Lockdown - Corona - Vereisen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe im Moment ein kleines bis mittelschweres Problem und bräuchte aber mal das Schwarmwissen aus eurer Erfahrung heraus. Im Umgangsvergleich haben wir die Weihnachtsferien jährlich geteilt. Gesamter zeitraum bei einem von uns da Verwandte weiterweg wohnen. Dieses Jahr ist der Kleine beim Papa und es war letztes Jahr so geplant dass er vom zu seinen Eltern und Freunde möchte.

    Die Verlängerung des Urlaubs zu diesem Zeitpunkt auch völlig ok aber, nun ist es so dass für unser Bundesland Ausgangbeschränkungen gelten:


    (1) Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf Reisen zu verzichten. [..] Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig.


    Deswegen habe ich ihn gebeten mit dem Kleinen nicht soweit wegzufahren mit dem PKW (vor Corona ist er meist geflogen) oder Alternativ nur die Weihnachtstage (Heiligabend bis 2. Weihnachtsfeiertag) bei seinen Eltern zu verbringen. Ich weiß dass es nicht dabei bleibt, dass man nur Weihnachten mit der Familie feiert und ansonsten niemanden trifft wenn man lange in der Heimat ist. Es ist völlig normal, dass man wenn man in seinen Heimatort fährt auch alte Freunde sehen will wenn man das Kind bei den Großeltern gut aufgehoben weiß, vorallem wenn man lange nicht dort war und 2 Wochen Zeit hat. Ob er den kleinen mitnimmt oder nicht sei da mal dahingestellt. Aber egal wie er fährt nach seinen Ausflügen wieder zurück und schleppt sonstwas ein.


    Er lässt sich aber auf keinerlei Kompromisse ein und will aufjedenfall mit Kind 2 Wochen fahren. Seine Argumente waren er hat keine Lust 2 Wochen alleine mit Kind zuhause rumzuhängen...Das ich das während der kleine in Quarantäne war, während der kompletten geplanten Urlaube , Kitaschließung usw. dieses Jahr auch gemacht habe und es kein Weltuntergang ist war für ihn nicht von Belang. Er hat dieses Jahr keinen einzigen Urlaub mit Kind zuhause machen wollen. Und jetzt auf biegen und brechen trotzdem zu fahren find ich nicht gut bzw. auch unverantwortlich. Man kann sich beim Einkaufen viel mehr anstecken als wenn er aufs Dorf fährt und die Regierung übertreibt und von Reisen wird nur abgeraten, die sind nicht verboten.


    Ich meine wenn er für sich entscheidet zu tun was er will ohne Rücksicht auf Verluste, ist das sein Bier aber doch nicht mit Kind. Wisst ihr was ich ich da machen kann? Es geht nicht darum den Umgang zu torpedieren, von mir aus kann er ja auch zu normalen Zeiten eigentlich machen was er will, aber ich möchte einfach nicht dass er in der jetzigen Situation wegfährt. Gibt es irgendeine Möglichkeit das zu verhindern?

  • Weihnachten bei den (Groß)Eltern ist unter Einhaltung aller Coronavorschriften möglich. Insofern kannst du das nicht mit dieser Begründung verhindern, befürchte ich.

    Ob Freunde unter Umgehung der Vorschriften getroffen werden, ist erst einmal eine Vermutung. Also auch kein anerkennungsfähiger Grund.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke, das kann man nicht verhindern, wenn es in die vereinbarte Umgangszeit fällt. Meine KM hier verreist auch mit ihrer Familie und zudem noch dem großen Kind was nicht mehr bei ihr wohnt. Da werden fleißig die Großeltern und Freunde/Bekannte besucht und mehrere Bundesländer durchquert.


    Da habe ich als UET jetzt welche Handhabe, das zu verhindern? Richtig, gar keine und genau so ist es anders herum.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Meinungen können Sorgepflicht oder Kindeswohl eher nicht gefährden. Sondern Handlungen und Unterlassungen. Es muss erst etwas (nicht) geschehen.

    Das ist das beständige Problem von Betreuungselternteil mit Umgangselternteil.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Cassiopeia, hast du die Aussage schriftlich vom Vater? Ich würde den Umgang ganz dezent ausfallen lassen, soll der KV halt alleine durch die Gegend reisen. Ich denke, wenn du sein Vorhaben schriftlich hast, wird auch kein Gericht eine Strafe aussprechen

    Liebe Clara, du hältst damit aktiv jemanden an, gegen Vereinbarungen aus einem Vergleich zu verstoßen und den Umgang "ausfallen" zu lassen...das kann die TE echt in Schwierigkeiten bringen.


    Was der UET in der Umgangszeit macht, geht den BET eigentlich ÜBERHAUPT nix an, oder legt ihr als BET regelmäßig Rechenschaft darüber ab, was ihr wann und wo mit den gemeinsamen Kindern macht?


    Wenn er seine FAMILIE besuchen will, dann ist das während Corona zwar bisschen blöde, aber beileibe nichts, was man als Kindeswohlgefährdung auslegen könnte. Ich bitte darum, dass solche "Tipps" unterlassen werden.


    Liebe TE,

    Ich sage es mal simpel...derzeit kann man sich auch beim einkaufen, in Kita und Co und eigentlich überall anstecken...ich verstehe,dass es dir Sorgen macht, aber es ist ehrlich gesagt bisher kein Grund den Umgang ausfallen zu lassen.

  • Vielleicht hat der KV auch einfach absichtlich ein bisschen kompromisslos kommuniziert, weil er sich von dir nicht rein reden lassen will und sich provoziert fühlte? Und in Wahrheit will er seine Freunde sowieso nur draußen mit Abstand und Maske zum Spazieren treffen oder so und findet die Dorf-Umgebung für Kind einfach schöner und sicherer zum Spielen? Und wie sind dort überhaupt die Werte aktuell, hast du das mal geschaut? Wenn’s nicht gerade ins Erzgebirge geht, ist er da vielleicht sogar eher sicherer vor COVID-19 als an seinem Wohnort?

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Aywa, Befindet sich das Kind bei einem Elternteil und tritt vorübergehend ein Umstand ein, der dem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegensteht, so kann es im Einzelfall an einer schuldhaften Verletzung der Umgangsregelung fehlen. Ein Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung kann dann nicht verhängt werden. Der Elternteil, der von der Umgangsregelung abweicht, muss aber in einem Ordnungsgeldverfahren darlegen, dass er die Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung nicht zu vertreten hat. https://www.bmjv.de/DE/Themen/…na_Umgangsrecht_node.html


    Und hier kann das BET sehr wohl darlegen, dass das UET die Regeln nicht bereit ist, einzuhalten...hier das "herum reisen"

    Für mich würde der Vater sehr wohl die Regeln, welche zur Zeit eingehalten worden sollten, brechen und das sogar mit Ansage. Somit wäre für mich eine Aussetzung des Umgangs ok

  • Alter Schwede, Clara66, der Vater fährt mit seinem Kind zu seinen Eltern und die Mutter des Kindes mutmaßt das er sich vielleicht auch mit einem oder anderen Kumpel treffen könnte.


    Fährst Du in vergleichbaren Situationen jedesmal solche Geschütze auf? Das Verhältnis zum anderen Elternteil so zu torpedieren ist für mich klar eine Gefährdung des Kindeswohls, nicht die Reise zu den Großeltern.

  • Liebe TE,


    ein Aussetzen des Umgangs, auch unter Coronabedingungen, bedeutet, dass du nachweisen musst, dass der Vater ein schädigendes Verhalten oder Umstände an den Tag legt.

    Wie ich deinem Startpost entnehme, habt ihr letztes Jahr diesen Umgang vereinbart und deine Infos, sich mit Freunden treffen zu wollen, sind lediglich eine Vermutung. Basierend auf einem Gespräch von vor Corona? Im Moment schreibst du nur, dass er seine Eltern besuchen will, der Grund ist tatsächlich irrelevant. DU nimmst an, aufgrund der Umstände, dass er eventuell Freunde und Bekannte treffen will. Ist damit aber immer noch keine Tatsache oder eine illegale Handlung. Es ist nur eine in der Zukunft liegende Vermutung. Das wird zu Glatteis für dich. Selbst Krankheit des Kindes rechtfertigt nicht zwingend ein Aussetzen des Umgangs. Dort muss auch ein Attest her.


    Wenn also nicht bekanntermaßen der Vater oder jemand im Haushalt seiner Eltern nachweislich an Corona erkrankt ist, dann gibt es bisher keinen triftigen Grund den Umgang zu verweigern.

    Das Risiko zu erkranken ist auf deiner wie auf seiner Seite gleich hoch. Nämlich 50/50.


    Du wirst vermutlich nicht seit 2 Wochen das Haus nicht verlassen haben, sondern ebenfalls Kontakte im öffentlichen Leben gehabt haben. Gleiches Recht für alle. Er darf, rein rechtlich seine Eltern besuchen und somit euer Kind seine Grosseltern.


    Die Geschütze, die Clara dir hier anbietet, die kannst du annehmen, du musst dann aber auch damit klarkommen, dass dir ein brechen des Vergleiches, ohne triftige Gründe, unterstellt wird. Ich würde mir das tatsächlich gut überlegen.

  • Aywa, Befindet sich das Kind bei einem Elternteil und tritt vorübergehend ein Umstand ein, der dem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegensteht, so kann es im Einzelfall an einer schuldhaften Verletzung der Umgangsregelung fehlen. Ein Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung kann dann nicht verhängt werden. Der Elternteil, der von der Umgangsregelung abweicht, muss aber in einem Ordnungsgeldverfahren darlegen, dass er die Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung nicht zu vertreten hat. https://www.bmjv.de/DE/Themen/…na_Umgangsrecht_node.html


    Und hier kann das BET sehr wohl darlegen, dass das UET die Regeln nicht bereit ist, einzuhalten...hier das "herum reisen"

    Für mich würde der Vater sehr wohl die Regeln, welche zur Zeit eingehalten worden sollten, brechen und das sogar mit Ansage. Somit wäre für mich eine Aussetzung des Umgangs ok

    Herumreisen, so wie du es nennst, ist nicht verboten. Man DARF seine Familie besuchen. Sie würde gnadenlos verlieren, wenn es hart auf hart kommt.

  • Wer sagt denn, dass er sich mit denen dann drei Stunden aufs Sofa kuschelt und die Hucke voll säuft? Ich will an Weihnachten auch meine beste Freundin sehen: Mit 1,5m Abstand und Maske bei einem kurzen Spaziergang draußen, damit wir weder unsere jeweiligen Familien noch ihre Patienten in der Klinik gefährden. Macht mich das jetzt zu einer schlechten Mutter?

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Naja, die Aussage des KVs...ich habe keine Lust mit dem Kind 2 Wochen Zuhause zu sein...spricht doch Bände...so wichtig scheint ihm das Kind dann doch nicht zu sein, oder?

    Das ist so ein klassisches Beispiel für Eltern, die es gerne sehen würden, wenn der andere Elternteil immer mehr aus der Präsenz des Kindes verschwindet. Da werden Gründe gesucht, damit das Kind ja nicht zu oft beim anderen ET ist...mit welchem Recht? Ist man echt zu 100% der "bessere" Elternteil? Macht man wirklich immer alles richtig oder legt man sich die Situation nicht auch gerne ein bisschen zurecht, damit es ins eigene Weltbild passt?

  • Schwachsinn, hier geht es um Gesundheit, um Leben - aber sind ja nur Kinder - ich treffe mich zum Beispiel regelmäßig mit einem jungen Bengel, damit er sein Baby sehen kann. Er war auch fleißig im Fitnessstudio - und...er war positiv...super - der hat so einen Einlauf von mir bekommen, dass er inzwischen eingesehen hat, dass man halt zur Zeit zurück stecken muss

    Und wenn es jetzt um eine Mutter gehen würde, die sich so verhält...Corona ist mir egal - würde ich genauso handeln oder reden