Vorsteuer ist das ganz sicher nicht...
Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sind das, und die werden hier aufgrund der abgegebenen Einkommensteuer festgesetzt, sofern die Zahlung der Einkommensteuer für das veranlagungsjahr mehr als 410€ betragen. Wenn der Grund für die Festsetzung nicht mehr besteht, kann man Änderung beantragen.