarf beträgt schon 1656,00 EUR dazu kommen 214,08 Mehrbedarf wegen AE Eigenschaft. Davon werden 4 x Kindergeld = 913,00 EUR abgezogen. Bleiben 957,08 EUR.

    Dazu kommen noch angemessene Wohnkosten + Heizosten.


    Wohngeld ist da eigentlich sachlich falsch, da die Fragestellerin nicht nur ihre Miete nicht zahlen kann, sondern sich allein gar nicht unterhalten kann. Wohngeld kommt zum Zug, wenn man bei Zahlung der Miete unter den Satz der Grundsicherung fallen würde, sonst aber ausreichend eigenes Einkommen hat.


    Also ich würde das beim JC beantragen. Das ist m.E. nach die richtige Stelle. Die prüfen dann die finanziellen Verhältnisse des/der Unterhaltspflichtigen im Rahmen des Unterhaltübergangs.


    Ggf kommt dann eine Aufforderung, Unterhaltvorschuss zu beantragen aber dann wird es wsl. immer noch nicht für Wohngeld reichen.


    LG


    p.s. Voraussetzung ist natürlich, dass Elterngeldbezug H4 Bezug nicht ausschließt, was ich mir aber nicht vorstellen kann.


    AE mit Kindern unter 3 Jahre unterliegen nicht den Zumutbarkeitsregeln wie andere H4 Bezieher.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...